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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

2. Teil Bakker:Für so blöd hält man Kunden!

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2. Teil Bakker:Für so blöd hält man Kunden!

Emma
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Der 1. Teil ist versehentlich unter "Ausbildung" gerutscht. @Redaktion. bitte wenn möglich zu "Shopping, sonstige" verschieben. Danke! In einem 2. Umschlag ein Katalog von "Bakker comfort" mit allerlei mehr oder weniger praktischen Haushalts- und Gartengegenständen: "Wichtig! Zustimmung für Versand eines Pakets von großem Format beigefügt!" "Fordern Sie Ihr Paket von großem Format noch heute an. Fußnote: "mit Ihrer Bestellung. Lesen Sie auch die beigefügten Zugabebestimmungen". "Einmalige Benachrichtigung...keine Erinnerung oder 2. Chance um zu reagieren". "Ihre Reaktion wird erwartet innerhalb von 72 Stunden". "Paket versichert bis €599.-, Lieferung normal, X persönlich". Auf dem Umschlag wieder die s.o. Floskel vom "Vertrauen" und "Dieser Umschlag enthält eine unterschriebene Zustimmung zum Versand von einem Paket von großem Format. Preis: Gratis". Herr Bakker schreibt: "Wichtig. Ich benötige Ihre Zusimmung, um Ihr Paket von großem Format versenden zu können", im Lager von Bakker stehe es schon bereit. Die Genehmigung aller Abteilungen zum Versand hat er schon, fehlt halt nur noch meine Zustimmung.... Und dann das Wichtigste, der "Lieferbeweis - diesen Teil gut aufbewahren". Versand bewilligt. "Maximum Gewicht 34 kg, max Größe 570x810x230 mm" (!) "Pakete die auf den Versand waren: 1. 1 Philips LCD-V 32" - Wert 599€ 2. " " 26" - Wer 379.- 3. " " 19" - Wert 299.- 4. viele wunderschöne Teppiche und Tischdecken. "Bestätigung der Kontrolle: Gesehen" "Paket von großem Format: größer als ein Standard Bakker Paket 40:24:20 cm [!]. Spezielle Behandlung erforderlich". "Bestimmt für Sie als treuer Kunde". "Zerbrechlich". "Ja, es is wirklich wahr, es seht ein Paket von großem Format für Sie bereit......Lesen Sie auch die Zugabebedingungen". Zuständig im Lager: Alain "Maximum Gewicht größer als 13kg (! s.o.) kg, max Größe 570x810x230 mm. Bemerkung: zu vergeben". Dann wieder ganz winzig am Ende des Prospekes die Zugabebedingungen "....Kunden erhalten unter den folgenden Bedingungen eines der 4 hiernach beschriebenen Geschenke... Die Pakete werden zugegeben auf der Basis der Reihenfolge des Eintreffens der Bestellung. Der schnellste Besteller erhält den 1 Philips LCD-V 32" - Wert 599€, der zweitschnellste den .... . 26" - Wert 379.-, der drittschnellste den ..... 19" - Wert 299.- Alle übrigen Besteller erhalten ein Paket mit einem märchenhaften Teppich oder einer Tischdecke" [schwerer als 13kg???]. Diese Aktion beruht nicht auf dem Zufall und läuft in mehreren Ländern gleichzeitig".

Kommentare

kritischer Konsument

Ich hab jetzt gerade unser Altpapier durchgeschaut und ich fürchte, ich habe die Zettel schon vertrauensvoll der MA48 übergeben.

EMRK

Naja der Satz:
"Ihr Kaffevollautomat [sic!] [i]im Wert von 899 € wurde bereits von uns bezahlt: Sie müssen ihn nur noch anfordern!"
dürfte wohl uU die vom OGH aufgestellten Kriterien, insbesondere
"..wenn es ein verständiger Verbraucher bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit aufgrund der Gestaltung der Zusendungen „zumindest ernstlich für möglich halten" durfte, dass er gewonnen habe."
erfüllen.

Die Abschwächung auf "ein Gewinn von WMF.." dürfte wohl kaum das Kriterium für die Nichtanwendung schaffen:
"Nur wenn die Zusendungen ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach „von vornherein keine Zweifel offen lassen", dass der Gewinner erst durch einen weiteren Akt ermittelt wird, können die Rechtsfolgen des § 5j KSchG nicht eintreten

kritischer Konsument

Ich glaube, da haben sie sich abgesichert. Da kommt doch öfter vor "ein Gewinn von WMF...". Aber genau lesen und mitdenken sollte man nicht bei allen Bestellern voraussetzen und viele bestellen dann - darauf kommt es ja an.

EMRK

Genau für solche Fälle gibt´s im Konsumentenschutzgesetz den Paragraph 5j:

Quote:

§ 5j. Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Verbraucher senden und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken, daß der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen habe, haben dem Verbraucher diesen Preis zu leisten; er kann auch gerichtlich eingefordert werden.

