Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

A1 Telekom

Bild des Benutzers bowler

A1 Telekom

bowler
0
Noch nicht bewertet
Vor ca 7 Monaten habe ich mir bei A1 ein Package mit dem Iphone4 genommen. Nach einiger Zeit hatt ich eines Morgens plötzlich eine SMS das mein Handy wegen Überschreitung des Downloadlimits in der Nacht gesperrt wurde. Ich habe natürlich sofort einen Gebühreneinspruch bei A1 gemacht, außer der üblichen Standardantwort habe ich nichts zurückbekommen. 3 Monate und 2 Urgenzen später hatte ich immer noch keine Antwort auf meinen Gebühreneinspruch, also telefonisch bei der Hotline gemeldet, nette Mitarbeiterin, sehr bemüht, hat das ganze nochmals weitergeleitet. Gut, dachte ich, das wird dann schon erledigt. Erledigt ist es geworden, aber wie: Gestern hatt ich Besuch von einem Mitarbeiter des BG der die gesamte Summe einheben wollte. D.h. in Kurzfassung: Gebühreneinspruch-> keine Reaktion Urgenzen -> keine Reaktion Anruf an der Hotline -> keine Reaktion Reaktion von A1 -> nicht bei mir melden und Klage Von A1 wäre es vielleicht besser gewesen mich anzurufen (ich hatte meine zweite Telefonnummer als Kontakt angegeben) oder mir überhaupt ein Mail zu schicken. Ich hätte auch gerne einen Bearbeiter zurückgerufen - wenn sich jemand überhaupt nur gemeldet hätte. Kleiner Tipp an A1: Verbessert euer Service

Kommentare

bowler

Danke für den Tipp: Das erklärt den Papierhaufen beim Postkasten :)
Nein ernsthaft:
In dieser zeit bin ich von Wien nach NÖ gezogen und meine Post irrte sehr lange Zeit irgendwo dazwischen herum, da die Post AG mit einem Nachsendeauftrag scheinbar extrem überfordert ist. Ich schätze das ich zwei Drittel meiner/unserer Post in dieser Zeit nicht bekommen habe

ryan

nein.
glaub ich nicht.

gesperrt wird erst nach mahnung, da muß es mindestens eine offene rechnung gegeben haben. nur gegen die kann man einsprechen.
hotline ist irrelevant.
mitarbeiter des BG - kann nur exekutor sein. was bedeutet:
da ist ein bedingter zahlungsbefehl erlassen worden.
gegen den ist nicht eingesprochen worden, also wurde er rechtskräftig. dann wurde die exekution beantragt (und bewilligt). auch gegen die wurde nicht eingesprochen.
dann erst kommt der exekutor.

kleiner tip:
schau gelegentlich deine post durch.

Seiten

Werbung