Letzte Woche war ich bei einer Vormerkwohnung über das Wohnservice Wien an den Platz 1 der Reihungen gerutscht. Ich freute mich riesig - bis ich den im Angebot beigefügten Mietvertrag las.
Da sind Klauseln enthalten, nicht rechtens bzw. teilweile einfach grob benachteiligend für den Mieter sind.
Natürlich habe ich mich beim Wohnservice Wien darüber beschwert, aber die putzen sich ab. Der Mietvertrag sei durch ihre Juristen vor Onlinestellung überprüft worden. Wenn ich nicht unterschreiben will, dann steht es mir ja frei, die Reservierung zu stornieren.
Das ist nicht in Ordnung - der Wohnungswerber wird somit gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, der für ihn als späterer Mieter negativ ist, weil er sonst die Wohnung erst gar nicht bekommt.
Die besten Schmankerln aus dem Mietvertrag stelle ich nun hier online.
Übrigens ist der Vermieter keine Genossenschaft, sondern die KUBU Immobilienverwaltung, da es sich um eine sanierte Wohnung handelt (saniert aus den Mitteln des Wiener Wohnfonds).
[b]Absatz 5 (Betriebskosten):[/b]
Der Mieter verpflichtet sich zur Bezahlung einer Inkassovergütung in der derzeitigen Höhe von € 1.10. exkl. Umsatzsteuer.
[color=#800080][i]_Kommentar:[/i] ???? Inkassokosten? Wofür bitte? Üblicherweise werden die Betriebskosten zusammen mit der Miete überwiesen. Was wird da denn dann kassiert? [/color]
[b]Absatz 6 (Mietzinszzahlung):[/b]
Der Mietzins ( Pkt. 3 und 5) ist, ohne jede weitere Veranlassung durch den Vermieter , monatlich im Vorhinein am Ersten eines jeden Monates, unter Ausschluss der Aufrechnung von Gegenforderungen, spesenfrei mit den vom Vermieter vor gedruckten Zahlscheinen zu bezahlen. Mietzinszahlungen mit Internet, Überweisungen, Daueraufträgen usw., können nicht angenommen werden. Diese Zahlungen können mit der EDV-Anlage nicht verbucht werden und gelten daher als nicht bezahlt. Bei Zahlungsverspätung und Notwendigkeit einer Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € vereinbart.
[color=#800080][i]
Kommentar:[/i] Wie bitte? Der Mieter muss eine Bareinzahlung mit Erlagschein bei der Bank machen und die dafür anfallenden Bankspesen bezahlen, nur weil der Vermieter es nicht schafft, Überweisungen oder Onlinebanklung-Überweisungen richtig zuzuordnen? Mal ganz abgesehen davon, dass man üblicherweise zu Banköffnungszeiten arbeitet. [/color]
[b]Absatz 9 (Instandhaltung des Wohngegenstandes):[/b]
Einvernehmlich wird vereinbart, dass im Falle von erforderlichen Reparaturen des E- Boilers, des Durchlauferhitzers, der Kombitherme, des Elektroherdes, des Dunstabzuges, des Geschirrspülers, des Kühlschrankes, der Einbauküche sowie der Einbaugeräte, - soweit vorhanden, die Kosten ausschließlich vom Mieter selbst getragen werden. Elastische Fugen, (wie etwa Silikonfugen), sind im gesamten Wohnungsbereich vom Mieter zu warten.
[color=#800080]
[i]
Kommentar: [/i] Dazu muss man jetzt nicht mehr viel sagen. Es gibt ein OGH Urteil, dass solche Klauseln unzulässig sind, wie hier beschrieben ist:
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D... bzw.
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D...
Mich wundert es wirklich, dass das möglich ist. Gerade bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Wien sollte man ja davon ausgehen, dass diese an der Einhaltung der Gesetze interessiert sind und auch faire Mietbedingungen anbieten. Das Wohnservice Wien steht ja eigentlich für soziales Wohnen. Was daran sozial sein soll, würde mich echt interessieren.
Ich habe die Reservierung auf diese Wohnung übrigens storniert.
LG
Brigid
Kommentare
wir haben gerade genau so einen fall. therme steht nicht im mietvertrag. wiwo verweigert die reparatur, mieter mindert mietzins, wiwo droht mit kündigung.
bin neugierig, was da rauskommt.
überigens, nicht zuviel auf OGH-entscheidungen verlassen, da sind genügend haken und häkchen drinnen.
[b]tavor schrieb:[/b]
Wobei das Wohnservice Wien nichts mit den Gemeindewohnungen zu tun hat. Die kümmern sich um geförderte Genossenschafts- und Eigentumswohnungen. Gemeindewohnungen werden von Wiener Wohnen betreut -> andere Baustelle.
[b]murks schrieb:[/b]
Da hast du echt Glück! Manchmal findet man so tolle Vermieter, eine Freundin von mir hat auch so eine Perle gefunden.
Danke für eure Antworten!
