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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Postzusteller: keinerlei Kontrolle?

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Postzusteller: keinerlei Kontrolle?

Niestaspopolo
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Noch nicht bewertet
Ich erwarte zwei größere Postsendungen. Heute vormittag klingelte es: "Post. Ein Packchen für Sie. Welcher Stock?". Ich sage es ihm. Er läßt mich unterschreiben, übergibt mir das Packerl, bekommt Trinkgeld und verschwindet wieder im Aufzug. Dann sehe ich, daß das Päckchen für einen Nachbarn im 5. Stock ist. Das heißt, er hat sich bei der Klingel geirrt, hat weder Name noch Türnummer verglichen und auch nicht auf die Unterschrift geschaut. Ich fange den Zusteller mittels Gegensprechanlage noch ab, bitte ihn, wieder rauf zu kommen. Seine Reaktion: "warum haben Sie dann geöffnet?"

Kommentare

Niestaspopolo
Quote:

damit hattest recht. denn bei der "beschwerde" ganz oben gehts um eine falsche übernahme,

Nein, es ging nicht um eine "falsche Übernahme", sondern um eine [u]falsche Übergabe[/u]. Ich hab das Packet erst nach der Unterschrift in die Hand bekommen. Und da ich eines erwartet habe, hatte ich keinen Grund, daran zu zweifeln, daß es für mich ist.

Quote:

einfach schauen, was man übernimmt

Genau das hab ich getan: beim Übernehmen.

Von Vollmacht hab ich nichts geschrieben. Aber ich hab noch nie eine gebraucht, wenn ich etwas für einen Nachbarn angenommen habe. Das ist einfach Nachbarschaftshilfe!

Quote:

ps, ich hab dir eh nicht geglaubt, daß der postler unten angeläutet hat. der hätt nämlich einen schlüssel.

Ich weiß nicht, ob auch der Paketzusteller einen Schlüssel hat - jedenfalls läuten die immer, schon um zu hören, ob jemand da ist. Es war noch nie ein Paketzusteller direkt an der Tür, ohne unten geläutet zu haben.
Auch wenn der normale Briefträger rauf kommen muß, läutet er unten an, obwohl er einen Schlüssel hat.

-Gast- (nicht überprüft)

[b]Elwe schrieb:[/b]

Quote:

Nein, meliane, es geht nicht um eine Vollmacht

damit hattest recht. denn bei der "beschwerde" ganz oben gehts um eine falsche übernahme, weil du nicht schautest. warum du dann immer mit deinen tv-gerechten erklärungen über vollmacht oder nicht vollmacht anfangst, weiß ja niemand.

einfach schauen, was man übernimmt, und die frage vollmacht stellt sich erst gar nicht.

ps, ich hab dir eh nicht geglaubt, daß der postler unten angeläutet hat. der hätt nämlich einen schlüssel.

riderko

jaja, da waren früher die guten alten Postkutschen zur zeit des robin hood erstens noch schneller und zweitens auch sicherer mit der postzustellung, als unsere moderne postfirma heutzutage.

ghillie-tavor sei nicht immer so stur, zu den christen, sie verstehen nicht, dass du recht hast, nur weil du ein mensch bist. :cheer: :lol: :laugh: :woohoo:

Niestaspopolo

Hattu vollmacht muttu saubermachen!

Aufpasser

Nein, meliane, es geht nicht um eine Vollmacht, aber tavorghillieloewinsniper bildet sich seit Jahren ein, daß man eine Vollmacht braucht, wenn der Postler das Paket an einen Nachbarn abgibt, wenn der Empfänger abwesend ist. Ich habe schon vor langer Zeit von der Postservicestelle die entsprechenden Vorschriften eingeholt und auf der Mucha wiederholt zitiert. Vollmacht muß man nur geben, wenn man für alle seine Pakete einen anderen Abgabeort bestimmt, weil man nie zu Hause ist, wenn der Postler kommt, z.B. die Mutter o.a. Bei der normalen Zustellung im Haus ist keine notwendig. Er will's halt nicht einsehen, kann man nichts machen! Bei jeder Postbeschwerde wird er wieder davon anfangen.

@tavor
Die Beschwerde ist nicht von mir und ich hab nicht Ihr Vollmachtdrahdiwaberl begonnen! Und i c h streite auch nicht, denn ich habe Ihnen die Tatsachen zitiert.

-Gast- (nicht überprüft)

ist aber immer ihre art, trotzdem um was ganz anderes zu streiten. sogar bei den eigenen beschwerden.

meliane

Ich weiß nicht, Emma. In der Beschwerde geht es doch nicht um eine Vollmacht.

Quote:

Er läßt mich unterschreiben, übergibt mir das Packerl, bekommt Trinkgeld und verschwindet wieder im Aufzug. Dann sehe ich, daß das Päckchen für einen Nachbarn im 5. Stock ist. Das heißt, er hat sich bei der Klingel geirrt, hat weder Name noch Türnummer verglichen und auch nicht auf die Unterschrift geschaut.

Emma

@Aufpasser
Geben Sie's auf! Er will es nicht verstehen. Man kann ihm Beweise liefern, so viele man will. Er akzeptiert keine.

[u]Er tut nichts, er will ja nur spielen[/u]!

-Gast- (nicht überprüft)

sag, elwe,
hast deinen eigenen beitrag von ganz oben noch imemr nicht verstanden?

natürlich kann jeder andere eine zustellung übernehmen. wenn ersie aber nicht selber an der abgabestelle ist, dann nur mit vollmacht.
gemeindebehausungsregeln vorbehalten.

Aufpasser

Sie haben es immer noch nicht kapiert. Die §§ sind klar verständlich und brauchen Ihre sie ins Gegenteil verkehrenden Interpretationen nicht.
Offenbar sind Sie auch mit eindeutigen Beweisen unbelehrbar.

[u][b]Auskunft vom Postkundenservice:

In "Paket Inland Allgemeine Geschäftsbedingungen" wird unter Punkt 3.6.8. die Ersatzzustellung geregelt.

Demnach ist eine Zustellung von Briefsendungen und Paketsendungen ohne oder mit Wertangabe bis € 1500,-ordnungsgemäß, wenn die Sendungen statt an den Empfänger an andere an der Abgabestelle anwesende Personen abgegeben wird, sofern gegen die Ersatzzutellung vom Empfänger nicht schriftlich Einspruch erhoben wurde.
Steht auf dem Paket "Persönlich" nur an den richtigen Empfänger mit Ausweis!

3.6.8.3. ...auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hat.Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen

Da steht nichts von Vollmacht. Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.

AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung. Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung (vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) laut Auskunft des Post-Kundenservice! [/b][/u]

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