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Die Ansichten der Wiener Gebietskrankenkasse

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Die Ansichten der Wiener Gebietskrankenkasse

Disjoncteur
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Wie anhand des folgenden Fallbeispiels ersichtlich, dürfte sich die Wiener Gebietskrankenkasse, auch bekannt unter dem Kürzel WGKK, im ungehemmten Faschingstaumel befinden. Aufgrund ihrer sozialen Einstellung zählte meine Lebensgefährtin bis dato zu den aktiven Blutspendern und war aufgrund dessen in der Blutspendezentrale des Roten Kreuzes ein oftmaliger Gast. Zuletzt am 25.September des Vorjahres, von wo sie im Anschluss an die Spendenabgabe mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fuhr. Dabei kollabierte sie unvorhergesehen während einer Autobusfahrt und wurde zudem bewusstlos. Die über den Buslenker verständigte Rettung traf nach wenigen Minuten mit einem Rettungswagen und einem Notarzt („Wiener Rettung“ MA 70) ein, welcher meine inzwischen wieder zu Bewusstein gelangte Freundin nach einer kurzen Begutachtung den Sanitätern übergab. Dank deren Hilfe verbesserte sich ihr Zustand von Minute zu Minute weshalb die höflichen Helfer der MA 70 eine Einlieferung ins Spital auf Verdacht oder ein Entlassen in private Obhut gegen Revers angeboten haben. Nachdem die Entscheidung auf das Letztgenannte fiel, war der Einsatz nach einem Datenabgleich beendet und alle wähnten sich im Guten. Dieses Gefühl fand jedoch letzte Woche sein jähes Ende als sich ein Erlagschein des Magistrats über die entstandene Einsatzgebühr in der Höhe von EUR 490,- im Postkasten befand. Ein Telefonat mit der MA 70 ergab das Ergebnis wonach die WGKK als Versicherungsträger keine Kostendeckung gewährt da (entgegen der Sichtweise des Magistrats) laut Krankenkasse aufgrund des vorliegenden Revers kein Rettungseinsatz notwendig war! Eine im höchsten Maße bedenkliche Auffassung, welche laut dem Magistrat ebenso Hunderte weitere Patienten in Wien betrifft wo die WGKK wegen Sparmaßnahmen rechtlich nicht nachvollziehbare Entscheidungen trifft und allfällige Unregelmäßigkeiten auf dem Rücken schuldloser Patienten austrägt. Das anschließende Telefonat mit der WGKK, vertreten durch den Chefarzt Dr. W., fruchtete nichts. Dr. W. war trotz einer detaillierten Schilderung des Vorfalls keineswegs zu erweichen und beharrte auf seiner negativen Haltung getreu dem Motto „Mir san mir“. Als erste Konsequenz hat meine Lebensgefährtin in einer ersten Reaktion einen schriftlichen Bescheid der WGKK eingefordert und ist zudem bestrebt die Bezahlung der offenen Rechnung durch die WGKK einzuklagen. Fazit: Fortsetzung folgt!

Kommentare

Emma

Mit dem Revers hat die Dame erklärt, daß s i e glaubt, daß es i h r so gut geht, daß s i e keine Untersuchung im Spital braucht. Gibt man ein Revers, ist man für die Folgen verantwortlich und zahlt den Einsatz.
Würde ich nie machen. Also mitfahren und nach einer Untersuchung entlassen werden, falls wirklich alles ok ist.

JaneDoe

Diese Geschichte habe ich im Fernsehen und Printmedien verfolgt.

Es ist traurig, dass die WGKK so reagiert. Vielleicht hilft es wirklich mittels der zur Verfügung stehenden Medien auf diese leidige Angelegenheit aufmerksam zu machen und somit die WGKK vielleicht dazu zu bewegen einzulenken.

So weit ich das im Gedächtnis habe, liegt diese Angelegenheit ja auch schon beim Patientenanwalt. Oder irre ich mich jetzt?

Traurig ist, dass wir Rumänen und Bulgaren die Pension auffetten, indem wir ihnen eine Ausgleichszulage bezahlen (obwohl sie niemals hier gewohnt oder gearbeitet haben!) und unsere eigenen Landsleute werden zur Kassa gebeten, wenn sie für eine gute Sache unentgeltlich zur Verfügung stehen und bedauerlicherweise dabei bzw. kurz danach kollapieren.

Auf jeden Fall wünsche ich euch, dass ihr diese Angelegenheit doch noch positiv lösen könnt. Andernfalls könnte deine Lebensgefährtin in Zukunft für ihre Blutspende einen Unkostenbeitrag verlangen - sonst gibt es halt keine weiteren Blutspenden mehr.

Good Luck

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