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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Flug gestrichen und Sie heben nicht ab – was Sie tun können

„Tut mir Leid, dieser Flieger ist bereits vollständig ausgebucht. Auf unserem Flug morgen Nachmittag hätten wir noch Platz für Sie.“ So eine Situation ist leider kein Einzelfall mehr. Der Fall United Airlines zeigte es kürzlich wieder: In der Ferienzeit werden Flüge von den Fluggesellschaften systematisch überbucht.

Trend zu Städtetrips innerhalb Europas

Gerade innerhalb Europas, wo aufgrund der geringen Distanzen viele Menschen kurzfristig Städtetrips über ein Ferienwochenende buchen, ist diese Praktik weit verbreitet. Auch an Ostern sind wieder tausende Touristen europaweit von der rechtswidrigen Taktik betroffen. Sie kommen nicht an ihr Ziel oder müssen gegen ihren Willen den Urlaub verlängern, weil sie nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückfliegen können.

Billigairlines als Quelle allen Übels

Einer der Hauptgründe für die massive Zahl an verspäteten oder überbuchten Flügen ist der Trend zu Billigairlines. Um ihre Kosten trotz der niedrigen Preise decken zu können, besetzen diese ihre Sitzplätze eben doppelt und hoffen, dass einige ihrer Gäste nicht erscheinen. Häufig versuchen Airlines, die Betroffenen in einem solchen Fall einfach mit Gutscheinen abzuspeisen. Das funktioniert meistens, da nur etwa zehn Prozent der Kunden ihre Rechte auf Entschädigung kennen. Dabei ist die Rechtslage für betroffene Passagiere mehr als eindeutig: Im Falle von Überbuchungen, Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als 3 Stunden sieht die EU-Verordnung Entschädigungszahlungen in der Höhe von 125 bis 600 Euro vor.

Flug gestrichen – was tun?

Wie soll man als Kunde nun reagieren, wenn man in so eine Situation gerät? Es ist empfehlenswert, alle Unterlagen des betroffenen Fluges zu sichern. Ebenfalls wird einem geraten, als Beweis Fotos von der Anzeigetafel am Flughafen zu machen und sich nicht mit den bereits erwähnten Gutscheinen billig abfertigen zu lassen. Befolgt man diese Schritte, stehen die Chancen auf eine saftige Entschädigung gut. Bis zu drei Jahre nach dem Vorfall kann man seinen Rechtsanspruch noch einklagen.

Auch wenn es natürlich wünschenswert ist, dass die nächste Flugreise ohne Zwischenfälle jeglicher Art abläuft – es ist wichtig, seine Rechte als Kunde zu kennen. Denn wir wollen und sollten uns nicht mehr länger von den Fluglinien an der Nase herumführen lassen.

 

 Bild: Shutterstock/Monkey Business Images

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