Letzte Woche war ich bei einer Vormerkwohnung über das Wohnservice Wien an den Platz 1 der Reihungen gerutscht. Ich freute mich riesig - bis ich den im Angebot beigefügten Mietvertrag las.
Da sind Klauseln enthalten, nicht rechtens bzw. teilweile einfach grob benachteiligend für den Mieter sind.
Natürlich habe ich mich beim Wohnservice Wien darüber beschwert, aber die putzen sich ab. Der Mietvertrag sei durch ihre Juristen vor Onlinestellung überprüft worden. Wenn ich nicht unterschreiben will, dann steht es mir ja frei, die Reservierung zu stornieren.
Das ist nicht in Ordnung - der Wohnungswerber wird somit gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, der für ihn als späterer Mieter negativ ist, weil er sonst die Wohnung erst gar nicht bekommt.
Die besten Schmankerln aus dem Mietvertrag stelle ich nun hier online.
Übrigens ist der Vermieter keine Genossenschaft, sondern die KUBU Immobilienverwaltung, da es sich um eine sanierte Wohnung handelt (saniert aus den Mitteln des Wiener Wohnfonds).
[b]Absatz 5 (Betriebskosten):[/b]
Der Mieter verpflichtet sich zur Bezahlung einer Inkassovergütung in der derzeitigen Höhe von € 1.10. exkl. Umsatzsteuer.
[color=#800080][i]_Kommentar:[/i] ???? Inkassokosten? Wofür bitte? Üblicherweise werden die Betriebskosten zusammen mit der Miete überwiesen. Was wird da denn dann kassiert? [/color]
[b]Absatz 6 (Mietzinszzahlung):[/b]
Der Mietzins ( Pkt. 3 und 5) ist, ohne jede weitere Veranlassung durch den Vermieter , monatlich im Vorhinein am Ersten eines jeden Monates, unter Ausschluss der Aufrechnung von Gegenforderungen, spesenfrei mit den vom Vermieter vor gedruckten Zahlscheinen zu bezahlen. Mietzinszahlungen mit Internet, Überweisungen, Daueraufträgen usw., können nicht angenommen werden. Diese Zahlungen können mit der EDV-Anlage nicht verbucht werden und gelten daher als nicht bezahlt. Bei Zahlungsverspätung und Notwendigkeit einer Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € vereinbart.
[color=#800080][i]
Kommentar:[/i] Wie bitte? Der Mieter muss eine Bareinzahlung mit Erlagschein bei der Bank machen und die dafür anfallenden Bankspesen bezahlen, nur weil der Vermieter es nicht schafft, Überweisungen oder Onlinebanklung-Überweisungen richtig zuzuordnen? Mal ganz abgesehen davon, dass man üblicherweise zu Banköffnungszeiten arbeitet. [/color]
[b]Absatz 9 (Instandhaltung des Wohngegenstandes):[/b]
Einvernehmlich wird vereinbart, dass im Falle von erforderlichen Reparaturen des E- Boilers, des Durchlauferhitzers, der Kombitherme, des Elektroherdes, des Dunstabzuges, des Geschirrspülers, des Kühlschrankes, der Einbauküche sowie der Einbaugeräte, - soweit vorhanden, die Kosten ausschließlich vom Mieter selbst getragen werden. Elastische Fugen, (wie etwa Silikonfugen), sind im gesamten Wohnungsbereich vom Mieter zu warten.
[color=#800080]
[i]
Kommentar: [/i] Dazu muss man jetzt nicht mehr viel sagen. Es gibt ein OGH Urteil, dass solche Klauseln unzulässig sind, wie hier beschrieben ist:
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D... bzw.
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D...
Mich wundert es wirklich, dass das möglich ist. Gerade bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Wien sollte man ja davon ausgehen, dass diese an der Einhaltung der Gesetze interessiert sind und auch faire Mietbedingungen anbieten. Das Wohnservice Wien steht ja eigentlich für soziales Wohnen. Was daran sozial sein soll, würde mich echt interessieren.
Ich habe die Reservierung auf diese Wohnung übrigens storniert.
LG
Brigid
Kommentare
Sie auch Nix mit Haarwachs zu tun?
Hoffentlich aber doch mit Haarwuchs. Man stelle sich vor, eine verhinderte Sadistin mit Glatze, die ihre Neigungen nicht ausleben kann.
Daraus kann schon leicht eine krankhafte Listomanie entstehen! :laugh:
Nau endlich hast es behirnt. :P
[b]Entschuldigung, ich habe mich geirrt: selbstverständlich sind eure Einträge superintelligent, zeugen von großem Wissen und von Herzensbildungen. Mit einem Wort: sie sind perfekt!!!![/b]
@Corvus,
selbstverständlich ist "deppert" keine Beschimpfung, solange unsere Popelin Dieses schreibt. Jedoch, würdest Du, tavor oder murks Selbiges schreiben dann ist es auf jeden Fall Eine.
Und das soll nicht deppert sein? Ich hab weder was mit Haasrwachs noch mit Nivea zu tun. Weiß nicht von wem die entsprechende Beschwerde war, von mir jedenfalls nicht und mit dem Wohnservice hat's auch nichts zu tun!
[b][i]deppert[/i][/b] ist selbstverständlich keine Beschimpfung?
Wenn Ihnen Nivea geschrieben hat, wird das Haarwachs wahrscheinlich von Nivea gewesen sein. Selbst schuld wenn Sie Nivea-Chemie kaufen.
[b]Hier die [/b][size=4][b]Nummer 780[/b][/size]:[/b]
Was hab ich mit Nivea zu tun?
Und der corvus muß natürlich in gleichem Sinn und genauso falsch und deppert nachhacken.
Das schreibt auch kein Mann:
Außerdem hat sie geschrieben:
Bi? Oder verpaart? Oder doch Frau?
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