AK gegen neue Belastungen für KonsumentInnen!
Die AK warnt vor Verschärfungen bei Lebensversicherungen und monatlichen Kontoauszügen sowie Kreditkartenabrechnungen. „Weniger Geld beim Rücktritt von einer Lebensversicherung und neue Kostenbelastungen bringen Verschlechterungen für die Konsumenten – und das knapp vor dem Weltverbrauchertag“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik. „Konsumentenfreundliche Regelungen müssen her!“
Heute, Mittwoch, sollen im Finanzausschuss im Parlament für KonsumentInnen nachteilige Gesetzesvorschläge beschlossen werden.
+ Rücktrittsrecht bei falscher Belehrung nicht kürzen: Das Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen soll neu geregelt werden. Aufgrund einer Entscheidung des OGH kann ein Versicherungsnehmer bei mangelhafter Rücktrittsbelehrung ewig zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht will der jetzige Entwurf einschränken: Der Versicherungsnehmer soll den Rücktritt wegen falscher Rücktrittsbelehrung nicht mehr “lebenslang”, sondern nur mehr bis ein Monat nach Vertragsablauf oder Rückkauf erklären können. „Es macht kein gutes Bild, wenn eine konsumentenfreundliche gerichtliche Entscheidung einfach per Gesetz zum Nachteil der Konsumenten geändert wird“, sagt Zgubic.
+ Verlust bei Rücktritt nicht abwälzen: Heikel geregelt ist die Rückzahlung als Folge des Rücktritts bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bzw. Lebensversicherungen mit Veranlagungsrisiko: Beim Rücktritt soll der Versicherungsnehmer einen allfälligen Veranlagungsverlust selbst tragen. Bei einer fairen Regelung müssten die einbezahlten Prämien unter Berücksichtigung der Abdeckung des Lebensversicherungsrisikos, aber mit angemessener Verzinsung an die VersicherungsnehmerInnen refundiert werden – ohne Abzug von Kosten und eines allfälligen Stornoabschlages.
+ Provisionen auf ganze Laufzeit verteilen: Eine im Entwurf enthaltene Regelung über die Überwälzung der Provisionskosten bei Lebensversicherungen auf die KonsumentInnen ist problematisch. Jetzt werden die hohen Abschlusskosten (meist Provisionen) rechnerisch auf die ersten fünf Jahre verteilt. Der Entwurf enthält die Verteilung auf zehn Jahre. „Das ist besser als jetzt, aber unzureichend“, so Zgubic. Die AK fordert: Die Provisionen sollen auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt werden. Das bringt höhere Rückkaufswerte und häufig höhere Ablaufleistungen am Ende der Laufzeit.
+ Kontoauszüge & Co müssen gratis bleiben: Monatliche Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen in Papierform müssen kostenlos sein. Bei Kreditkarten hat die AK viele Beschwerden in der Beratung – seit Unternehmen sukzessive Gebühren eingeführt haben. In der Begutachtung im Herbst 2017 war die kostenlose Information noch ausdrücklich vorgesehen. Die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie sieht ausdrücklich vor:
Die Infos sollen monatlich und kostenlos sein. Bloß bei einer häufigen Übermittlung wäre ein Entgelt möglich.
Foto/Quelle: Shutterstock/ BlACKWHITEPAILYN
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