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Hausverwaltung Gombocz und Sohn-Graz und kein Ende

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Hausverwaltung Gombocz und Sohn-Graz und kein Ende

zante
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Noch nicht bewertet
Seit Jahren kämpft unsere Wohnanlage Ulmgasse mittels des Vereins Ulmgasse gegen die HV Gombocz per Gericht auf sofortige Kündigung, obwohl wir bisher alle Entscheidungen gewonnen haben, sofortige Kündigung wegen schweren Verfehlungen und obwohl 60% von 300 Eigentümer per Beschluss die Kündigung wollten, lässt sich die Gombocz und Sohn Eigentum nicht dazu bewegen abzudanken, sie klebt auf den Sessel Ulmgasse als wäre es das letzte Hemd was sie verteidigen muss. Sogar ein Gespräch zwischen HV Gombocz und der WKO, wo der Verein versuchte mit der HV Gombocz eine gütige Einigung zu erzielen und die HV zu bewegen das letzte 2. Gerichtsurteil wenigstens zu akzeptieren und den Eigentümern weitere Kosten zu ersparen indem die Hausverwaltung das Urteil akzeptiert und mit Ende des Monats Dezember ihre "Arbeit" niederlegt, wurde nur mit grinsen (lt. Verein) beantwortet. Der Verein wird jetzt an die Öffentlichkeit gehen, es kann doch nicht sein das es fast unmöglich ist, eine HV los zu werden.Ich kann nur jeden Wohnungskäufer gut raten, schauts euch nicht nur die Häuser an, sondern auch die Hausverwaltung welche das Haus verwaltet. Mehr über den "Kampf" David gegen Goliath auf www.ulmgasse.at

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

[b]Elwe schrieb:[/b]
[quoteNatürlich müssen es Eigentumswohnungen sein. Mieter können Hausverwaltungen nicht absetzen und vor Gericht ziehen, das muß der Hausbesitzer, in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft tun.[/quote]
selbstverständlich geht das, elwe,
lies nach im gesetz. mieter können außerdem auch einen zwangsverwalter gerichtlich bestellen lassen, z.b. wenn der eigentümer aufgetragene instandhaltungsarbeiten verweigert.

Niestaspopolo

Kann Dir leider nicht helfen, weil ich keine Eigentumswohnung habe. Aber vielleicht hilft Dir auch ein VIEL GLÜCK!

zante

Möchte sagen da wäre einiges zu überprüfen gewesen :-)
Der Umlaufbeschluss muss anschliessend 4 Wochen ausgehängt und an alle Eigentümer versendet werden, in dieser Zeit hätte jeder Eigentümer Einspruchmöglichkeit bei Gericht gehabt und den Beschluss überprüfen lassen können, die Anzahl der % muss anch Anteilen abgerechnet werden und nicht nach Personen-Wohnungen, aber kann natürlich sein das alles ja sowieso gemacht wurde. Bei einer kleinen Anzahl von Eigentümern ist es natürlich leichter einen HV los zu werden :-)

www.ulmgasse.at

Emma

ante
Ja, Entschuldigung, ich hab die Umständlichkeit in Ihrem Fall nicht verstanden und geschildert, daß es bei uns eben so einfach war, obwohl der HV völlig in Ordnung war. Viel zu einfach! Ganz koscher war die Vorgangsweise nicht.
Ich war eigentlich gegen einen Wechsel, aber der Miteigentümer, der auch eine HV hat, hat alle Eigentümer angerufen und persönlich bequatscht. Dann kamen gleich Listen zum Unterschreiben - ohne Eigentümerversammlung. Und da gab es 72% Zustimmung zum Wechsel. Dann erst gab es eine Versammlung. Aber klar, wir sind nur 8 Eigentümer.

"Auch bei einen Mehrheitsbeschluss ist nichts mit Tschüss wenn die HV nicht will, entweder ein Eigentümer der die HV liebt macht Einspruch...siehe oben"
Bei uns hätte aber kein Einspruch eines Eigentümers genutzt, weil wir und 2 andere wurden überstimmt. Ich habe mir die HP der neuen Kanzlei angeschaut, aber was soll man da schon rauslesen. Wir waren eigentlich nur dagegen, weil es keine Klagen über die alte HV gab.

zante

Ja genau die Hausverwaltung nützt die Einspruchsmöglichkeit aus, ihren Abgang hinauszuschieben.....

Auch bei einen Mehrheitsbeschluss ist nichts mit Tschüss :-) wenn die HV nicht will, entweder ein Eigentümer der die HV liebt macht Einspruch...siehe oben...oder die HV macht Einspruch....beide Varianten können den Abgang bis rund 3 Jahre verzögern...Zeit ist Geld.
Derzeit warten wir auf den 11. Dezember, da hat die HV gemeint das sie den Eigentümern mitteilt ob sie weitergeht zum OGH.....nach den Erfahrungen bisher....sie geht weiter...., denke nicht das sie uns ein Weihnachtsgeschenk macht.

Man muss auch beachten das es eine Wohnanlage mit rund 270 Wohnungen ist, bei 30 funktioniert das Tschüss leichter, deshalb zuerst die HV ansehen beim Wohnungskauf (per googl) und dann die grösse.
Der Verein Ulmgasse inklusive der betroffenen Hasuverwaltungen sind ja gut zu finden bei google...

