Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Knast oder nicht wer weiß es...Dringend Hilfe

Bild des Benutzers mausi_84

Knast oder nicht wer weiß es...Dringend Hilfe

mausi_84
0
Noch nicht bewertet
Hallo,ich stelle das für einen guten freund die frage hoff ihr könnt bisl helfen Ich habe folgendes Problem: Ich hatte eine Strafe bekommen 7 Monate Haft auf 2 Jahre Bewährung wegen Betruges. Werde jetzt aber wieder angklagt in 19 Fällen des Betruges die ich in der Bewährungszeit begangen habe. Die Bewährung ist jetzt aber abgelaufen. Weiß jemand so ungefähr das Strafmaß dafür ob ich in Knast muss und wenn ja wie lange ungefähr??? Danke schon mal im vorraus für hilfreiche Antworten..

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

naja, solche juxbeiträge findet man in jedem forum.
aber in einem administrierten flögen sie schnell raus.

mausi möge sitzen.

murks

In diesem Fall hat Aufpasser aber sowas von Recht!

Wenn die 19 Betrugsfälle innerhalb der Bewährungszeit stattgefunden habe, so hoffe ich inständig, dass man zu der für die 19 Fälle zu verhängenden (hoffentlich langen) Strafe auch noch die 7 Monate dazukommen.

Bei soviel Unbelehrbarkeit und krimineller Energie hoff ich doch sehr, dass für jeden einzelnen Fall zumindest 6 bis 9 Monate verhängt werden.

Aufpasser

Wieder so ein "Fake" von einer/m Frischgfangten angeblich aus Deutschland.
Daß die Sache stinkt, zeigt schon, daß Sie glauben, Sie würden erst belangt, wenn die Bewährungszeit abgelaufen ist (also jetzt). Sie wären bereits beim ersten aktenkundigen Vorfall "eingebuchtet" worden und hätten keine Gelegenheit gehabt, 18 weitere Taten zu begehen.

Grundsätzlich: Hoffentlich lang, denn jeder Tag, an dem Sie von der Menschheit entfernt sind, bewahrt diese vor neuen Betrügereien.
Wer in der Bewährungszeit 19 Betrugsfälle auf sich lädt (der Bewährungshelfer hat nichts gemerkt?), dem ist nicht zu helfen. Also bekämen Sie die Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde(7 Monate) plus Strafe für 19 neue Straftaten plus Extraschmalz für die Wiederholung. Und das heißt "Knast" und zwar ziemlich lang.
In der "Bewährung" soll man, sich, wie der Name schon sagt, bewähren, eine neue Chance kriegen, zu einem anständigen Leben zurückfinden. Hoffnungslos!

Werbung