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Arvaro-Paket, obwohl nichts bestellt wurde?

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Arvaro-Paket, obwohl nichts bestellt wurde?

Gast
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Noch nicht bewertet
Hallo! Das ist eher eine Frage als eine Beschwerde, komisch ist die Sache für mich jedenfalls trotzdem: Ich habe - oder eigentlich hätte - heute ein Paket bekommen, obwohl ich nichts bestellt habe. Als Absender war Arvato Logistik Schwechat angegeben. Ich habe die Annahme verweigert, da ich den Firmennamen nicht gekannt habe, man aber immer wieder Firmen hört, die einem ungefragt Ware zur Probe senden und man dann unnötigen Ärger beim zurücksenden hat. Nun hab ich mal ein bisserl recherchiert. Google berichtet, dass dieses Unternehmen mit diversen Telekommunikationsanbietern zusammenarbeitet. Ich kaufe Handys ec. aber nur im Shop und nicht im Internet, von daher weiß ich überhaupt nicht, was da drinnen gewesen sein soll. Kennt jemand diese Firma, hat jemand anderer hier auch ungefragt ein Paket erhalten?

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

was, nicht einmal
§§§§§§§ ??

Emma

??????

-Gast- (nicht überprüft)

aha.
ist das der zusteller, der dich unterschreiben laßt, ohne daß er fragt, ob du der empfänger bist?
dann wundert mich nix.

Emma

Wenn ich zu meinem Zusteller sag, daß ich es nach einer Recherche am nächsten Tag selbst abhole, ist das ohne weiteres möglich.
Und wie man sich bei einer unverlangten Sendung verhält, hab ich oben ganz deutlich geschrieben. So ist es halt, fragen Sie nach.

-Gast- (nicht überprüft)
Quote:

Es ist sehr wohl möglich, das Paket auf dem Postamt für die übliche Zeit zu hinterlegen

[b]jaa-a !!!![/b]
[u]aber nur dann[/u], wenn es nicht zugestellt werden konnte. geh, steh auf, du blockierst die leitung.

daß du nix absolut nix wirklich nix von gesetzen verstehst, hat man hier schon seit (wieviel, sagtest du?) acht jahren gesehen. also erspar uns deine auslegungen.

Emma
Quote:

ist hingegen der übliche fall von unkenntnis.
eine sendung kann man nur annehmen oder nicht, bei nichtannahme geht sie zurück. hinterlegt wird nur bei nichtanwesenheit.

Quote:

ebenfalls der übliche nonsens. mails sind für die meisten etwas, das man grundsätzlich ignoriert. alles andere wäre unabgegoltener aufwand.

Den Ball geb ich Ihnen gleich zurück. Es ist sehr wohl möglich, das Paket auf dem Postamt für die übliche Zeit zu hinterlegen...zumindest in Wien. Könnte z.B. passieren, wenn der Empfänger bei einer Nachnahme nicht genug Geld hat, wenn das Paket für einen Angehörigen ist oder eben, wenn man nicht weiß, warum man wie hier etwas bekommt und vorher z.B. in der Firma anrufen muß.
Daß tavors Mails ignoriert werden, wundert mich nicht. Normalerweise ist es eine normale Art der Kommunikation. Statt Mail wäre natürlich auch ein Anruf möglich.
Jedenfalls habe ich hier dem BF einen Tip gegeben und tavor muß sie zum Nonsens erklären.

Quote:

außerdem wußte der empfänger doch nicht, von wem die sendung mit welchem inhalt war, denn arvaro ist nur eine ausliefer-firma. bitte denken vor posten, auch wenns schwer fallt

.

Danke gleichfalls!
akute emma-paranoia ?
Chronische, Catana, chronische....

Quote:

sollte es aber dann zurücksenden (unfrei!). sonst kann das stgb im hintergrind winken.

Und das ist wirklich Nonsens. Man ist eben nicht verpflichtet, es zurückzusenden, auch nicht unfrei! Da hat Catana recht. Die Fa kann es abholen, daher muß man es aufheben (ich glaube ein Jahr). So steht's im Gesetz. Daß sie es nicht tun werden, ist eine andere Sache. Aber sie könnten es.
Auf die Post zu gehen und es zurückzuschicken, sieht der Gesetzgeber als unzumutbar an.
Und es wird niemand bestraft, wenn er es aufhebt.

Catana

stimmt, herum liegen lassen ist vielleicht nicht das gescheiteste. dann wird das trum - was immer das ist - womöglich kaputt und ich wär schuld....

-Gast- (nicht überprüft)

catana,
holen wird sichs niemand. ich meinte es so, daß man den behalter einer solchen sendung strafrechtlich belangen könnte. außerdem, warum soll ichs herumliegen lassen? mein platz, mein stauraum.
bei unfreier rücksendung muß die post von irgend jemandem nachporto kassieren. einzige chance, daß es auffällt.

Catana

[b]tavor schrieb:[/b]

Quote:

...was nicht bestelltes kann man annehmen, nachsehen was es ist, sollte es aber dann zurücksenden (unfrei!). sonst kann das stgb im hintergrind winken.

ich geb dir überall recht, nur in diesem punkt seh ich das anders.
wenn ich angenommen hab, muß ich es zumindest aufbewahren und darf das weder verwenden, beschädigen oder sonst was.
dass ICH mich aber um die rücksendung einer unbestellten sendung kümmern muß, glaub ich nicht ganz. auch wenn das ggf. unfrei wäre..

ich denk, die sollten das gefälligst holen. dann hören sich - wenns tatsächlich aufdringlicher werbungsversuch war (vielleicht) auf....

-Gast- (nicht überprüft)

bei "für die meisten" gehört selbstverständlich "für die meisten firmen".

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