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Privates Darlehen an Toten zurückzahlen

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Privates Darlehen an Toten zurückzahlen

thelocalg
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Hallo 2011 wurde mir von Person A ein Betrag X geliehen um ein Auto zu kaufen, es wurde mündlich eine Rückzahlung von monatlich 50 EUR vereinbart. Der Betrag X wurde Bar übergeben. Es wurde nichts Schriftliches über dieses Darlehen, Rückzahlungen, oder Weiterzahlungen nach dem Tod festgehalten. Die Person X ist im Januar 2013 verstorben. So wurden von mir die monatlichen Zahlungen eingestellt. Person X hat anscheinend vor seinem Tod dies an den rechtlichen Vormund (Anwalt) der Hinterbliebenen Frau weitergegeben. Die Frau ist im Heim mit Alzheimer und nicht zurechnungsfähig. Ich erhielt ein Schreiben des Anwalts (ehrenamtlicher Betreuer), in dem er die Übergabe des Betrages wie auch die monatlichen Zahlungen aufführt sind, allerdings weder Betrag noch das Übergabe Jahr/Datum ist korrekt in dem Schreiben. Er fordert mich die nicht geleisteten Zahlungen, Zeitraum Januar bis Juni bis zum 30.06.2013 zu leisten und für die Zeit danach die bisher praktizierten Ratenzahlungen wieder aufzunehmen. Wie sieht in einem solchen Fall die rechtliche Sachlage aus? Es gibt keinen schriftlichen Nachweis über ein Darlehen. Was muss ich tun? Und warum sollte ich Zahlungen an einen Verstorbenen leisten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Kommentare

murks
Quote:

Der Freund hat dem Freund vertraut...

Gottseidank bekommt der Verstorbene nicht mehr mit wie vertrauensunwürdig sein "Freund" ist...

Plannxl

Wo gibt es eine moralische Pflicht, an den Sachwalter eines anderen zu zahlen? Dazu ist die Verlassenschaft da. Ohne schriftliche Vereinbarung und ohne Zeugen hat niemand was in der Hand. Das war nicht gut.

Emma

Wo steht, daß die Verlassenschaft noch nicht geregelt ist? Im Jänner verstorben ist das sicher schon geschehen.

Der Freund hat dem Freund vertraut und daher haben sie nichts Schriftliches gemacht, vieleicht hat der Schuldner auch auf diese Freundschaft gepocht ("Das brauchen wir doch unter uns nicht" oder so ähnlich).
[b]Es ist jedenfalls eine moralische Pflicht und murks hat recht: ich würde mich vor mir selbst schämen, eine kranke Frau um ihr Geld zu bringen. Eine pflegebedürftiger Mensch braucht jeden Euro![/b]

Quote:

Genauerweise steht die Frau schlecht da, weil sie keinen Titel auf die Schuld hat und die Schuld auch nicht beweisen können wird.

Der BF gibt seine Schuld zu, die Frau und ihr Anwalt wissen es und möglicherweise hat es der Verstorbene im Testament erwähnt.

Plannxl

Ich glaube, ihr liegt alle falsch.
X hat wahrscheinlich das Darlehen in sein Testament geschrieben, das muss bei der Verlassenschaft dabei gewesen sein. Die Verlassenschaft macht aber nicht ein rechtlicher Vormund, sondern ein Notar. Der Anwalt der Frau ist auch kein ehrenamtlicher Betreuer, sondern wahrscheinlich der Sachwalter.
Thelocalg weiß, dass er noch eine Schuld hat. Er soll sich beim Verlassenschaftsgericht erkundigen (ist das vom Bezirk), wer der Notar ist, und die Sache mit ihm besprechen. Oder eigentlich hätte der Notar ihn laden und fragen müssen. Der Sachwalter der Frau kann vorher nichts verlangen, erst wenn die Verlassenschaft geregelt ist.

[b]So etwas macht man aber auch nicht mündlich![/b]

Genauerweise steht die Frau schlecht da, weil sie keinen Titel auf die Schuld hat und die Schuld auch nicht beweisen können wird.

murks
Quote:

Was muss ich tun?

Ganz einfach, den Rest des geliehenen Betrages zurückzahlen!

Abgesehen davon dass es ein Teil des Erbes der Witwe ist finde ich es als absolut unmoralisch und verwerflich sich am Ableben eines Menschen der zu Lebzeiten hilfsbereit war zu bereichern.

Ich (und höchstwahrscheinlich sehr viele Poster derMucha) könnten sich ob so einer "Frage" ziemlich sicher nicht mehr selbst im Spiegel in die eigenen Augen sehen.

kritischer Konsument

Sie zahlen nicht an einen Toten, sondern an dessen Erbin.
Genauso wie eventuelle Schulden erbt die Frau auch von ihrem Mann Verliehenes.
Sie haben bisher maximal 1500€ zurückgezahlt, wollen den Rest behalten, also das Auto geschenkt haben.
Mündliche Abmachungen haben Handschlagqualität und der Gläubiger hat Ihnen vertraut. Und jetzt wollen Sie dieses Vertrauen mißbrauchen?
Es ist Ihre moralische Pflicht, Ihre Schulden zu begleichen oder wollen Sie einer schwerkranken Frau ihr Erbe vorenthalten? Dann schämen Sie sich!

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