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Wohnservice Wien: Mietverträge benachteiligend

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Wohnservice Wien: Mietverträge benachteiligend

Brigid
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Letzte Woche war ich bei einer Vormerkwohnung über das Wohnservice Wien an den Platz 1 der Reihungen gerutscht. Ich freute mich riesig - bis ich den im Angebot beigefügten Mietvertrag las. Da sind Klauseln enthalten, nicht rechtens bzw. teilweile einfach grob benachteiligend für den Mieter sind. Natürlich habe ich mich beim Wohnservice Wien darüber beschwert, aber die putzen sich ab. Der Mietvertrag sei durch ihre Juristen vor Onlinestellung überprüft worden. Wenn ich nicht unterschreiben will, dann steht es mir ja frei, die Reservierung zu stornieren. Das ist nicht in Ordnung - der Wohnungswerber wird somit gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, der für ihn als späterer Mieter negativ ist, weil er sonst die Wohnung erst gar nicht bekommt. Die besten Schmankerln aus dem Mietvertrag stelle ich nun hier online. Übrigens ist der Vermieter keine Genossenschaft, sondern die KUBU Immobilienverwaltung, da es sich um eine sanierte Wohnung handelt (saniert aus den Mitteln des Wiener Wohnfonds). [b]Absatz 5 (Betriebskosten):[/b] Der Mieter verpflichtet sich zur Bezahlung einer Inkassovergütung in der derzeitigen Höhe von € 1.10. exkl. Umsatzsteuer. [color=#800080][i]_Kommentar:[/i] ???? Inkassokosten? Wofür bitte? Üblicherweise werden die Betriebskosten zusammen mit der Miete überwiesen. Was wird da denn dann kassiert? [/color] [b]Absatz 6 (Mietzinszzahlung):[/b] Der Mietzins ( Pkt. 3 und 5) ist, ohne jede weitere Veranlassung durch den Vermieter , monatlich im Vorhinein am Ersten eines jeden Monates, unter Ausschluss der Aufrechnung von Gegenforderungen, spesenfrei mit den vom Vermieter vor gedruckten Zahlscheinen zu bezahlen. Mietzinszahlungen mit Internet, Überweisungen, Daueraufträgen usw., können nicht angenommen werden. Diese Zahlungen können mit der EDV-Anlage nicht verbucht werden und gelten daher als nicht bezahlt. Bei Zahlungsverspätung und Notwendigkeit einer Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € vereinbart. [color=#800080][i] Kommentar:[/i] Wie bitte? Der Mieter muss eine Bareinzahlung mit Erlagschein bei der Bank machen und die dafür anfallenden Bankspesen bezahlen, nur weil der Vermieter es nicht schafft, Überweisungen oder Onlinebanklung-Überweisungen richtig zuzuordnen? Mal ganz abgesehen davon, dass man üblicherweise zu Banköffnungszeiten arbeitet. [/color] [b]Absatz 9 (Instandhaltung des Wohngegenstandes):[/b] Einvernehmlich wird vereinbart, dass im Falle von erforderlichen Reparaturen des E- Boilers, des Durchlauferhitzers, der Kombitherme, des Elektroherdes, des Dunstabzuges, des Geschirrspülers, des Kühlschrankes, der Einbauküche sowie der Einbaugeräte, - soweit vorhanden, die Kosten ausschließlich vom Mieter selbst getragen werden. Elastische Fugen, (wie etwa Silikonfugen), sind im gesamten Wohnungsbereich vom Mieter zu warten. [color=#800080] [i] Kommentar: [/i] Dazu muss man jetzt nicht mehr viel sagen. Es gibt ein OGH Urteil, dass solche Klauseln unzulässig sind, wie hier beschrieben ist: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D... bzw. http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D... Mich wundert es wirklich, dass das möglich ist. Gerade bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Wien sollte man ja davon ausgehen, dass diese an der Einhaltung der Gesetze interessiert sind und auch faire Mietbedingungen anbieten. Das Wohnservice Wien steht ja eigentlich für soziales Wohnen. Was daran sozial sein soll, würde mich echt interessieren. Ich habe die Reservierung auf diese Wohnung übrigens storniert. LG Brigid

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

wenn sie sich rechtzeitig erkundigt hätte (die poplerin, mein ich), wär sie auch nicht auf einer stoppelfreien badewanne sitzengeblieben. Aber von irgendwas müssen die gemeindefirmen ja auch leben.

Alouette
Quote:

Es geht nicht um eine Gemeindewohnung. Und da kann Dir die von Dir malträtierte MA 50 auch nicht helfen.

Niestaspopolo, hier ist schon mehrfach aufgefallen, dass Du das Mietrechtsgesetz nicht kennst. Schau Dir einmal § 39 Absatz 1 an. Ohne vorher zur Schlichtungsstelle zu gehen, geht nichts über Gericht. Da lag tavor richtig. Wenn das Wohnservice Wien Vermittler ist, muss es trotzdem genaue Auskünfte über den Vertrag geben. Zu Deiner Information: Beide Firmen, Wohnservie und Wiener Wohnen, gehören zusammen und der Gemeinde Wien, die eine verwaltet Gemeindewohnungen, die andere sonstige. Der Unterschied liegt nur in der Zuständigkeit.

