Hoteliers zu Energieabgabenvergütung: Fairness schaffen
„Wenn es um die Vergütung der Energieabgaben geht, ist es eine Themenverfehlung, von Privilegien für die Hotellerie zu sprechen. Es geht vielmehr um die Herstellung von Fairness“, unterstreicht Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Aussage der AK, es sei absurd, dass die Hotelbetriebe weiterhin für eine Vergütung eintreten, weist Egger entschieden zurück: „Absurd ist hingegen, wenn man offensichtliche Wettbewerbsnachteile unter dem Deckmantel der Ökologisierung schön reden will. Die heimische Hotellerie ist nicht nur ausgezeichnet unterwegs, wenn es ums Energiesparen geht. Wir stehen darüber hinaus auch in einem scharfen internationalen Wettbewerb mit Destinationen weltweit. Uns daraus einen Strick drehen zu wollen, dass wir als Dienstleister nicht einfach auswandern können wie dies andere Branchen tun, ist unfair und unzulässig.“
Da die Rechtslage rund um die Vergütung der Energieabgaben immer noch nicht endgültig geklärt ist, empfiehlt der Fachverbandsobmann den Hoteliers, eine Energieabgabenvergütung für 2011 jedenfalls vorsorglich bis zum Ende des Jahres zu beantragen. Der Hintergrund:
ein Antrag auf Energieabgabenvergütung kann spätestens bis zum Ablauf von 5 Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden. Ferner ist zu beachten, dass die Vergütung je Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr erfolgt. Anträge für 2011 können daher bis Ende 2016 gestellt werden, wenn das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
Fachverband Hotellerie
Foto: Shutterstock/Istantilli
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