Gefundenes KFZ-Kennzeichen - Polizei lehnt ab

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Kommentare
Navis werden aber von Männern programmiert.
das ist wirklich lustig, wenn der Oberprovokateur und Selbstarsteller tavor jemand anderem Selbstdarstellung vorwirft... bezeichnend, dass er seinen Irrtum bez. 314 StGB nun nicht weiter kommentieren möchte...
@murks: natürlich, grundsätzlich wird dem Polizisten geglaubt, da er im Fall des Falles bei einer bewusst falschen Aussage auch mehr riskiert als eine Privatperson. Natürlich passieren auch Irrtümer, aber solange keine Roboter die Polizeiaufgaben übernehmen, wird man davor nie gefeit sein.
Das ist einer der Gründe, weswegen ich auf Navis dankend verzichte und diese Dinger nicht nur als unnötig, sondern sogar als gefährlich bezeichne.
aber nachdem auch dieser beitrag umfunktioniert wurde,
zur selbstdarstellung eines möchtegernbullen,
was anderes zur aufheiterung.
[color=#800040]Geisterfahrerin - Auto im Tunnel gewendet
Mitten im Strenger Tunnel hat am Samstag eine Frau auf der Arlberg Schnellstraße ihr Auto gewendet. Die Deutsche hätte bei Pians abbiegen sollen, ihr Navi riet ihr, bei nächster Gelegenheit umzukehren. Abfahrt nach Ischgl verpasst
Gegen 14.40 Uhr war die Pkw-Lenkerin in Richtung Westen unterwegs gewesen. Dabei hatte die 27-Jährige offenbar die Abfahrt nach Ischgl verpasst. Ihr Navigationsgerät riet ihr, bei nächster Gelegenheit umzukehren.
Da sie sich bereits im Tunnel befand, wendete sie in einer Nische ihr Auto und fuhr ca. 1,5 km zum Ostportal zurück.[/color]
hab ich auch schon miterlebt, in firmenautos mit navi. aber da ich keine frau bin, nahm ich mir die freiheit, die süße ansage zu ignorieren.
ein grund jedenfalls, warum ich mir so ein trumm sicher nie ins auto hängen würd.
laß, murks,
sie will hier nur provozieren.
aber ist schon richtig, habe auch einmal eine strafe für linksabbiegen ausgefaßt, obwohl an der stelle ein linksabbiegen gar nicht möglich gewesen wäre. aber wenns ein bulle sagt...
Man geht ja auch davon aus, dass der Polizist immer die Wahrheit sagt, aber sogenannte "eigene subjektive Wahrnehmungen" sind als Solches dermassen dehnbar, dass ich mich darüber nun wirklich nicht äussern möchte. Ausserdem wer beweist mir, dass der jeweilige Polizist nun tatsächlich die Wahrheit sagt und wie soll ich dem Typ im Streitfall das Gegenteil beweisen? Ist ja auch nur ein Mensch.
Oje, da ist jetzt der Tavor aber reingetappt...
Das bloße Auftreten (auch hier im Forum) als Polizist ist nicht strafbar... da hat sich wer den § 314 StGB (samt Erläuterungen) nicht ordentlich durchgelesen... B)
Meine Dienstnummer bekommen sie, wenn ich mit ihnen eine Amtshandlung habe... weil nur dann haben sie einen Anspruch drauf... und sonst kann ichs mir aussuchen, wem ich sie gebe...
Ich weiß schon, dass wird für sie wieder DER schlagende Beweis sein, aber damit kann ich leben... :lol:
[b]EB schrieb:[/b]
richtig, egon berta,
also nenne deine dienstnummer, damit sie überprüft werden kann. denn sich als polizist auszugeben, wäre auch strafbar.
Im Verwaltungsrecht ist das richtig, dort müssen sie beweisen, dass der vom Polizisten angezeigte Sachverhalt (die "eigene dienstliche Wahrnehmung") nicht stimmt. Man geht ja davon aus, dass ein Polizist keinen Grund hat, sie wegen irgendwas anzuzeigen, was nicht passiert ist. Außerdem kann der Beamte, wenn er dies doch tut, nicht nur strafrechtlich sondern auch disziplinarrechtlich belangt werden. Man könnte natürlich darüber nachdenken, das Prinzip umzukehren. Also sagen wir, ein Polizist wird zu einer Lärmerregung (Partylärm) in eine Wohnung gerufen. Er geht hin und die Partygäste sagen "Lärm? Wir doch nicht! Beweisen sie uns doch, dass wir gelärmt haben!" und schalten die Musik aus. Also, wie sollte der Beamte seine Wahrnehmung jetzt beweisen, wenn der Aufforderer z.B. auch anonym ist? Deswegen wird hier dem Beamten grundsätzlich geglaubt, wenn nicht irgendetwas dagegen spricht.
Im Strafrecht gilt natürlich immer noch der Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft, die auf die Arbeit der Exekutive zurückgreift, die Schuld beweisen muss.
@EB,
ja so sollte es sein, aber bei uns in Österreich sieht es so aus, dass man beweisen muss, dass das Behauptete (speziell wenn es von Amts wegen behauptet wird) nicht stimmt. Ist leider nicht üblich, aber die Gesetze sehen es so vor und dahinter können sich unzählige Beamten verstecken. Die Beamten der Jugendämter Österreichs leben eigentlich nur von und mit diesen Bestimmungen und auch einem Polizisten wird grundsätzlich immer mehr geglaubt, als einer anderen Person, egal obs stimmt oder nicht.
Falls Du tatsächlich bei der Exekutive arbeiteast müsstest Du das eigentlich wissen!
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