Hallo,
wir waren heute im Media Markt Mantlergasse und habe dort eine Panasonic DMC-FZ100 und eine Speicherkarte erworben.
Da aber kein Zusatzakku lagernd war, sind wir auch zu Media Markt Vösendorf gefahren.
Weil wir die Kamera und mein Netbook nicht im Auto lassen wollten, sind wir sofort zur Information gegangen.
Der Rucksack ist einfach zu gross für das Schliessfach.
Die Dame meinte sie müsse alles aufschreiben, anstatt, wie in anderen Märkten problemlos möglich, einfach den Rucksack für ein paar Minuten zu sich zu nehmen. :(
Meine Frage, wer eigentilch haftet, wenn der Rucksack aus dem Schliessfach gestohlen wird, wurde von ihr überhaupt nicht beantwortet. :(
Leider war auch im Media Markt Vösendorf ebenfalls kein Akku lagernd.
Wir sind dann mit dem Zettel von der Info, bei der Information hinausgegangen.
Die Dame von der Info scheint unter Amnesie zu leiden und wollte, dass der Sicherheitsmann, nochmals meinen Rucksack kontrolliert.
Der Sicherheitsmann hat meine Fragen aus welchem Grund er kontrollieren will, ober einen Verdacht hat bzw. mich bei einem Diebstahl beobachtet hat nicht beantwortet.
Nach einer kurzen Diskussion hat er angedroht die Polizei zu rufen.
Dazu war er in seinem Auftreten mehr als unfreundlich und militant. :angry:
Hätte ich mehr Zeit gehabt, hätte er gerne die Polizei rufen können.
Ich habe schliesslich nichts gestohlen und einen einwandfreien Leumund.
Sehr verärgert habe ich ihm nochmals meine Geräte vorgezeigt und gemeint er möge doch Sch.. gehen.
Als Rückantwort habe ich von ihm bekommen, ich soll auch Sch.. gehen.
So stellt man sich wirklich Umgang mit Kunden vor.
Selbstverständlich hätte ich mir den Sch.. satz sparen können, aber ich bin echt verärgert gewesen. :angry:
Jedenfalls kann ich versichern, dass ich künftig Media Markt Vösendorf nicht mehr besuchen werde.
In meinem Augen ist so ein Umgang mit Kunden unter jeder Kritik. :ohmy:
Sehr positiv empfehlen kann ich Saturn Vösendorf, und Conrad Vösendorf.
Dort war es überhaupt kein Problem den Rucksack kurz bei der Info abstellen zu dürfen.
Kommentare
Mir war es eigentlich egal, ich hab ja Nichts zu verbergen. Nebenbei war der Security sehr höflich. Also warum sollte ich ihm nicht auch mit Höflichkeit begegnen.
pflicht, murks?
genaugenommen dürft er nicht. außer bei konkretem verdacht.
das muß er wissen.
also so fein find ich das nicht.
[/b][size=4][b]1. murks[/b][/size]
Von Mitte März 2011 bis 8.10.2011 produzierte dieser Cyber Mobber mit seinen "unbewußten" Beleidigungen, persönlichen Anzüglichkeiten, Herabwürdigungen und Lügen (von ihm "kleine Späße" genannt) [size=5][b] 2968 Beschimpfungen[/b][/size]. Sein [u] persönlicher Rekord in der Anzahl seiner Beleidigungen anderer User liegt bei 201/Woche!!!! Er hält somit auch weiter den absoluten Mucha-Rekord! [/u].
[b]In den letzten 4 Wochen beschimpfte er mich und andere User in diesem Thread 14 Mal, daher bis jetzt exakt [b][u][size=5]3000[/size][/u][/b] Kommunikationsstörungen.[/b] [size=5][b]Gratulation![/b]!![/size]
[/b][size=4][b]2. tavor[/b][/size]
Von Ende November 2010 bis 8.10.2011[size=5][b] 3135 Beschimpfungen[/b], [/size]Nickverhunzungen, böswillige Unterstellungen, Lügen, persönliche Diffamierungen usw ohne Grund gegen aktive und ausgestiegene User! [u]Sein persönlicher Rekord liegt bei 200 Fehlleistungen in einer Woche. [/u].
Tavor, Murks und ihre treue Gefolgschaft - mit kollektivem tastaturalen Tourette-Syndrom - bewerten ihre eigenen Schandtaten mit Minuspunkten auf meinem Konto (heute früh 1900, nachdem gleichzeitig 3 tavorcorvusse einloggten, dann noch murks, ist gleich 1903) und beschäftigen sich fast ausschließlich mit den Usern statt mit Konsumententhemen.
[b]In diesem Thread schaffte er innerhalb der letzten 4 Wochen, 16 Verhaltensstörungen abseits jeder normalen Kommunikation. Somit liegt das Zwischenergebnis z.Z. bei 3183[/b].
