Steuerberater hat Fehler gemacht
Steuerberater hat Fehler gemacht
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.
Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
wow! bist dem auch im café begegnet?
aja - der mann beim laptop?
Guten Tag, tavor!
schon wieder kein sachlicher kommentar, sondern eine beleidigung.
wo steht euroshop? wo steht, daß jemand nichts verdienen darf?
der übliche linke futterneid.
Korrigieren = nachbessern müßte er ohne weitere Kosten.
Wirft der Handel mit Waren aller Art (Euro-Shop?) soviel Gewinn ab, daß man sich einen Steuerberater leisten kann?
Danke für die Info.
Ja es wurden nachweisbar über einen längeren Zeitraum falsche Beträge gebucht.
Ja er weigert sich bislang diese zu korrigieren.
Ich stelle nicht die gesamte Dienstleistung als untauglich dar, sondern fordere "nur" Ersatz für die falschen Buchungen.
Konkret geht es um ca. EUR 600,- netto die mein neuer Steuerberater für die Korrektur veranschlagt. Das ist die Summe, die ich gerne ersetzt hätte.
Wenn nachweisbar falsche Beträge gebucht wurden und er sich geweigert hat diese zu korrigieren, dann könnte man das über das Gewährleistungsrecht lösen. Ob das allerdings ausreicht die gesamte Dienstleistung als untauglich darzustellen, womit du nichts bezahlen müsstest, oder ob das nur die einzelnen Buchungen betrifft, ist schwer zu sagen.
Handelt es sich um einen höheren Betrag, so ist es vermutlich besser, wenn du dich rechtlich beraten lässt.
[b]ryan schrieb:[/b]
Genau das ist das Problem. Einem "Experten" erklären bzw. beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Wird vor Gericht nicht so leicht werden. :(
klage.
mit frage der beweisführung.
Richtig, nur ob der Steuerberater dann drauf einsteigt, ist fraglich. So wie sich der aufgeführt hat gehe ich mal nicht davon aus.
Gibt es sonst noch Möglichkeiten?
zwar keine rechtliche handhabe, sie können aber trotzdem überprüfen, sozusagen einen befund erstellen.
Seiten