AK zur Kartellgesetznovelle: Geldbußen für Konsumentenschutz
Zentrales Anliegen der KonsumentInnen fehlt in der aktuellen Gesetzesvorlage. Justizminister muss Regierungsprogramm umsetzen.
„Mit der jetzt vorgelegten Kartellrechtsnovelle missachtet der Justizminister ein wichtiges Vorhaben des Regierungsprogramms beim Konsumentenschutz“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. „Ein Teil der Geldbußen aus Kartellverstößen sollte demnach dem Verein für Konsumenteninformation zufließen. Darüber waren sich beide Regierungsparteien einig. Jetzt steht davon nichts mehr in der Vorlage zur Kartellrechtsnovelle.“ Die Geschädigten bei Kartellabsprachen sind in erster Linie die Konsumentinnen und Konsumenten. Denn meist geht es darum, dass am Ende die Preise höher ausfallen. Diejenigen, die durch Kartellabsprachen geschädigt werden, müssen deshalb zumindest indirekt durch eine Förderung des Konsumen-tenschutzes unterstützt werden. „Wir rufen den Justizminister auf, endlich im Detail umzusetzen, was längst von beiden Regierungspartnern beschlossen worden ist“, so Kaske.
Alleine im Lebensmittelbereich wurden in den letzten drei Jahren Geldbußen in Höhe von rund 70 Millionen Euro verhängt, weil Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie Lebensmittelproduzenten auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten verbotene Absprachen durchführten. „Es ist daher mehr als gerecht, wenn ein Teil der Geldbußen in den Konsumentenschutz fließt“, so Kaske.
Foto: Shutterstock/blurAZ
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