KOMMENTARE IN KURZFORM
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Angebots- und Rechnungsprogramm für Handwerker
Wo gehts im Sommer hin?
Welche Ursachen haben Darmbeschwerden?
Lieblingssendungen aktuell?
Suche Wasserbett für kleines Budget
E-Bike?
Urnen auch im Internet?
Schlüsseldienst auf was achten?
Nahrungsergänzungsmittel empfehlenswert?
GESUND BLEIBEN!!! Und immer daran denken:
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CBD - legal oder doch nicht?
Deko Kamin?
Abnehmen, aber wie?
Finanzberater in Deutschland, wie finden?
Heizlüfter im Campingwagen?
Ausbildungsprojekt
Kennt ihr den Whale Tail Chair?
Online-Spiele
Sich fit halten im Winter?
Tischtennis im TV schauen?
Als Single auf die Kosten kommen?
Gabionenzaun?
Software für Webinare zum einfachen Anwenden
Brauche Software, um Kompetenzmatrizen zu erstellen
Was zu Ostern verschenken?
Onlinespiele
Automaten spielen schwer?
Geld in Krypto anlegen?
Deko zu Hause?
Eine gute Marketingagentur?
Bekannte Märchen im Fernsehen
SEO Agentur für Geschäft?
Lautsprecher für Playstation?
AKTUELLE MEINUNGEN
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Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
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Kommentare
[b][b]Hinweise für euch zu den gesetzlichen Rücktrittsrechten:[/b][/b]
[u]Rücktritt gemäß § 5b Versicherungsvertragsgesetz:[/u]
Der Versicherungsnehmer hat gemäß § 5b Versicherungsvertragsgesetz das Recht, binnen zweier Wochen in geschriebener Form vom Vertrag zurückzutreten, sofern
er nicht durch einen Versicherungsmakler vertreten ist und keine Kopie seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder er die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder die in den §§ 9a und 18b Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Vermittlung durch einen Versicherungsagenten erfolgte, die in den §§ 137f Abs. 7 bis 8 und 137g Gewerbeordnung 1994 (GewO) unter Beachtung des § 137h GewO vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat.Die genannte Frist zum Rücktritt beginnt erst zu laufen, wenn die unter (iii) angeführten Mitteilungspflichten rechtzeitig erfüllt
worden sind, dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und er über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang der Versicherungspolizze einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als 6 Monate beträgt!
[u]Rücktritt gemäß § 5c Versicherungsvertragsgesetz:[/u]
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurücktreten. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt erst zu
laufen sobald ihm die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung bzw. Prämienänderung,
die in §§9a und 18b VAG sowie in den §§137f Abs. 7 und 8 und 137g unter Beachtung von §137h GewO vorgesehenen Informationen und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen ist!
[u]Rücktritt gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz:[/u]
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er wenn der Vertrag nicht in den Räumlichkeiten des Versicherer abgeschlossen wurde bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit und danach binnen einer Frist von einer Woche ab
Erhalt der Polizze vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er den Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder dem Abschluss des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten vorangegangen ist.Rücktritt gemäß § 3a Konsumentenschutzgesetz:
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er vom Vertrag binnen der Frist von einer Woche schriftlich zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der
Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.Derartige Umstände können sein: die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die Aussicht auf steuerliche Vorteile, die Aussicht auf öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit. Die Frist für den Rücktritt beginnt zu
laufen sobald dem Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und endet bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, jedenfalls
einen Monat nach Vertragsabschluss.
[u]Rücktritt gemäß § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz:[/u]
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (bspw. per Email, Internet, Telefax, Briefpost...) abgeschlossen kann er binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze und der
Versicherungsbedingungen, bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen ab Zugang der Polizze und der Versicherungsbedingungen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat entweder schriftlich oder auf einem
anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger zu erfolgen; die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig wenn sie vor Ablauf der Frist abgesendet wurde und uns tatsächlich zugeht.
[u]Rücktritt gemäß §165a Versicherungsvertragsgesetz:[/u]
Handelt es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um einen Lebensversicherungsvertrag, kann der Versicherungsnehmer
binnen 30 Tagen nach Verständigung über das Zustandekommen des Vertrages von diesem zurücktreten. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher beginnt die genannte Frist erst zu laufen, wenn er über dieses Rücktrittsrecht belehrt
worden ist. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Gruppenversicherungsverträge und für Verträge mit einer Laufzeit von höchstens 6 Monaten.
Viel Lesestoff! Ich hoffe es sind für euch brauchbare Informationen dabei!
Liebe Grüße Christian Kopitar
ab postialischer/ elektronischer zustellung beginnt die timeline...
das kschg macht zudem einen unterschied bei rücktrittsfristen, 2 wochen bei abschluss in den unternehmerischen büroräumlichkeiten (wenn der konsumet diese räumlichkeiten aufsucht) 4 wochen wenn der aussendienst / handelsvertreter etc den konsumenten anspricht und aufsucht...
Zunächst ist zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit eines Vertrags zu unterscheiden:
Bei Nichtigkeit ist der Vertrag von vorne herein ungültig, d.h. der Vertrag ist quasi nie zustande gekommen. Diese Regelung kommt nur relativ selten z.B. bei Verstößen gegen gesetzliche (Straf)Bestimmungen zum Tragen. D.h. ein Vertrag über den Verkauf von illegalen Substanzen ist demnach nichtig.
Ist der Vertrag anfechtbar, so ist dieser grundsätzlich gültig, kann aber von einer Vertragspartei angefochten werden. D.h. hier muss die jeweilige Vertragspartei aktiv werden und der anderen Vertragspartei die Anfechtung (Grund, Folgen,..) erklären.
In deinem Fall bin ich mir nicht sicher welche Bestimmungen für deinen Vertrag relevant sind. Allerdings könnte ich mir uU vorstellen, dass der Vermittler bestimmte Aufklärungspflichten hätte, die er am Postweg wohl nur schwer erfüllen kann. Hier würde für dich ev. das Risiko bestehen, dass wenn das Produkt Verluste macht und du wegen mangelnder Aufklärung Schadenersatzansprüche stellst, dir dieser Passus (Büro) vorgehalten wird.
Wenn du also das Gefühl hast nicht korrekt beraten worden zu sein oder ähnliches, dann solltest du professionelle Hilfe (VKI, Verbraucherzentrale, Anwalt,..) in Anspruch nehmen und die optimale Vorgehensweise abklären.
Ob sich die Investition in eine anwaltliche Beratung (VKI,.. sind hier meist günstiger, aber auch mit etwas weniger Zeit) lohnt, hängt davon ab, wie viel Geld du bei diesem Vertrag leisten musst bzw. ob ein Verlust denkbar ist.
Sie haben freiwillig etwas Falsches unterschrieben.
In der Zentrale der Bank oder Versicherung oder wer dafür zuständig ist, fragen. Ich unterschreib nichts, was von vornherein nicht stimmt. Vielleicht ist die Provision höher, wenn er im Büro unterschreiben läßt bzw ist es ihm verboten, dies bei Kundenbesuchen zu machen.