Positive Signale bei Umsetzung von EU-Handelsabkommen mit Kanada
Umweltausschuss im EU-Parlament empfiehlt Ratifizierung von CETA, zudem hat deutsches Bundesverfassungsgericht mögliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt.
„Sehr erfreut über gleich zwei positive Signale im Hinblick auf eine rasche - zumindest vorläufige - Inkraftsetzung des EU-Handelsabkommens mit Kanada“ ist der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Jürgen Roth, angesichts der Empfehlung des Umweltausschusses im Europaparlament für CETA und der Feststellung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass die deutsche Regierung alle Auflagen für eine Zustimmung zu CETA erfüllt hat.
„CETA ist ein gutes, ein fortschrittliches Handelsabkommen. Gerade für eine Exportnation wie Österreich wird es viele Vorteile bringen. Mit dem grünen Licht der für Umwelt, Konsumentenschutz und Gesundheit zuständigen EU-Abgeordneten ist eine weitere Hürde bewältigt worden“, betont Roth.
Nach der Zustimmung des gesamten Europaparlaments zu CETA – der Abstimmungstermin ist nunmehr für den 15. Februar vorgesehen - kann das Handelsabkommen „vorläufig“, d.h. ohne Investitionsschutzkapitel, in Kraft gesetzt werden. „Es ist im österreichischen Interesse, dass CETA bald angewendet werden kann. Der heutige Tag hat uns diesem Ziel wieder einen Schritt nähergebracht“, so Roth abschließend.
Foto: shuttstock_558806608
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