Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Servicewüste Post AG

Bild des Benutzers Gast

Servicewüste Post AG

Gast
0
Noch nicht bewertet
Ich erwarte ein Paket. Im Internet (Tracking) steht es heute, dass eine Zustellung heute früh nicht möglich war, obwohl ich zu Hause war. Schaue im Briefkasten, und tatsächlich das bekannte gelbe Zettel liegt drinnen. Ich überprüfe unsere Türglocke - funktioniert einwandfrei. Gehe zum zuständigen Postamt. "Sie sind zu früh da. Der Zusteller hat hundertfünfzig Pakerl zu verteilen." bekomme ich als Antwort, als die Angestellte mein Paket nicht finden kann. Ich teile ihr mit, dass der Zusteller laut Internet heute früh bei mir war, und obwohl ich zu Hause war, das Paket nicht zustellen konnte. "Leider" bekomme ich als Antwort. Was auch bedeutet "Ihr Anliegen ist mir egal". Liebe Post, mache dringend eine Kundenserviceschulung für Ihre MitarbeiterInnen. Die, die das nicht schaffen bzw.nicht einsetzen wollen, bitte woanders versetzten, wo sie nichts mit Kunden zu tun haben und kein weiterer Schaden verursachen können, beginnend mit den Zusteller, welche anscheinden kein Bock haben ihren Job zu machen.

Kommentare

Spekulatius

Tut mir leid, daß du solche Schwierigkeiten damit hast! Es gibt Kurse für Erwachsene.Gute Besserung!

-Gast- (nicht überprüft)

jaja, dieses verflixte sinnerfassende lesen...

Corvus

Sagen Sie, Niestaspopolo, können Sie wirklich nicht lesen? Die Postvollmachtbestimmung war gültig ab 1. 12. 2009, aber in der neuen, ab 1. 1. 2011, steht das gleiche:
nämlich [u][b]AUCH an eine andere natürliche Person[/b][/u]. Nirgends steht, nur an eine andere Person. Das gleiche hatte Ihnen schon Aufpasser zitiert.

Das heißt eben, laut Post, egal ob jemand nur ein Mal oder ständig Sendungen für einen anderen übernimmt, braucht er eine Vollmacht. Warum ist das so schwer für Sie?

Niestaspopolo

Es geht weiter mit der [b][size=4]Nummer 123[/size][/b]

Quote:

[b]laßt es gut sein.
sonst nehmt ihr der kafffetantin die illusion, daß tavor für alles und jedes verantwortlich ist, was auch nur einen millimeter von ihrer meinung abweicht[/b]

.

Niestaspopolo

@alouette

Quote:

[b][u]die unter seiner Anschrift einlangenden [/u]von ihm ausgewählten [u]Sendungsarten[/u] auch an eine andere natürliche Person (Postbevollmächtigter) abzugeben[/b]....

Ja, aber Dein Link betrifft etwas anderes als die Abgabe an den Nachbarn. Die Vollmacht braucht man, wenn man [b]dauerhaft[/b] seine Post [b]an eine andere Adresse [/b]haben will, weil man nie zu Hause ist zu den Zustellzeiten. Das heißt dann, alle Pakete gehen an die Ersatzzustelladresse.
Im Normalfall ist jemand nur nicht zu Hause und ein Paket wird an den Nachbarn abgegeben - ohne Vollmacht. Wenn jemand da ist, bekommt er es natürlich an seine Wohnadresse. Hat er eine Vollmacht gegeben für eine Ersatzzustelladresse, kommt kein Paket mehr an seine Wohnadresse. Ist das so schwer zu verstehen?
Ich wiederhole die ABGs der Post aus der alten Mucha:

Quote:

Veröffentlicht am 24.5.2009, 17:42 von karli1
Betrifft: Hermes Zustelldienst
Firmengebäude - trozdem niemanden angetroffen
.....

Aufpasser (31.5.2009, 10:09)
3.6.8.3. ...[b]auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hat[/b]. Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen.
Da steht nichts von Vollmacht.Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.

[ D.h.wenn der Empfänger nicht will, daß sein Paket an die Nachbarin XY abgegeben wird, muß er dies schriftlich bei der Post deponieren]

AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung.[b]Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung [/b](vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) [b]an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann[/b]. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) [b]laut Auskunft des Post-Kundenservice[/b]!
Bei anderen Zustelldiensten steht dabei, daß die Firma ohne Vollmacht das Paket an Nachbarn abgeben kann.Der Empfänger kann auch bestimmte Personen benennen oder einen Abholpunkt bestimmen.
Die Sache mit der Vollmacht ist nur Ihre fixe Idee

-Gast- (nicht überprüft)

laßt es gut sein.
sonst nehmt ihr der kafffetantin die illusion, daß tavor für alles und jedes verantwortlich ist, was auch nur einen millimeter von ihrer meinung abweicht.

Corvus

Müssen sie aber sein. Sonst würde doch die Ausnahme enthalten sein, dass die Postvollmacht nicht auf Nachbarn anzuwenden sei.

Alouette

Zitiert von mir:

Quote:

[b]Alouette schrieb:[/b]
Postvollmacht:
http://www.post.at/downloads/Postvollmacht_20091201.pdf[/quote]
[i]Mit dieser Vollmacht beauftragt/ermächtigt der Empfänger (im Folgenden Vollmachtgeber) alle zum Post-Konzern gehörigen Unternehmen (abrufbar unter www.post.at) und die diesen nach § 1313a ABGB zurechenbaren Erfüllungsgehilfen, die unter seiner Anschrift einlangenden von ihm ausgewählten Sendungsarten auch an eine andere natürliche Person (Postbevollmächtigter) abzugeben....[/i]

Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass diese von der Post veröffentlichten Vorschriften nur eine fixe Idee von tavor wären.

Niestaspopolo

Jetzt mußte ich doch im Archiv nachschauen, wenn Du so verbohrt bist. Ich erinnere mich, daß diese AGBs der Post wiederholt veröffentlicht wurden, nach dem ein User, wie ich jetzt weiß Aufpasser bei der Postdirektion nachgefragt hat:

Veröffentlicht am 24.5.2009, 17:42 von karli1

Betrifft: Hermes Zustelldienst

Firmengebäude - trozdem niemanden angetroffen
.....

Aufpasser (31.5.2009, 10:09)
[u]3.6.8.3. ...auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hat. Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen[/u][b]Da steht nichts von Vollmacht.Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.[/b]

[u]AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung.Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung (vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) laut Auskunft des Post-Kundenservice! [/u]
[b]Bei anderen Zustelldiensten steht dabei, daß die Firma ohne Vollmacht das Paket an Nachbarn abgeben kann.Der Empfänger kann auch bestimmte Personen benennen oder einen Abholpunkt bestimmen.

Die Sache mit der Vollmacht ist nur Ihre fixe Idee! [/b]

Niestaspopolo

Und gleich die [/b] [size=4][b]Nummer 86[/b][/size]

[b]

Quote:

jaja, wenn diemucha die suchfunktion aufläßt, nutzt dir auch die gesamtschulbildung nix

.[/b]

Seiten

Werbung