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Jugendamt

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Jugendamt

melina3364
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Mich hat jemand beim Jugendamt angezeigt, weil ich angeblich zu viel Alkohol trinke. 1. Trinke ich wie jeder andere auch mal 2-3 Bier oder 2-3 Gläser Wien 2. Mein Gatte trinkt garkeinen Alkohol. 3. Es ist immer einer bei den 2 Kindern Nun will Jugendamt , dass ich einen Bluttest mache, incl. Leberwerte. Bin ich dazu verpflichtet? oder brauch ich den nicht machen?

Kommentare

kritischer Konsument

Und die angegebene Trinkmenge an Alkohol ist für eine Frau zu viel. Da liegt die Grenze bei 1 Krügerl bzw einem Vierterl.
Für einen Mann kann es ok sein.

kritischer Konsument

@murks

[b]Stell dir einmal die Situation vor[/b]. Da meldet jemand dem Jugendamt, daß eine Frau mit Kindern zuviel trinkt, wodurch das Wohl der Kinder gefährdet sei oder was auch immer.....
Grundsätzlich muß das Jugendamt dem nachgehen, kann es nicht einfach ignorieren (wenn dann was passiert, wäre es erst recht in der Zeitung), muß es bestätigt oder widerlegt sehen.

[b]Unglaubwürdig finde ich die Beschwerde[/b], weil die Reihenfolge nicht stimmt. Das Jugendamt würde zuerst jemanden vorbeischicken, sich die Situation anschauen oder die Frau vorladen. Ein eventueller Test wäre dann erst der nächste Schritt.

Die Leberwerte sagen grundsätzlich noch nichts über den Alkoholkonsum aus, es gibt auch die nichtalkoholische Fettleber u.a. Erkrankungen, durch die sie verändert sind.

murks

@melina3364,

das Harmloseste was Dir geschehen kann (eher ziemlich sicher geschehen wird)ist dass Du mit einem Besuch einer/eines BeamtIn des Jugendamtes beehrt wirst.

@kritischer Konsument,

sicher ist der Denunziant zu verurteilen, doch das Jugendamt wird kaum bekannt geben Wer es ist, da doch die Möglichkeit besteht dass noch weitere ähnliche "Informationen" kommen.

Ich finde gegen 2-3 Bier, bzw. 2-3 Gläser Wein ist bei gegebenen Anlass Nichts ein zu wenden, es sollte halt nicht täglich geschehen, was ich auch nicht annehme.

Die Beschwerde halte ich für keinen Schmäh. Als ehemaliger alleinerziehender Vater meiner inzwischen erwachsenen Tochter durfte ich so einige "Erfahrungen" mit dem Jugendamt sammeln. Da ist ein geforderter Bluttest samt Leberwerten eher noch ziemlich harmlos... :(

kritischer Konsument

Die Beschwerde halte ich für einen Schmäh.

Aber nicht das Jugendamt wäre zu verurteilen, sondern der Denunziant.

Quote:

Trinke ich [u]wie jeder andere [/u]auch mal 2-3 Bier oder 2-3 Gläser Wien

Dagegen muß ich mich verwahren. Für den Genuß genügt ein Glas!

Aber eine Vorsorgeuntersuchung ist immer gut, da konntest du dann den Befund freiwillig vorweisen.

melina3364

Hallo, Murks.
Vielen Dank für die Antwort.
Habe ja auch schon einen Anwalt dazu befragt, der sagt auch nein.
Aber ich habe Angst, dass ich jetzt mit konsequenzen rechnen muss.

murks

Grundsätzlich nein, es geht das Jugendamt aber sowas von gar Nix an, wie Deine Blut,- bzw. Leberwerte aussehen.

Leider ist es Tatsache dass sich die Leute bei den Jugendämtern aber irgend Etwas einfallen lassen können um Dich anderwertig zu sekkieren. Dieses Amt hat leider viel zu viele Freiheiten.

Allerdings dort, wo wirklich Hilfe im Sinn des Kindeswohls gebraucht wird dort kann man mit dem Jugendamt kaum rechnen, was ja des Öfteren auch in den Zeitungen zu lesen ist.

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