Ich hab nun die Reservierung storniert, das heißt, ich stehe nicht mehr auf der Warteliste für diese Wohnung. Mir war das ganze zu mühsam.
Geärgert habe ich mich, dass sowas überhaupt durchgeht.
@tavor: der Herr vom Wohnservice Wien, der mich wegen meiner Beschwerde zurück gerufen hat, hat mir erklärt, dass jene Hausverwaltungen (offenbar makelt Kubu nicht nur, sondern verwaltet auch), deren Häuser aus Mitteln des Wohnfonds Wien saniert worden sind, auch für das Wohnservice Wien günstige Wohnungen zur Verfügung stellen muss. Ich hab mich nämlich auch gewundert, wie eine Immobilienverwaltung zum Wohnservice Wien kommt.
Wär mir im Grunde auch wurscht gewesen, wenn ich weder Provision bezahlt hätte, der Mietvertrag unbefristet und fair wäre. Was leider hier nicht zutraf.
Und zum Thema Therme: das letzte Urteil besagte, soviel ich weiß, dass weder dem Mieter die Kosten für die Reparatur angelastet werden können, noch der Mieter diese vom Vermieter einfordern könne. Klassische Gesetzeslücke also. Der Konsumentenschutz rät also im Falle einer kaputten Therme zur Mietzinsminderung, bis der Schaden behoben ist, wenn der Vermieter sich weigert, die Reparatur durchführen zu lassen. Wenn man nicht mehr als 18 Grad in der Wohnung hat (im Winter) dann berechtigt das zur Mietzinsminderung von 20%, sagt die AK dazu.
Somit "zwingt" man den Vermieter indirekt zur Kostenübernahme, denn vom ersparten Geld kann man die Therme dann ja durchaus reparieren lassen. Mühsam ist das halt.
Was meinst du mit dem Satz:
"wichtig ist, ob sie mit dem mietvertrag übernommen wird oder nicht. bei den anderen geräten bist du normal reparaturpflichtig."
Ich kenne das nur so, dass die Therme schon in der Wohnung drinnen ist, also mitvermietet wird. Natürlich würde ich einen Bericht über die letzte Wartung verlangen und erst bei ordnungsgemäßer Funktionalität das Übernahmeformular unterschreiben. Ansonsten -> Mängelmeldung an den Vermieter.
Bei den anderen Geräten hätte ich darauf bestanden, dass sie entfernt werden, weil ich sie nicht brauche. Hab das eh alles selbst. Es war auch nicht klar, ob diese Geräte in der betreffenden Wohnung überhaupt vorhanden sind, es war von einer leeren Wohnung die Rede. Ich hätte sie eigentlich heute besichtigen sollen, das ist aber nun hinfällig.
Ich nehme an, die haben einen Standardmietvertrag, den sie bei allen Wohnungen verwenden, daher die pauschalen Formulierungen.
LG
Brigid
eben der gewaltige unterschied zu einer gemeindebehausung.
Manchmal kommt es mir so vor, als wäre ich Einer der Wenigen, die wiklich glücklich sein können.
Ich bewohn seit vielen Jahren eine Hauptmietwohnung im 2. Bezirk sehr nahe zum Praterstern. Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme und auch für den Fall eines Umbaues in der Wohnung bekomm ich sofort und ohne Probleme das OK. von Seiten der Vermieterin, die auch ansonsten zumindest einmal jährlich jeden Mieter persönlich aufsucht um allfällige Probleme zu besprechen.
aja, wegen elektronischer zahlung würd ichs ruhig auf eine klage ankommen lassen. bezahlt ist bezahlt.
brigid,
ausdrucken und das nicht zutreffende wegstreichen.
inkassovergütung ist eh klar, vergiß.
bezahlung durch zahlschein vergiß. soviel ich weiß, fallen die zahlscheine durch eu-recht sowieso noch heuer oder bald. wollen die dann keinen mietzins mehr?
bei der therme mußt aufpassen, da gibts unterschiedliche entscheidungen des OGH. wichtig ist, ob sie mit dem mietvertrag übernommen wird oder nicht. bei den anderen geräten bist du normal reparaturpflichtig.
wieso genossenschaft/gemeinde wien/KUBU?
schau grundsätzlich ins grundbuch, wer eigentümer ist und laß dir von jedem angeblichen vertreter bestätigen, ob der zur vertretung berechtigt ist.
mag. alexandra kubu ist ein einmann(-frau)-betrieb, konzessionierte maklerin, also auch provisionsberechtigt. verwaltet sie? vermittelt sie? für wen?
@Brigid,
eine sehr interessante Beschwerde (zumindest find ich sie hochinteressant).
Ich treff mich heute am Abend am Stammtisch mit einem Freund, der Anwalt und spezialisiert auf Mietrecht ist. Dem werde ich Deine Beschwerde einmal vorlegen.
Sollte er Tipps für Dich haben, so werd ich es hier in den nächsten Tagen posten.
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