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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Reisetipps: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Die Österreicher sind reisefreudig und werden auch heuer wieder kräftig Gas geben in Richtung Urlaub. Im Vorjahr unternahmen 5,5 Millionen Menschen oder 76,4 Prozent der Bevölkerung zumindest eine Urlaubsreise, wobei das eigene Auto nach wie vor das beliebteste Verkehrsmittel für die Fahrt in die Ferien ist.  Aber Achtung: Andere Länder haben andere Sitten – das gilt auch für Autofahrer. Zu den beliebtesten Destinationen der österreichischen Autoreisenden gehören in diesem Jahr Kroatien, Italien und Österreich. Um in der schönsten Zeit des Jahres Probleme oder Pannen zu vermeiden, empfiehlt sich eine gute Reisevorbereitung. Nicht in allen EU-Ländern und Nachbarstaaten gelten dieselben Regeln oder rechtlichen Bestimmungen wie in Österreich. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Wer sich nicht an die Landesregeln hält, muss mit teilweise saftigen Strafen rechnen.

Italien: 
Maximale Geschwindigkeit auf Freilandstraßen 90 km/h. Permanente Tagfahrlichtpflicht für Zweiradfahrer, auch für Autofahrer außerhalb bewohnter Gebiete. Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste für jeden Insassen müssen mitgeführt werden.Italien ist zudem besonders streng mit Alko-Sündern: Grundsätzlich gilt die Grenze von 0,5 Promille, ab 1,5 Promille wird das Kfz beschlagnahmt.

Kroatien: 
Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Unbedingt mitführen: Ersatzlampenset (nicht für Xenonlicht), Pannendreieck (ein zweites für Anhänger), Verbandkasten und Warnwesten für alle Insassen. Die §57a-Begutachtung darf nicht abgelaufen sein und bis zum Alter von 24 Jahren gilt für Autolenker die 0,0 Promille-Grenze.

Portugal: 
höchstens 120 km/h auf Autobahnen erlaubt. Zum Lenken eines fremden Fahrzeuges benötigt man eine Vollmacht. Tagfahrlicht für einspurige Fahrzeuge. Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste sind Pflicht, ein Ersatzlampenset wird empfohlen.

Griechenland: 
Mit Flüssiggas betriebene Fahrzeuge dürfen nicht verwendet werden, außerdem ist das Fahren tagsüber mit Licht verboten (ausgenommen bei schlechten Sichtverhältnissen und Fahrzeugen mit „Tagfahrlicht“). Unbedingt einen Feuerlöscher, Pannendreieck, Verbandkasten, und Warnwesten für alle Insassen mitführen.

Spanien: 
Tagfahrlicht für einspurige Fahrzeuge. Die Warnblinkanlage ist bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Mindestgeschwindigkeit einzuschalten. Mitzunehmen sind: Ersatzlampenset, Pannendreieck, Reservereifen bzw. Reparaturset oder –spray, Verbandskasten, Warnweste.

Deutschland: 
Kein Tempolimit auf Autobahnen, jedoch gibt es Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. In Ortsgebieten gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mitzuführen sind Abschleppseil, Rettungsdecke, Pannendreieck, Verbandskasten und Warnweste.

Tschechien/Slowakei: 
Es herrscht im Gegensatz zu anderen EU-Staaten absolutes Alkoholverbot, also 0,0 Promille. Licht am Tag ist ebenso Pflicht wie das Mitführen von Warnwesten (vorgeschrieben für alle Insassen), Reserverad und Montagewerkzeug.

Frankreich: 
Tempolimit 130 Km. Warnweste auch für Motorradfahrer vorgeschrieben. Ersatzlampenset. Empfohlen ist zudem das Mitführen eines Alkomatens

Alle Länderinfos auf www.arboe.at

Foto: © Zarya Maxim

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