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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Privates Darlehen an Toten zurückzahlen

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Privates Darlehen an Toten zurückzahlen

thelocalg
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Hallo 2011 wurde mir von Person A ein Betrag X geliehen um ein Auto zu kaufen, es wurde mündlich eine Rückzahlung von monatlich 50 EUR vereinbart. Der Betrag X wurde Bar übergeben. Es wurde nichts Schriftliches über dieses Darlehen, Rückzahlungen, oder Weiterzahlungen nach dem Tod festgehalten. Die Person X ist im Januar 2013 verstorben. So wurden von mir die monatlichen Zahlungen eingestellt. Person X hat anscheinend vor seinem Tod dies an den rechtlichen Vormund (Anwalt) der Hinterbliebenen Frau weitergegeben. Die Frau ist im Heim mit Alzheimer und nicht zurechnungsfähig. Ich erhielt ein Schreiben des Anwalts (ehrenamtlicher Betreuer), in dem er die Übergabe des Betrages wie auch die monatlichen Zahlungen aufführt sind, allerdings weder Betrag noch das Übergabe Jahr/Datum ist korrekt in dem Schreiben. Er fordert mich die nicht geleisteten Zahlungen, Zeitraum Januar bis Juni bis zum 30.06.2013 zu leisten und für die Zeit danach die bisher praktizierten Ratenzahlungen wieder aufzunehmen. Wie sieht in einem solchen Fall die rechtliche Sachlage aus? Es gibt keinen schriftlichen Nachweis über ein Darlehen. Was muss ich tun? Und warum sollte ich Zahlungen an einen Verstorbenen leisten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Kommentare

Plannxl

Weil Sie dauernd faken müssen, kritischer Konsutavor.

kritischer Konsument

Der Schuldner gibt ja zu, daß er ein Darlehen bekommen hat - und kein kleines. Also wird der Vertreter der Witwe das aus dem Testament wissen.
Und jeder der solch ein Verhalten toleriert und nichts dabei findet, wenn er der Frau ihr Geld vorenthält, ist genauso unmoralisch wie der Schuldner. Aber von tavorplannxl kann man nichts anderes erwarten.
Moral hört nicht beim Geldbörsel auf!
Aber da sich der Typ nicht mehr meldet, ist eine Fake-Beschwerde aus dem -Rudel anzunehmen.

Plannxl

Und natürlich kritisieren Sie, weil Sie etwas annehmen.
Der Sachwalter will Geld, dann soll er nachweisen, dass er berechtigt ist. Ich nehme an, dass der Schuldner dann zahlen wird. Geldgeschäfte haben nichts mit Moral zu tun. Das sieht man in Salzburg, Linz und Wien.

kritischer Konsument

steht nirgends, daß das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Man kann annehmen, daß die Witwe die Erbin ist und in diesem Fall gibt es einen Sachwalter, der sie vertritt und ihr Geld verwaltet.

"Der Freund" will einfach nichts mehr zahlen. Zutiefst unmoralisch! Pfui Teufel! Wenn man so einen Freund hat, braucht man keinen Feind mehr. Gut, daß er das nicht mehr erlebt.

Und natürlich unterstützt plannxl dieses Verhalten und findet es in Ordnung.

Plannxl

An die Erbin! Deswegen muss ein Verfahren abgeschlossen sein, dass die Frau die Erbin ist und Anspruch auf diese Rückzahlung hat. Sag ich ja nichts anderes.

kritischer Konsument

Natürlich muß er zahlen - an die Erbin! Was ist da "zu emotional"? Mangelnde Empathie!

Plannxl

Natürlich möchte er wissen, ob er zahlen soll. Da müsste erst ein berechtigter Empfänger da sein, darum ist es ja gegangen. Sie denken eben zu emotional.

kritischer Konsument

Das Thema war, ob er überhaupt zahlen soll! Das möchte er sich nämlich ersparen!

Plannxl

Benehmen ist nicht jedermanns Sache.
Das Thema war aber, ob an den Sachwalter der Frau gezahlt werden muss. Das können wir alle nicht beurteilen, weil wir das Testament nicht kennen.

kritischer Konsument

So dankt er dem Freund, der ihm geholfen hat! Bescheißt ihn noch als Toten!
Ich möchte ausspucken vor so einem Typen. Verzupf dich von der Mucha, solche Charakterschweine möchte hier niemand!
Nicht nur Spielschulden sind Ehrensache!

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