Brigid

@Niestaspopolo: dein ganzer Beitrag ist mir zum Zitieren zu lange, daher antworte ich so:

Quote:

@Brigid
Grundsätzlich, Dein potentieller Vermieter ist nicht das Wohnservice Wien, sondern der Hauseigentümer des angebotenen Objekts. Somit ist die Überschrift zumindest mißverständlich und trifft den falschen, denn als Wohnungsvermittlung sind das die Mietverträge des Eigentümers. Aber sie schauen natürlich die Mietverträge der Anbieter durch, das finde ich ok!

Das stimmt - ich wollte eigentlich in den Titel schreiben, dass das Wohnservice Wien benachteiligende Mietverträge unterstützt, aber das ging sich nicht aus - Zeichenbeschränkung.
Und es ging mir ja darum, dass es eine Frechheit ist, dass eine Wohnungsvermittlung der Stadt Wien sowas auch noch unterstützt.
Solche Mietverträge sind ja bei Privatanbietern immer noch Usus, aber wenn schon die Stadt Wien die Hand drüber hält, find ich das bedenklich. Beim Wohnservice Wien geht es ja um soziales Wohnen (geförderte Wohnungen), daher sollte man gerade dort Mietverträge noch viel strenger überprüfen und fairer gestalten.

Quote:

So eine Ausstattung wird man aber bei einer Gemeindewohnung nicht bekommen.

Bist Du nicht voreilig ausgestiegen, noch dazu nach langer Wartezeit?
Bei Gemeindewohnungen bekommt man auch 3 Vorschläge.

Das versteh ich jetzt nicht. Wie gesagt, es ist keine Gemeindewohnung gewesen.

Beim Wohnservice Wien kriegt man keine Vorschläge.
Man sucht sich Wohnungen mittels einer Suchfunktion aus. Für passende Wohnungen kann man sich dann auf eine Warteliste setzen lassen. Man kann sich max. für 3 Wohnungen zugleich anmelden.

Bei sanierten Wiedervermietungen können sich max. 10 Interessenten auf einmal auf die Warteliste setzen lassen. Man kommt also beim Großteil der günstigen Wohnungen erst gar nicht auf die Warteliste.

Übrig bleiben nur die teuren Wohnungen, also die, die mehr als 800 EUR Miete kosten oder bei denen man hohe Eigenmittelanteile (über 10.000 EUR) haben muss. Da ist das Interesse logischerweise geringer.

Voreilig ausgestiegen? Ja, mag sein. Aber der Vermieter hätte sich bestimmt nicht bereit erklärt, den Mietvertrag nach meinen Bedingungen abzuändern. Und so hätte ich ihn nicht unterschrieben. Fazit: ich wäre aus der Warteliste so oder so rausgeflogen, weil ich nur einen Tag Zeit hatte, dem Wohnservice Wien Bescheid zu sagen, ob ich die Wohnung nehme oder nicht.
Das ist auch ein Manko beim Wohnservice Wien: dass man sich sehr schnell - innerhalb von ein paar Tagen - entscheiden muss. Oft bekommt man nicht mal einen Besichtigungstermin so schnell. Dann kann man sich die Frist zwar bis zum Besichtigungstermin verlängern lassen, aber trotzdem hat man nicht mal Zeit, das mal eine Nacht zu überschlafen (nach der Besichtigung).
Und ich bin kein Mensch, der sich rein anhand des Grundrissplans entscheidet. Ich muss mir das Ganze live ansehen - Licht, Umgebung, Zustand der Wohnung und des Hauses allgemein usw.

LG
Brigid

Brigid

[b]tavor schrieb:[/b]

Quote:

brigid,
du verlangst aber schon viel von rothaus-juristen. die brauchen ein parteibuch. was denn sonst?
wenden kannst dich an niemanden damit. solche sachen kann man nur auf dem rechtsweg und über die medien angehen. wobei man bei letzteren erst welche finden muß, die nicht parteikontrolliert sind. aber immerhin waren in den letzten jahren schon etliche musterentscheidungen, über die kann mans spielen.

Medien? Gute Idee.
Erledigt ;)

http://diepresse.com/home/leben/wohnen/635377/Mietrecht_Der-Hund-liegt-i...

(Bei den Kommentaren)

Schau ma mal was kommt.

Niestaspopolo

@Brigid
Grundsätzlich, Dein potentieller Vermieter ist nicht das Wohnservice Wien, sondern der Hauseigentümer des angebotenen Objekts. Somit ist die Überschrift zumindest mißverständlich und trifft den falschen, denn als Wohnungsvermittlung sind das die Mietverträge des Eigentümers. Aber sie schauen natürlich die Mietverträge der Anbieter durch, das finde ich ok!

@tavor

Quote:

eben der gewaltige unterschied zu einer gemeindebehausung.

