Betrifft: [b]Generali Versicherung[/b]
[b]Vorwort[/b]
Ich bin nunmehr das dreizente Jahr bei der Generali versichert.In dieser Zeit hatte ich eine Schadensmeldung von 100,- Euro. Wenn Sie sich Zeit nehmen diesen Bericht zu lesen, dann erfahren Sie wie die Generali in einem größeren Schadensfall vorgeht, und was die verhängnissvolle Klausel [b]„ Zeitwert“[/b] in einer
Versicherungspolizze bedeutet.
[b]Vorfall[/b]
in diesem Jahr wird das Haus meiner Wohnung einer Totalsanierung unterzogen. Im Zuge dieser Sanierungen hatte die Dachdeckerfirma einen Schaden verursacht, der meine Dachgeschoßwohnung in ein Tröpfelbad verwandelt hat, was nicht nur die Durchfeuchtung der Decke und des Bodens zur Folge hatte, sondern auch einen totalen Schimmelbefall der gesamten Wohnung.
[b]Zufall[/b]
Die Dachdeckerfirma ist, wie ich, auch bei der Generali versichert.
[b]Aktion[/b]
Ich rief meinen Versicherungsmakler [b]Hr.Gottfried Moser [/b]bei der Generali an, worauf er meinte er schaue sich den Schadensfall an.
[b]Hinhaltetaktik 1[/b]
Der Herr [b]Gottfried Moser[/b] meldete sich darauf 3 Wochen nicht.Ich rief erneut an, worauf er mir eine Telnr. geben wollte. Ich stellte die Forderung an ihn bis kommenden Montag einen Rückrruf mit Fakten und Zahlen zu tätigen, oder ich sähe mich ansonsten gezwungen meine Versicherung zu kündigen.
[b]Hinhaltetaktik 2[/b]
Ich bekam den gefordeten Anruf von der Schadensabteilung. [b]Fr. Krupica [/b]teilte mir mit, dass mein Schadensfall -gemeinsam mit anderen Schadensfällen im Haus- von dem Sachverständiger, der 1 Monat zuvor den Schaden bei mir dokumentiert hatte, berarbeitet wird. Dieser Prozess würde weitere mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
[b]Beendigung der infantilen Debatte.[/b]
Ich teilte [b]Fr. Krupica [/b]mit, mir bis zum darauffolgenden Mittwoch eine bindende Entschädigungssumme schriftlich mitzuteilen, andernfalls würde ich meine Rechtsanwältin einschalten, mir ein ebenbürtiges Appartement anmieten, die Wohnung sanieren lassen und ihnen alles in Rechnung stellen. Weiters teilte ich mit, dass ich mich bei der Generali nicht mehr sicher fühlt und meine Versicherung kündige.
[b]Mittwoch[/b]
ich erhielt folgendes Angebot:
[i]Gesamtbetrag von € 5.833,96.
Die Beträge sind [b]ohne Mehrwertsteuer [/b]und zum [b]Zeitwert[/b] bewertet.
Sollten Sie mit dieser Entschädigung einverstanden sein, ersuchen wir um Bekanntgabe Ihrer Bankdaten, damit wir die Überweisung vornehmen können. Bei Vorlage von entsprechenden Rechnungen bezüglich der Durchführung der Sanierungsarbeiten können wir auch die Mehrwertsteuer (€1.166.79) übernehmen. Die Entschädigung erhöht sich in diesem Fall auf € 7.000,75.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Mag. [b]Petra Krupica [/b]für
Mag. [b]Andrea Anna Exel Birnecker[/b][/i]
[b]Erkentniss[/b]
Es ist ratsam die Versicherungen umgehend zu prüfen ob sie zum Neuwert abgeschlossen worden sind, oder zum sogennanten [b]Zeitwert[/b]. Was bedeutet, daß die Bemessung der Wiederhersstellungsentschädigung wie bei einem Gebrauchtauto erfolgt. Der Konsument sollte also, wenn die Wohnung 5 Jahre alt ist, eine 5 Jahre alte
Decke, Fussboden,Wände und sonstige Baustoffelemente einbauen, wie bei einem Gebrauchtauto eben? Wenn das nicht zynisch ist, dann braucht der Duden einen neuen Begriff. Hinzu kommt, dass die Generali ohne der möglichkeit einer Rechtsandrohung eine Taktik für Monate parat hat.