Auf www.ulmgasse.at steht es sicher ob das Geschenk eingetroffen ist oder nicht....dann warten die Eigentümer auf die 3. Weihnachten

Bruxist

Irgendwie verstehe ich das nicht. Kann es sein, daß der HV den immerwährenden Prozeß als Anlaß nimmt, bis zu dessen Abschluß nicht gehen zu müssen? Mit dem anderen Weg, Beschluß der Mehrheit der Eigentümer in einer EGV, Einhaltung der Kündigungsfrist laut Vertrag und SERVUS, das war's...

Elwedritsche

@tavor
"jetzt ist zwar nicht klar, ob das eigentums- oder mietwohnungen sind".
Natürlich müssen es Eigentumswohnungen sein. Mieter können Hausverwaltungen nicht absetzen und vor Gericht ziehen, das muß der Hausbesitzer, in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft tun.

"Machen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie per E-Mail über jede Anwort informiert werden möchten"

zante

Es sind Eigentumswohnungen, da kann man die HV entweder per Gericht kündigen (wenn sie schwere Vergehen gemacht hat was eine Weiterbeschäftigung unmöglich macht) oder per Mehrheitsbeschluss, also zB. 50,1 % der Eigentumsanteile. Die Ulmgasse Anlage hatten bei der Kündigung über Mehrheitsbeschluss 60% von 300 Eigentümern für eine Kündigung der Hausverwaltung, aber zusätzlich noch in 2. Instanz die sofortige Kündigung,und die wird unter Ausnützung sämtlicher Instanzen blockiert, ist ja in einer Demokratie auch legal, aber wenn ein Arbeiter heute fristloss gekündigt wird, dann ist er weg, er kann dann zu Gericht gehn und Jahre kämpfen, aber seinen Job ist er los, eine HV kann noch ohne Probleme 2-5 Jahre am Tropf der WEG hängen. Wenn wir zB. jetzt nach rund 1,5 Jahre unsere Kündigung verlieren, dauert es nochmals mindestens 1,5 Jahre für die Kündigung über unseren Beschluss. Jede vernünftige HV wird sich nicht sträuben wenn es schon so vernichtente Urteile gibt und gehn, aber die vernünftigen HV sind dünn geseht. Es ist auch leichter bei einer Anlage mit rund 20-40 Wohnungen , aber bei 300.......

Übrigens habe ich die Emma falsch verstanden, dachte das sie über die Ulmgassenanlage diese von ihr geschriebene Meldung erhalten hat, es war "Ihre" Anlage sicherlich gemeint :-)

[url=http://www.ulmgasse.at]Verein Ulmgasse Graz - Hausverwaltung[/url]

-Gast- (nicht überprüft)

jetzt ist zwar nicht klar, ob das eigentums- oder mietwohnungen sind.
aber eine mehrheit der eigentümer/mieter braucht es trotzdem, für einen wechsel der verwaltung, da hatte der anwalt recht.

zante

Weis nicht wie es zu so einer Falschmeldung gekommen ist,eventuell wurde sie von der Hausverwaltung Gombocz und Sohn Eigentum selbst geliefert? Ein Zeitungsartikel in Graz und Wien (GDW) hatte die "Unzufriedenheit" der Eigentümer mit dieser Hausverwaltung auch schon vor langer Zeit beschrieben, derzeit sind mir noch weitere Wohnanlagen bekannt welche die Hausverwaltung Gombocz ebenfalls versuchen oder schon versucht haben zu kündigen-die "Handschrift" dieser Hausverwaltung ist in all den Anlagen die selbe Tatsache ist, die Hausverwaltung Gombocz wurde in 1. und 2. Instanz vom Gericht West in Graz wegen schwerer Vergehn gegen das WEG gekündigt und dem dort kämpfenden Verein in allen angegebenen Punkten Recht gegeben. Gegen dieses Urteil kann die Hausverwaltung Gombocz noch einen ausserordenlichen Rekurs einlegen und somit den Verwalterwechsel zum wichtigen Termin 31.12.09 noch verhindern.
Die Kündigung mit 60% Zustimmung und mit einen Mehrheitsbeschluss wurde vom Verein "ruhen" gelegt da nicht 2 Prozesse wegen der selben Sache geführt werden wollte, den diese Kündigung hat die HV Gombocz ebenfalls bei Gericht mit Einspruch bekämpfen wollen.

Es ist mir klar, dass ist kein Einzelfall, siehe Stiwog Kärnten, diese wurden ebenso vor kurzem per Gericht wegen Unregelmässigkeiten gekündigt (noch nicht rechtskräftig) und ein 2. Verfahren gegen dieser HV ist mir ebenfalls bekannt. Die HV in Österreich haben es leicht, eine einmal unter Vertrag bekommene HV bekommen die Eigentümer schwer los, wenn die HV nicht will. Aber es zeigt das Ausdauer und Zielstrebigkeit immer zum Erfolg führt. Was mich besonders gefällt, dass eine junge Eigentümerin-also Frau die Fakten so professionell zusamengetragen hat, dass die HV Stiwog vor Gericht ganz klar verloren hat.

Hier einige Links zu den Tatsachen:
[url=http://www.ulmgasse.at]VereinEigentümerUlmgasse-Graz[/url]
[url=http://www.e-sitter.at/123/pages/gaestebuch.php]Wohnanlage Graz[/url]
[url=http://www.mantschehofgasse32-36.de.tl/ ]Wohnanlage Kärnten[/url]

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