Wie anhand des folgenden Fallbeispiels ersichtlich, dürfte sich die Wiener Gebietskrankenkasse, auch bekannt unter dem Kürzel WGKK, im ungehemmten Faschingstaumel befinden.
Aufgrund ihrer sozialen Einstellung zählte meine Lebensgefährtin bis dato zu den aktiven Blutspendern und war aufgrund dessen in der Blutspendezentrale des Roten Kreuzes ein oftmaliger Gast. Zuletzt am 25.September des Vorjahres, von wo sie im Anschluss an die Spendenabgabe mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fuhr. Dabei kollabierte sie unvorhergesehen während einer Autobusfahrt und wurde zudem bewusstlos.
Die über den Buslenker verständigte Rettung traf nach wenigen Minuten mit einem Rettungswagen und einem Notarzt („Wiener Rettung“ MA 70) ein, welcher meine inzwischen wieder zu Bewusstein gelangte Freundin nach einer kurzen Begutachtung den Sanitätern übergab. Dank deren Hilfe verbesserte sich ihr Zustand von Minute zu Minute weshalb die höflichen Helfer der MA 70 eine Einlieferung ins Spital auf Verdacht oder ein Entlassen in private Obhut gegen Revers angeboten haben. Nachdem die Entscheidung auf das Letztgenannte fiel, war der Einsatz nach einem Datenabgleich beendet und alle wähnten sich im Guten.
Dieses Gefühl fand jedoch letzte Woche sein jähes Ende als sich ein Erlagschein des Magistrats über die entstandene Einsatzgebühr in der Höhe von EUR 490,- im Postkasten befand. Ein Telefonat mit der MA 70 ergab das Ergebnis wonach die WGKK als Versicherungsträger keine Kostendeckung gewährt da (entgegen der Sichtweise des Magistrats) laut Krankenkasse aufgrund des vorliegenden Revers kein Rettungseinsatz notwendig war!
Eine im höchsten Maße bedenkliche Auffassung, welche laut dem Magistrat ebenso Hunderte weitere Patienten in Wien betrifft wo die WGKK wegen Sparmaßnahmen rechtlich nicht nachvollziehbare Entscheidungen trifft und allfällige Unregelmäßigkeiten auf dem Rücken schuldloser Patienten austrägt.
Das anschließende Telefonat mit der WGKK, vertreten durch den Chefarzt Dr. W., fruchtete nichts. Dr. W. war trotz einer detaillierten Schilderung des Vorfalls keineswegs zu erweichen und beharrte auf seiner negativen Haltung getreu dem Motto „Mir san mir“.
Als erste Konsequenz hat meine Lebensgefährtin in einer ersten Reaktion einen schriftlichen Bescheid der WGKK eingefordert und ist zudem bestrebt die Bezahlung der offenen Rechnung durch die WGKK einzuklagen.
Fazit: Fortsetzung folgt!
Kommentare
das beispiel ist aber nicht vergleichbar. du hast sicher keinen revers unterschrieben, wegen nichtbehandlung. daß die rettung dich nicht behandeln darf, ist eh klar.
dieser da so aufgebauschte zeitungsartikel war über einen selbstleger.
Ich selbst bin von einem ganz ähnlichen Fall betroffen. Habe mit 41 Fieber und Schüttelfrost die Rettung gerufen, da selbst nicht in der Lage in die Ambulanz zu fahren. Die Rettung kam und emfpfahl ausdrücklich den Notarzt, den sie auch selbst herbeirief.
Kann mich nicht erinnern, dass ich auf Kosten hingewiesen wurde und weiß nicht was ich unterschrieben habe. Was jemand mit 41 Grad Fieber unterschreibt ist ohnehin irrelevant. Notfalls werde ich klagen. Leider zahle ich über Umwege aber auch im Falle des Sieges die Kosten über Zwangsversicherung und Steuern.
in heute?
Also Disjoncteurs Lebensgefährtin muß jetzt nichts zahlen, steht heute in der Zeitung.
natürlich nicht. aber du kennst ja ihre neigung, jedes thema in eine andere richtung umzumodeln.
aber mit einem hat sie recht.
wenn jemand gegen revers auf etwas verzichtet, muß ers selber zahlen.
darum ist die ganze story (die, wenn ichs richtig verstanden habe, jemand aus den medien abschrieb und als eigene lebensgefährtin präsentierte) sowieso verfehlt. hätte besser in krone oder heute bleiben sollen.
[b]Niestaspopolo schrieb:[/b]
Hast das irgendetwas mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Ich hab das Bild auch gesehen und glaubte an einen Druckfehler beim Alter. Hätte sie leicht auf 50 geschätzt.
Für Leute mit erhöhten Cholesterinwerten ist Blutspenden eine gute Begleittherapie.
[b]Aufpasser schrieb:[/b]
Sie war auch im Fernsehen zu sehen. Diese Frau leidet unter Adipositas. Dass sie als Blutspenderin genommen wurde, erstaunt mich schon etwas.
Wir werden von dieser Geschichte sicherlich noch einiges lesen.
Ja, darauf sollte man hingewiesen werden. Allerdings hat die Wiener Rettung nichts mit der Gebietskrankenkasse zu tun und der Sanitäter oder Notarzt muß das auch nicht wissen.
Ich würde mich auch nicht trauen gegen ärztlichen Rat "auf Revers", z.B. aus dem Spital, zu gehen.
In Heute war ein Bild der Frau, sie schaut nicht so aus, als würde sie gesund leben. Die Ursache für den Zusammenbruch hätte man abklären lassen sollen
[b]Emma schrieb:[/b]
Steht das im Revers geschrieben? Sollte man nicht darauf hingewiesen werden, dass man den Einsatz dann zahlen muss? Und vor allem wie hoch die Kosten für diesen Einsatz sind?
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