[b]Schlusswort[/b]
Für die Einsendung von Rechnungen über € 6.146,30 (beinhaltet € 1024,38 MWST) überwies [b]Fr. Andrea Anna Exel Birneker[/b] etwas über € 230,- mit dem Hinweis, dass die Sache für sie erledigt sei, anstatt, wie [b]Fr. Krupica[/b] in ihrem Schreiben oben, die gesamte MwSt-Summe € 1.166.79 schriftlich anbieten.
Da der Fall eine Entschädigung darstellt und laut [b]Fr. Exel[/b] meine Arbeitszeit inbegriffen sei (- ansonsten wären die Firmen nacheinander gekommen, die Generali hätte dann mit € 5.833,96 Netto bei den Firmen, einschließlich meines Hotels für 60 Tage bestimmt ihr Auskommen gehabt-) stellt die Begründung Rechnungen von Professionisten zu brauchen, einen fatalen Widerspruch und ein eklatantes Kompetenzdefizit seitens der [b]Fr. Exel[/b] dar.
Ich bin froh nicht mehr bei der Generali zu sein, mein Bedarf an Zynismus ist gedeckt. Chisgijaj
Kommentare
Ja bist Du GENERALI versichert, dann hast Du auch schon ausgekichert, denn bei der GENERALI beginnt vom ersten Augenblick das Bündnis mit dem Strick. (Frei nach Otto Waalkes). ;)
[b]tavor schrieb:[/b]
Beide haben die gleiche Versicherungsgesellschaft - die GENERALI ;)
LiebeEr Tavor,
wenn sie lesen würden, dann würden auch sie verstehen
worum es in diesen Bericht geht. Ist wirklich nicht schwer.
verstehe ich auch nicht. für den schaden müßte der verursacher aufkommen, nicht die eigene versicherung.
Liebe Lisa danke für deine Antwort.
Im Schlusswort des Berichts kannst du lesen, dass es nach der leidigenEinigung zur Abgeltung nach Zeitwert die Generali ihr Abkommen insofern nicht eingehalten hat als das sie von der Einigungssumme von € 7.000,- den restlichen Mwst Betrag ca.€ 850 nicht auszahlen,
eben in Bewusstsein, dass bei einem Gerichtsgang ich wohl recht bekommen würde, meine anteiligen rechts und gerichtskosten aber auch zu tragen hätte. Womit die
€ 850,- wieder verbraucht währen.
Ich schrieb diesen Bericht für Konsumenten die wie ich
noch nicht die Erfahrung mit dem Begriff „Zeitwert“ in
Versicherungpolizzen hatten. Um in Zukunft so wie ich
bei eigenen Versichrungsabschlüsse diese Klausel
akriebisch zu beachten bzw. das die Generali nur in
Bewusstsein mit einer rechts potenten Gegenpartei zu tun
zu haben handelt. Jedoch immer noch Platz findet um ihren geldverliebten Zynismus unterzubringen.
Chisgijaj
Ich fürchte, du hast den falschen Weg gewählt. Nicht die Versicherung des Schadensverursacher, sondern der Verursacher für den Schaden selbst, ist dein Ansprechpartner, also in deinem Fall die Dachdeckerfirma.
Ob dieses Unternehmen nun versichert, ausreichend versichert oder auch gar nicht versichert ist, kann dir als Geschädigter eigentlich egal sein. Der Schaden, der dir entstanden ist, ist zu ersetzen und zwar vollständig und zum Neuwert. Wenn der Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert ersetzt, hat die Dachdeckerfirma als Verursacher die Differenz abzugelten.
Voraussetzung ist die Durchführung einer Sanierung durch entsprechende Firmen - im Fall einer Abgeltungszahlung wird der Zeitwert herangezogen.
Ich empfehle dir deine Interessen dringend von einem fachkundigen Anwalt vertreten zu lassen.
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