Nur verbal meliane.
Gestern wurde ich bei Conrad Elektronik im Gewerbepark Stadlau von einem Security freundlich gebeten, ihm einen Blick in meinen Rucksack zu gewähren. War kein Problem, es gab ein höfliches "Dankeschön" mit der Nebenbemerkung "Bitte um Verständnis, ich tue nur meine Pflicht!"
Das Ganze dauerte keine 15 Sekunden, ganz ohne Schimpfereien und ohne den geringsten Grund zu einer Beschwerde....
So geht´s auch!!!!
Sie haben dem Security sogar etwas auf den Kopf geworfen? Dann wundern Sie sich?
[b]meliane schrieb:[/b]
Ich wusste nicht, dass ich mir vorher die Hausordnung durchlesen muss um ein Geschäft zu betreten.
Handout habe ich auch keines bekommen.
Nein ernsthaft, warum soll ich bitte etwas stehlen, wenn ich freiwillig alle mitgebrachten Artikel an der Info aufschreiben lasse?
Sie hätten den Security sicherlich auch nicht goutiert glauben sie mir, der hat seine Kompetenzen weit überschritten und darf sich nicht wundern, wenn er dann mal den Unumut eines Kunden zu hören kriegt.
Aber ich bin mit ihm eh quit.
Ich habe ihm was auf den Kopf geworfen (verbal) er mir, erledigt.
Bei Media Markt kaufe ich einfach nicht mehr ein.
Ich bin doch nicht blöd...
Das weiß niemand besser als der, der die Hausordnung nicht eingehalten und den Sicherheitsangestellten beschimpft hat.
[b]EMRK schrieb:[/b]
@EMRK
sehr interessante Ausführungen, vielen Dank.
Vergessen sie tavor und seine Truppe einfach, sachliche Diskussion ohne Kraftausdrücke? Damit ist diese Truppe hoffnungslos überfordert.
[b]tavor schrieb:[/b]
Ich hatte das ganze zwar schon mal grob umrissen, kann es aber gerne genauer ausführen, dass das was du als "Schwachsinn" bezeichnest geltendes Recht in Österreich ist.
Es kann, von Ausnahmen abgesehen, in der Hausordnung die Mitnahme von Taschen verboten werden, soweit hast du recht.
Aus diesem Verbot kann ein Kunde am Betreten des Geschäfts gehindert werden bzw. aus dem Geschäft verwiesen werden, wenn er dies bereits betreten hat.
Daraus ergibt sich jedoch noch kein Kontrollrecht, da eine solche Konsequenz direkt in der Hausordnung angegeben werden müsste.
Würde man annehmen, dass der Ersteller des Hausrechts damit implizit ein Kontrollrecht angenommen hat, scheitert eine wirksame Durchsetzung, da gemäß §915 und §869 ABGB unklare Vertragsbestimmungen zulasten des Verwenders, d.h. dem Ersteller der Hausordnung, gehen.
Selbst wenn eine solche Klausel mit dem Kontrollrecht in der Hausordnung stehen würde, wäre diese gemäß §879 ABGB wegen Verstoß gegen das Gesetz bzw. die guten Sitten sowie gröbliche Benachteiligung nichtig.
Denn die Tasche gehört zum persönlichen Lebensbereich eines Kunden und dieser ist durch §16, §17 ABGB sowie Abs 6 EMRK gesetzlich geschützt. Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, d.h. eine Verdrängung der rechtlichen Norm durch die private Vertragsfreiheit ist ausgeschlossen.
Deshalb greift §879 ABGB und verhindert eine wirksame Vereinbarung einer solchen Klausel.
Nachdem aber eine Vereinbarung zur Taschenkontrolle fehlt, darf diese auch nicht durchgeführt werden.
Zu einer sachlichen Diskussion und Sachwissen gehört es für mich aber auch nicht anstelle von Begründungen, nur Kraftausdrücke zu verwenden.
Welche Probleme hast du mit neuen Usern, dass du hier immer wieder versuchst diese zu diskreditieren?
Denn ich hatte noch nie einen Nick hier und mir ist auch nicht klar woher du zu wissen glaubst, dass ich hier einen hatte.
schau, tschoppale,
es mag sein, daß etwas "m.E." nicht stimmt.
fakt ist, dort ist die mitnahme von gepäck laut hausordnung nicht erlaubt. das darf der hausherr. nimmt man trotzdem was mit, muß man mit einer kontrolle rechnen. da mit "grundrechten","nötigungshandlungen" und "tampons" zu kommen, ist für den urböhsen tavor
schwachsinn.
und nein, für mich ist dieser stil keine sachliche diskussion. da gehörte nämlich auch sachwissen dazu. das erwirbt man nicht durch den nick emrk.
aber du hast es ja auch schon unter anderen nicks versucht, nich...
Seiten