Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Integration

Bild des Benutzers Emma

Integration

Emma
0
Noch nicht bewertet
Es gab bereits einmal einen Thread mit diesem Thema, aber ich finde ihn nicht mehr. In einem kürzlich wiederholten "Tatort" von 1978 wird einem sprachlich, familiär und beruflich nach heutigen Maßstäben voll integriertem Italiener die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert, weil dies im Interesse der BRD liegen mußte. Deutschland ist "kein Einwanderungsland" wurde festgestellt.

Kommentare

murks

Ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung wie die politische Situation in Bangladesh vor 18 Jahren aussah, doch wenn der Typ nun zu seiner Verwandtschaft auf Besuch fahren will, so müsste man den huminatären Aufenthaltstitel aber sofort aberkennen.

Andererseits, der Mann hat anscheinend in den 18 Jahren gearbeitet und ist somit nicht auf unseren Geldtaschen gehangen.

kritischer Konsument

Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß Asylwerber, die sich bemühen, schnell deutsch zu lernen, auch bald arbeiten dürfen. Normalerweise sind Leute, die tatsächlich fliehen müssen aus den verschiedensten Gründen integrationsfähiger als solche, denen es nur um ein möglicherweise besseres Leben geht.
Ein Wirtschaftsstudent aus Bangladesh hatte wohl keinen echten Asylgrund, als er vor 18 Jahren nach Österreich kam. Als Kolporteur von "Österreich" hielt er sich über Wasser. Jetzt bekam er einen humanitären Aufenthaltstitel und darf jetzt regulär arbeiten!
Jetzt geht sein größter Wunsch in Erfüllung: er will zu seinen Verwandten nach Bangladesh reisen. Also gibt es keinen Asylgrund!!!

kritischer Konsument

Auch bei solchen mutwilligen Prozeßgängen: ich will vom Steuerzahler erhalten werden und nicht arbeiten, sondern mir in der Fremde ein schönes Leben machen?

wuestenrennmaus

.... aud dem Steuertopf? Dumme Frage - natürlich! :woohoo:

murks

Hier gilt das Gleichheitsprinzip, Verfahrenshilfe, auch für nicht arbeitende Ausländer gibt es durchaus.

wuestenrennmaus

Das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen! Aber die Antwort würde mich sehr interessieren!! :whistle:

Emma

Wer hat die Prozesse finanziert. Kann es Verfahrenshilfe auch für nicht arbeitende Ausländer geben?

wuestenrennmaus

Fahren wir doch mal in andere Länder und klagen den Staat um die Sozialleistungen und Arbeitslosengeld (ohne je gearbeitet zu haben) - wäre interessant wie die verschiedenen Staaten reagiern würden. :S

murks

Johh, warum sollte z.B. ein Ungar für umgerechnet 600 Euro arbeiten, Was eh schon in Ungarn eine recht gute Entlohnung ist wenn er in Österreich für NIX arbeiten zumindest das Selbe bekommt?

Über diese Ostblock-Maturas will ich lieber Nichts sagen, denn dagegen sind undere Pisa-Werte in weitaus höheren Niveaus angesiedelt!

Falls jeder rumänische Roma (auch die von anderen ehemaligen Ostblockländern) Hartz IV bekommen würden dann wären Deren Heimatländer ja total sorgenfrei (und vielleicht auch leer).

...nur die deutschen Häfn wären nach kürzester Zeit überfüllt...

kritischer Konsument

Die Ergebnisse einer Studie "Migranten in Wien" eines "Wiener Integrationsmonitors. 49% der Bewohner haben ausländische Wurzeln.
"50% haben einen Maturaabschluß mitgebracht" ist die große "Überraschung". Dabei sind genau die Leute, die nicht als Migranten auffallen und Probleme machen, nämlich die zahlreichen Studenten, die v.a. deutschen Geschäftsleute und Angestellten der internationalen Konzerne und Organisationen.Rumänische Roma haben geklagt, weil sie in D kein Hartz IV bekommen. Nun der Beschluß des EuGH: D darf zugewanderten EU-Bürgern diese Sozialleistung verweigern. Nicht erwerbstätige Unionsbürger, "die sich allein mit dem Ziel, in den Genuß von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedsstaat begeben", von bestimmten Leistungen ausgeschlossen werden dürfen.
Die beiden Kläger lebten seit 4 Jahren in D, hatten weder vorher noch dort je gearbeitet. Keine ausreichenden Mittel zur Existenzsicherung.
Angeblich sind bei uns solche Regelungen schon in Kraft. Es würde schon die Zuwanderung zum Zwecke der Sozialhilfesicherung verhindert, da die Aufenthaltsbescheinigung an eine sozialversicherte Tätigkeit gebunden sei oder vohandenen Geldmitteln von 850€ monatlich.

Seiten

Werbung