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Rauchfangkehrer Weidhofer frotzelt Mieter

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Rauchfangkehrer Weidhofer frotzelt Mieter

mpvdriver
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Es ist schlimm genug, dass man sich seinen Rauchfangkehrer nicht aussuchen kann sondern einfach zugeteilt bekommt und dann die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten von diesem durchführen lassen muss, ob man nun mit dieser Firma zufrieden ist oder nicht. Ich hätte auch gerne so einen krisensicheren Job, wo man sich nicht anstrengen muss, da man seine Kunden zwangszugeteilt bekommt, aber das nur nebenbei. Es geht um Folgendes: Ich habe 2004 mein Bad umgebaut und im Rahmen dessen in meinem fensterlosen WC einen simplen Abluftventilator aus einem Bauhaus in ein bestehendes Loch oben in der Wand eingebaut. Dieser schaltet sich automatisch ein, wenn das Licht länger als drei Minuten brennt, und schaltet sich drei Minuten nach dem Abdrehen des Lichtes wieder ab. In diesem WC befindet sich auch der Zugang zum Kamin. Als ein Mitarbeiter der Firma Weidhofer den Ventilator beim darauffolgenden Kehrtermin sah, erstattete er Meldung bei Wiener Wohnen, die mir einen Brief schickten, dass dies nicht erlaubt sei. Auf meine Frage warum, erfuhr ich von der Firma Weidhofer, dass ich ja eine Gastherme hätte und daher jeder Abzug eine Unterbrecherschaltung haben müsse, die garantiert, dass der Ventilator sich abschaltet sobald die Therme sich einschaltet, weil sonst Abgase aus der Therme gesaugt werden könnten. Ich ließ daraufhin um 316 Euro eine solche Schaltung montieren, worauf sich sowohl die Firma Weidhofer als auch Wiener Wohnen zufrieden zeigten. Allerdings wurde das Vorhandensein dieser Schaltung bei der Firma Weidhofer weder in einer Kundenkartei noch im Kehrbuch je vermerkt, was dazu führte, dass ich bei jedem Kehrtermin von immer einem anderen Mitarbeiter aufs neue darauf angesprochen wurde, worauf ich immer aufs neue dieselbe Geschichte erzählen musste, nämlich dass es für diesen Abzug ja eh eine Unterbrecherschaltung gäbe plus Demonstration derselben, was der Mitarbeiter dann stets als Erklärung akzeptierte. Lästig genug, dass ich das also 5 Jahre lang etwa 4x pro Jahr jedes Mal wieder erklären musste. Im September 2009 war ich zum Kehrtermin nicht anwesend und gab der Nachbarin den Schlüssel, damit sie den Rauchfangkehrer einlassen solle. Die hat ihm natürlich diese Geschichte nicht zum 21. Mal erzählt, und prompt erhielt ich wieder einen Brief von Wiener Wohnen, dass vom Rauchfangkehrer Meldung wegen eines unerlaubten Abzuges gemacht worden sei – DEJA VU! Das ganze Spiel ging von vorne los, nur diesmal erhielt ich auf meine Frage was das denn solle, von der Firma Weidhofer die Auskunft, dass die von mir um teures Geld eingebaute Schaltung umsonst gewesen sei, weil ein Abluftventilator in den sich dort befindlichen Abfang gemäß Bauordnung §114a auf keinen Fall erlaubt sei. Da besagte Bauordnung aber vor 5 Jahren auch schon existiert hat, frage mich nun natürlich warum mir diese Auskunft nicht bereits 2004 erteilt wurde, und warum sich die Mitarbeiter der Firma Weidhofer 5 Jahre lang 4x pro Jahr stets mit der Erklärung es gäbe eine Unterbrecherschaltung zufrieden gegeben haben. Da der zuständige Rauchfangkehrer ja im Grunde den Status einer Behörde hat, bin ich davon ausgegangen, dass er weiß was er tut und mich entsprechend korrekt informiert. In Anbetracht dessen sah ich keine Notwendigkeit, selbst in der Bauordnung nachzulesen. Ich fühle mich wie gesagt hochgradig schikaniert um nicht zu sagen vera...t und bezweifle die Kompetenz dieser Firma. Ich gedenke auch, die von mir völlig unnötig aufgewendeten 316 Euro von der Firma Weidhofer zurückzuverlangen, wenn nötig am Gerichtsweg.

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

da du ja, wie du uns verkündetest, nicht mehr bei der gemeinde wien jobbst, sondern freiberuflich auf schleckerjagd bist, versteh ich das mit dem arbeitszeitbeginn nicht so ganz.
kommt der rauchfangkehRer nicht meist gleich in der früh?
aber ich mein, anruf hätte genügt.

nur als winzige erinnerung:
eigentlich ginge es hier darum, daß so ein kehrer einem bekehrten etwas eingeredet hat, für das er nicht zuständig war. wie passen da deine gschichtln rein?

Emma

Rauchfangkeher-Geschichten könnte ich einige erzählen. Zur letzten Hauptkehrung war er zwischen 8 und 10 angesagt. Extra Arbeitszeitbeginn verlegt...aber um 10 Uhr mußte ich weg

-Gast- (nicht überprüft)

geh, plausch nit.
schon garnit, wenns nicht weißt, worum es geht.

Niestaspopolo

@mpvdriver
Vergisses, bei Tavor wirst Du immer an allem selbst schuld sein!

-Gast- (nicht überprüft)

gut, driver,
lassen wirs stehen.
der rauchfangkehrer hätt dir allerdings nichts vorschreiben können, und ich hoff halt, daß du vor dem nächsten umbau die behörde fragst. nicht die firma.

mpvdriver

gut, also zum dritten Mal: das alles bestreite ich nicht! Aber er hat es eben nicht korrekt gemacht damals 2004 sondern mir unnötige Ausgaben vorgeschrieben - ist doch nicht wirklich so schwer zu verstehen oder?

-Gast- (nicht überprüft)

gut. also, der rauchfangkehrer ist anzeigepflichtig. und wenn du eine bauliche änderung vornimmst, mußt du den vermieter fragen (vorher) und für ggf. baubehördliche genehmigung sorgen. im bescheid steht dann, was gemacht werden darf und was nicht.

mpvdriver

Ich hab auch geschrieben er habe den "Status einer Behörde" und nicht dass er eine Behörde ist. Ich bestreite auch nicht $114a, aber das hätte man mir dann bereits 2004 mitteilen müssen, anstatt mich zu einer Ausgabe von 316 Euro zu nötigen. Ich schau nicht wegen jedem Nagel, den ich in die Wnd einschlage in der Bauordnung nach. Wenn sowohl Wiener Wohnen als auch der Rauchfangkehrer von mir so eine Unterbrecherschaltung verlangen, dann mach ich das halt, in dem (offensichtlich irrigen) Glauben, dass die wissen was sie tun. Und wenn nach dem Einbau ein Brief von Wr. Wohnen kommt, dass die Angelegenheit damit erledigt sei, und 5 Jahre später plötzlich alles wieder gnaz anders ist, dann haben die damals einen Fehler gemacht oder?

-Gast- (nicht überprüft)

ein rauchfangkehrer ist keine behörde, sondern ein konzessioniertes gewerbe.
aber grundsätzlich war es richtig, eine solche einrichtung kannst nicht einfach ohne genehmigung einbauen. schon gar nicht bei wiener wohnen. die hätten das inspizieren und genehmigen müssen (schriftlich natürlich), zusammen mit der zuständigen behörde, dann hättest dir das ganze erspart.

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