Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Alleinige Sorgerecht, alleiniges aufenthaltsbestim

Bild des Benutzers Sassiiix3

Alleinige Sorgerecht, alleiniges aufenthaltsbestim

Sassiiix3
0
Noch nicht bewertet
Meine Tochter ist jetzt fast 4 Monate alt und ich will das Alleinige Sorgerecht und das alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht da ich mein Kind schützen will und mein Ex viel Stress mit Typen hat. Er kann keine Termine einhalten das, das Jugendamt macht, und hat auch keine Intresse an seiner Tochter er war seit der Geburt 5-6 da und sie ist jetzt schon 4 Monate alt! Was kann ich tun um mein Kind zu schützen ?

Kommentare

warki

Im Übrigen möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass Vater und Sohn heute ein super Verhältnis haben, das seit ca 4 Jahren. Mein Sohn selber suchte mit 14 den Kontakt und Papa hat in den Jahren dazugelernt. Heute ist er wesentlich zuverlässiger und wenn das mal nicht der Fall war, wusste mein Sohn damit umzugehen und ihn als Sohn zu kritisieren.

warki

Hallo,

das gleiche Problem hatte ich vor ca 10 Jahren. Der Kindesvater war in Haft wegen materieller Straftaten, er war äußerst unzuverlässig, zahlte bis zum heutigen Tage keinen Unterhalt ... Wie oft hat er unseren Sohn sitzen lassen, hat angerufen und gemeint in zehn Minuten bin ich da, zieh den Jungen schon an. Tatsächlich war er über 400 km weit entfernt mit dem Auto unterwegs.
Aber das war dem Jugendamt und allen anderen Behörden egal. Oder es hat nicht ausgereicht.
Mein Glück war damals, dass ich vom Land Brandenburg nach Bayern gezogen bin, da hat dann das Familiengericht erkannt, dass es über diese Entfernung der Kindesmutter nicht zuzumuten ist wichtige Entscheidungen beim Kindesvater einholen zu müssen.
Da wurde dann das alleinige Sorgerecht mir übertragen.

Ich wußte gar nicht, dass es ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt. In einem Haushalt ist das Kind doch gemeldet und zu Hause oder nicht ?

murks

Irgend wie versteh ich das Ganze nicht so richtig.

ER (der EX) hat "viel Stress mit Typen"? Was hat Das mit Deiner Tochter zu tun? ER war seit der Geburt 5 bis 6 Mal da? WOVOR bitte willst Du Dein Kind schützen? Hat ER EUER Kind geschlagen, oder sonst irgendwie misshandelt? ER "kann" keine Termine einhalten?... ...vielleicht deshalb, weil ER einer Arbeit nachgeht und nicht so ganz einfach nach Deiner Pfeife tanzen kann?

ER ist, Deiner Beschwerde nach zu urteilen der Vater und hat somit ein Recht darauf sein Kind zu sehen. Das entsprechende Besuchsrecht kannst Du mit dem Jugendamt abklären, genau so wie ein eventuelles alleiniges Sorge- und Aufenthaltsrecht, das geht eigentlich sehr einfach, doch Du musst mit echten und schlüssigen Argumenten Dein Anliegen begründen können.

Falls Du IHN nur "Eins reinwürgen" willst, so wirst Du (hoffentlich) keine Chance haben.

Seiten

Werbung