Die Rechtssprechung des OGH legt diese Gewinnzusagen sehr weit aus:

Quote:

Nach nunmehr stRsp entsteht der Anspruch auf Auszahlung des Gewinns bereits dann, wenn es ein verständiger Verbraucher bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit aufgrund der Gestaltung der Zusendungen „zumindest ernstlich für möglich halten" durfte, dass er gewonnen habe. Er muss sich seines Gewinns also keineswegs sicher sein. Nur wenn die Zusendungen ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach „von vornherein keine Zweifel offen lassen", dass der Gewinner erst durch einen weiteren Akt ermittelt wird, können die Rechtsfolgen des § 5j KSchG nicht eintreten (RIS-Justiz RS0117341, RS0117343).
Urteil: 3Ob230/05b

Vielleicht mal beim VKI nachfragen, ob sie den "Gewinn" bzw. die Forderung daraus als Spende (abgetreten) haben wollen. Denn solche Gewinnzusagen hören schnell auf, wenn die Unternehmer die Zusagen auch wirklich leisten müssen...

kritischer Konsument

Ich habe das Gemüsemesser auf der HP von WMF gefunden mit genau demselben Text. Es ist 9cm lang und kostet 6,95.
Und gleich die nächste Unseriösität: im Flyer ist ein ganz anderes Messer abgebildet, nämlich kein Gemüse- sondern ein Kochmesser mit Schutzhülle.

kritischer Konsument

"3 Pagen" ist mir seit langem bekannt als Beschwerdeobjekt, unseriös mit vielen Problemen und mangelndem Kundendienst. So immer wieder in den Medien. Meine Frau hat nun, ohne je dort bestellt zu haben, eine persönlich adressierte Werbung bekommen:
[b[i]]"Frau...., das ist einmalig: Sie erhalten ein Geschenk von WMF GRATIS.[/i] [/b][i]Ich freue mich so, Sie als neues Mitglied der 3Pagen-Familie begrüßen zu dürfen [/i][wie kommt der drauf?]. [i]Als unsere Kundin dürfen Sie nur beste Qualität erwarten [/i][Eh klar, erwarten darf man!]. [i]So auch heute bei unserem Willkommens-Gruß:
Ein GRATIS-GESCHENK der Marke WMF erwartet Sie! Entdecken Sie gleich das schönste Geschenk in der ...Broschüre. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen sagen könnte, dass Sie schon bald den absoluten Kaffee-Genuss genießen können! Automatisch und lecker![/i]
[b][i]Ihr Kaffevollautomat [/i][/b][sic!] [b][i]im Wert von 899 € wurde bereits von uns bezahlt: Sie müssen ihn nur noch anfordern![/b] ich habe ihn persönlich in der WMF-Filiale in Düsseldorf [/i][!][i]abgeholt. Den Kassenbon habe ich Ihnen als Kaufbeweis beigefügt (siehe oben)."[/i]
[Oben ist ein Kassabon abgebildet]: [i]"Kassenbeleg 5020 Salzburg [/i][!]" für den Kaffeevollautomat um 899.-, mit Steuernummer, Datum, Dank...und "Stempel" [i]"Bezahlt von 3 Pagen". "Er wurde bereits eingekauft und bezahlt: Sie müssen ihn nur noch anfordern!"...."Fordern Sie schnell Ihr Geschenk der Marke WMF an!"[/i]
Beiliegend der Flyer "[i]Ein [/i][!][i]Geschenk von WMF gratis!...Wir schenken Ihnen eines dieser Produkte...nur noch anfordern"[/i]
Auf einer Doppelseite die Kaffeemaschine, weiters ein 24teiliges Besteckset aus Cromargan, ein 5teiliges Kochtopfset, ein Wasserkocher und ein Gemüsemesser [i]"Bestandteil von WMF-Messersets"!
"alle Geschenke werden per Zufallsprinzip vergeben. Sie erhalten auf jeden Fall ein Geschenk...".[/i]Jeder darf raten, was alle bekommen!

Man soll JA = Bestellung ankreuzen, oder NEIN = nicht bestellen, aber doch Geschenk wollen. In letzterem Fall sollen 6,82 € vorher eingezahlt werden [i]("Verpackung und Bearbeitung". [/i][wohl nicht für ein großes Gerät!])
Die Artikel auf der Rückseite sind absolut prohibitiv, sich den Katalog überhaupt anzuschauen:
ein grüner Schlüsselanhänger mit Kreuz als [i]"schöne Geschenkidee", [/i]ein Minibuch mit dem 1.Buch Moses in Winzschrift, daher mit Minilupe [i]"...und die Heilige Schrift immer zur Hand....Damit haben Sie nie mehr Langeweile."[/i]
Wer erfindet solche Texte????
Ein Luftbefeuchter: Blumentopf mit Keramikkatze ("Mauzi"), die man gießen soll für ein besseres Raumklima......

kritischer Konsument

Emma hat doch geschrieben, daß sie etwas brauchte und bestellen wollte. Also mußte sie es öffnen. Und warum sollte sie dann nicht die dumme Kundenverar....und aufzeigen dürfen?

Plannxl

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