Genau das ist eben falsch!
Wohnservice Wien ist wie oben steht eine
Wohnungsvermittlung der Stadt Wien
Also nicht immer gleich und grundsätzlich auf Wiener Wohnen draufhauen. Ich wohn seit über 30 Jahren in einer Gemeindewohnung und ich hatte noch nie Probleme - allerdings machen wir auch keine!
Bei WW ist es selbstverständlich, daß die Miete per Dauerauftrag abgebucht wird.

Quote:

und dazu betriebskostenabrechnungen von wiwo - das feinste vom unverständlichen. mit so einem unsinn hätte von mir aus die emma 50 sofort einen schippel arbeit bekommen. die bei wiwo leben wirklich davon, daß in gemeindebauten meistens leut wohnen, die von nichts ahnung haben. (sic...)

und trotz Klarstellung von Brigid noch nicht verstanden! Es geht nicht um eine Gemeindewohnung. Und da kann Dir die von Dir malträtierte MA 50 auch nicht helfen.

Quote:

Absatz 9 (Instandhaltung des Wohngegenstandes):
Einvernehmlich wird vereinbart, dass im Falle von erforderlichen Reparaturen des E- Boilers, des Durchlauferhitzers, der Kombitherme, des Elektroherdes, des Dunstabzuges, des Geschirrspülers, des Kühlschrankes, der Einbauküche sowie der Einbaugeräte, - soweit vorhanden, die Kosten ausschließlich vom Mieter selbst getragen werden. Elastische Fugen, (wie etwa Silikonfugen), sind im gesamten Wohnungsbereich vom Mieter zu warten.

So eine Ausstattung wird man aber bei einer Gemeindewohnung nicht bekommen.

Bist Du nicht voreilig ausgestiegen, noch dazu nach langer Wartezeit?
Bei Gemeindewohnungen bekommt man auch 3 Vorschläge.

-Gast- (nicht überprüft)

brigid,
du verlangst aber schon viel von rothaus-juristen. die brauchen ein parteibuch. was denn sonst?
wenden kannst dich an niemanden damit. solche sachen kann man nur auf dem rechtsweg und über die medien angehen. wobei man bei letzteren erst welche finden muß, die nicht parteikontrolliert sind. aber immerhin waren in den letzten jahren schon etliche musterentscheidungen, über die kann mans spielen.

Brigid

Ich sags euch, wenn man sich wegen dieses Mietvertrages beschweren will, rennt man einfach nur an - egal bei wem. Hätt ich mir eigentlich denken können, aber probieren wollte ich es dennoch.

Mietervereinigung und Mieterbund wollen mir nicht helfen. Ich hab zwar gesagt, ich würde auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingehen, aber nein, sie können mir leider nicht helfen in diesem Fall.

Wohnservice Wien hat sich gleich am Anfang abgeputzt mit der Meldung, dass ihre Jursiten diesen Vertrag eh überprüft hätten und nichts Benachteiligendes gefunden hätten (die Juristen können offenbar entweder nicht sinnerfassend lesen oder sind kurzsichtig).

Wohnfonds Wien interessiert sich relativ wenig dafür, obwohl sie das Geld für die Sanierung zur Verfügung gestellt haben.

Eigentlich könnts mir ja wurscht sein, weil ich die Wohnung ja sowieso nicht nehme, aber irgendwie lässt mir das keine Ruhe.

Habt ihr eine Idee, an wen ich mich noch wenden könnte? Irgendjemanden, dens interessiert?

LG
Brigid

speckdealer

Ich bin in NÖ am Land in einer Mietwohnung hab mit der auch keine Troubles. Immerhin haben sie brav den Mietzins gleich um 80 euros gesenkt wegen dem niedrigen Zinsniveau.

PS: aber meine Hängebauchnutschis leben nicht bei mir ;)

-Gast- (nicht überprüft)

also, nein, die therme wurde lt. mietvertrag nicht übernommen. das ist fein. habe ich gerade für eine stellungnahme auf den schreibtisch bekommen.

und dazu betriebskostenabrechnungen von wiwo - das feinste vom unverständlichen. mit so einem unsinn hätte von mir aus die emma 50 sofort einen schippel arbeit bekommen. die bei wiwo leben wirklich davon, daß in gemeindebauten meistens leut wohnen, die von nichts ahnung haben. (sic...)

das allerbeste ist noch dazu, einzelne wiwo-büros treten als vermieter auf, stehen aber (natürlich) nicht im grundbuch. da juckts mich echt in den fingern.

selbstverständlich sag ichs weiter, was rauskommt.
warnungen sind ja hier groß geschrieben.
B)

Brigid

Das heißt, es steht überhaupt nix zur Therme im Mietvertrag, also sie wird gar nicht erwähnt?
Gibt es denn kein Übernahmeprotokoll, wo sämtliches Inventar aufgelistet ist?

Magst du mich auf dem Laufenden halten, was dabei rausgekommen ist? Das tät mich sehr interessieren.

Ja, leider haben wir immer wieder Lücken im Gesetz und die Judikatur entscheidet da oft sehr unterschiedlich. Aber ich hätte es in diesem Fall auch mit der Mietzinsminderung versucht.

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