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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Jugendamt

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Jugendamt

melina3364
0
Noch nicht bewertet
Mich hat jemand beim Jugendamt angezeigt, weil ich angeblich zu viel Alkohol trinke. 1. Trinke ich wie jeder andere auch mal 2-3 Bier oder 2-3 Gläser Wien 2. Mein Gatte trinkt garkeinen Alkohol. 3. Es ist immer einer bei den 2 Kindern Nun will Jugendamt , dass ich einen Bluttest mache, incl. Leberwerte. Bin ich dazu verpflichtet? oder brauch ich den nicht machen?

Kommentare

murks
Quote:

...wenn es einen begründeten Verdacht hat. Also müssen sie zuerst nachschauen...

Nein,

@kritischer Konsument,

für das Jugendamt ist jeder (auch noch so anonyme und absurde) Verdacht bereits Begründung genug um zu amtshandeln. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei dem/der Beschuldigten.

Für das Jugendamt gibt es kein "in dubio pro reo", für das Jugendamt ist die einzige, alleinige Wahrheit jene, die das Jugendamt annimmt (bzw. anschliessend behauptet)...

...und im Konstruieren solcher "Anschuldigungen" sind die Leute dort verdammt gut, doch die Alles geschieht "nur zum Wohl des Kindes..."

...diese Sonderrechte sind ein Relikt aus einer unsäglichen Zeit des vergangenen Jahrhunderts, Welche uns auch die bekannte Luftsteuer, Kirchensteuer und viele andere Abgaben bescherte, wie auch einige irrwitzige Gesetze, die noch immer angewendet werden...

kritischer Konsument

Das Jugendamt kann erst das Gericht einschalten, wenn es einen [b]begründeten[/b] Verdacht hat. Also müssen sie zuerst nachschauen bzw vorladen und herausfinden, ob die Anschuldigung wahr ist. Das ist die Aufgabe der Fürsorge.

Normalerweise weiß man, wer einem übel will, da brauchts keine Akteneinsicht.

Plannxl
Quote:

[b]Und da möchte ich, daß amtsgehandelt wird im Interesse der Kinder.[/b]

[b]Sie möchten?[/b] Sind Sie Jugendamt?
Wenn ein Jugendamt einen Verdacht hat, dann muss es den dem Gericht melden und nicht selbst pfuschen.

Quote:

der Beschuldigte wird wissen, wer dahinter steckt

Eben nicht, weil das Jugendamt jedem die Akteneinsicht verweigert.

kritischer Konsument

Das glaub ich dir, aber wer kann entscheiden, ob der "Zund" böswillig oder berechtigt ist? Und da möchte ich, daß amtsgehandelt wird im Interesse der Kinder. Wenn die Anschuldigung stimmt, muß etwas getan werden. Wenn nichts dran ist, wird sich das bald herausstellen und der Beschuldigte wird wissen, wer dahinter steckt. Und da ist die Vorladung oder auch der Hausbesuch das erste Mittel und nicht gleich das Verlangen eines Laborbefundes.

murks
Quote:

...die normalerweise das Jugendamt auf den Plan rufen!

@kritischer Konsument,

da reicht dem Jugendamt aber schon ein kurzer "Zund" eines böswilligen, selbstverständlich anonymen Nachbarn...

...dann wird geamtshandelt, was das Zeug hält...

kritischer Konsument

Besonders blöde Unterstellung. Aber in einem hast du recht: meine Kinder dürfen ohne Jugendamt aufwachsen, weil wir nämlich keine Probleme haben und machen, die normalerweise das Jugendamt auf den Plan rufen!

Trotzdem stimmt der Ablauf nicht! Mag sein, daß im späteren Verlauf, z.B. bei einer Untersuchung durch einen Amtsarzt, solche Befunde verlangt werden, nicht aber gleich zu Beginn einer Amtshandlung nur nach der "Info" irgendeines möglicherweise verfeindeten Mitbürgers!
Und wie gesagt, ein Blutbefund mit den Leberwerten sagt nichts über Alkoholismus aus.

murks
Quote:

Aber sie dürfen nicht...

Vollkommen richtig, doch das Groß der Leute denkt da es sich um eine Forderung eines Amtes handelt wird es wohl Rechtens sein...

Plannxl

Melina hat recht, Jugendämter verlangen solche Befunde. Aber sie dürfen nicht.
Kritischer Konsument ist entschuldigt, ohne eigene Kinder kann man das nicht wissen.

grosskonzerngegner
"kritischer Konsument" post=36176:

Ich habe nichts "kleingeredet". Ich habe "euch" nur erklärt, daß es den geschilderten Ablauf nicht geben kann.

Und genau du bist der Profi der glaubt zu wissen das es diesen Ablauf nicht geben kann? Soll ich dir sagen wer das beurteilen kann?

Ich nicht, du nicht, und auch sonst niemand. Nur melina selbst kann es.

Aber du Oberwichtig musst ja auf jeden Beitrag deinen Senf dazugeben obwohl du fast nie Ahnung hast.

kritischer Konsument

Ich habe nichts "kleingeredet". Ich habe "euch" nur erklärt, daß es den geschilderten Ablauf nicht geben kann.

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