HTC mit KV obwohl kein Defekt

HTC mit KV obwohl kein Defekt
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Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
Wenn das Mobile, so einfach wieder funktioniert, dann ist das ist ein klassisches Schadenersatzthema.
Eventuell am Einfachsten mit dem §1299 ABGB ( Sachverständigenhaftung) zu lösen.
Der Schadensbetrag wäre in etwa der Kaufpreis, den du bezahlt hast, abzüglich der Wert des alten Mobiles.
Vorsicht ist bei so Ausdrücken wie "arglistiger Täuschung" etc. angebracht. Denn hier unterstellst du den beteiligten Personen, dass sie das bewusst (also vorsätzlich) gemacht haben. Das kannst du in der Regel aber schwer beweisen. Denn es könnte auch sein, dass jemand einfach schlampig gearbeitet hat, oder z.B. die Reparaturfirma geglaubt hat auch die Delle beseitigen zu müssen (eventuelle Fehlinfo vom Shop,..).
versteh ich nicht. das gerät ist als garantiefall anzunehmen, die werkstätte hat dann zu prüfen, ob es technisch ein garantiefall ist. verfahren bringt gar nichts, wenn du nichts belegen kann. "hat gesagt" ist kein beweis.
[b]ryan schrieb:[/b]
Hi,
das ist eben der Punkt. Da das Handy sichtbare Macke aufweist ist es laut der Dame im Shop eben kein Garantiefall, da der Schaden aufgrund des "Sturz" entstanden sein könnte. Ich wusste aber von Anfang an das der Akku kaputt ist. Bin gerade schon am telefonieren mit dem Verbraucherschutz und mit dem Shop direkt.
Ich schau mal was passiert wenn ich bluffe das ich vor Gericht gehe, wegen arglistiger Täuschung...
LG
wenn es ein garantiefall war, warum ist es dann nicht unter garantie gefallen?