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Bin einem Abo aufgesessen - wie komme ich heraus?

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Bin einem Abo aufgesessen - wie komme ich heraus?

Eranos
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Ein Anruf - wieder mal eine Firma, die einem was schmackhaft machen will (Zeitschrift). Ich lass mich dummerweise breitschlagen und gebe meine Daten preis. Ist dies nun ein Vertrag - auch wenn man keine schriftlichen Unterlagen kriegt, keine Unterschrift leistet? Hatte gehört, dass solche Verträge am Telefon nicht mehr gültig sind - oder doch? Ist dies ein "Fernabsatzvertrag" und gilt er noch? Wenn ja: Hatte gehört, dass man im ersten Monat schriftlich kündigen muss - aber wenn diese Zeit vergangen ist? Und wie lange ist man an diesen Vertrag gebunden? Dankeschön für die Antwort(en)im voraus PS. Leb zwar in DE, aber die Gesetze sind wohl gleich oder ganz ähnlich, hoffe ich...

Kommentare

Emma

Aus dem weiteren Freundeskreis kenne ich das: man sucht sich aus dem Telefonnummern von Damen mit besonders altmodischen Namen, wo man zu Recht hochbetagte Frauen erwarten kann. Das Gespräch wird mitgeschnitten als Beweis für die Zustimmung. Besagte Frau Erika meinte auf die Frage, ob sie eine Frauen- und Rätselzeitschrift interessieren und sie abonnieren würde (wegen mangelnder Mpobilität eher einem Abo zugeneigt), Ja, aber... und hatte noch Fragen nach Laufzeit und Kosten usw. Dies wurde dann aber weggeschnitten und die Angehörigen hatten erhebliche Schwierigkeiten, dieses Abo zu stornieren, denn natürlich hat die 87jährige auch den Widerspruch "verschlafen". Sie ist auch einmal einem Gewinnservice aufgesessen, wo sie überall hätte mitmachen können. Ja, ja "die armen Studenten", denen sie helfen wollte.

Und meiner Großmutter ist es vor langer Zeit passiert, daß man ihr an der Tür ein Päckchen Kaffee schenken wollte (Kriegsgeneration!) und sie den Empfang bestätigen sollte. Der liebe "Student" strich schwungvoll "alle" oben aufgeführten Zeitschriften aus. Die letzte Zeile ließ er allerdings aus und sie hatte ein Abo!

Lizzo005

Gewinnspielverträge kommen DANN nicht mehr am Telefon zustande, hast du geschrieben. Sie kommen auch jetzt nicht am Telefon zustande.

Es wird geraten (von wem?), die Anrufer offensiv zur Rede zu stellen, hast du geschrieben. Auf solche Gespräche sollte sich niemand erst einlassen.

kritischer Konsument

1. siehe Beschwerde oben
2. darüber hab ich auch geschrieben.

Lizzo005

Verträge kommen auch jetzt schon nicht am Telefon zustande.

Lizzo005

Zwei einfache Möglichkeiten:
Andere Zeitungen lesen. Dort stünde vielleicht, dass es EU-Recht ist.
Solche Anrufe nicht annehmen (und Unbekannten nicht die eigene Kontonummer sagen ;) ).

kritischer Konsument

Wie ich schon sagte, bin ich gerade von einer Reise zurückgekommen und hatte auch Gelegenheit mehrere deutsche Zeitungen zu lesen.

In D ist seit 2009 Telefonwerbung nur erlaubt bei ausdrücklicher [b]vorheriger[/b] Zustimmung - und zwar [b]vor diesem Anruf [/b]und nicht erst während diesem. Verstoßen Firmen gegen diese Regeln drohten bisher max. 50000€, dies soll jetzt bis 300000 gehen. Und die Geldbußen sollen auch bei PC-Anrufen verhängt werden können, das galt bisher nur bei persönlicher Belästigung.

Bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 2-4 Wochen ohne Begründung. Die Frist beginnt erst mit der schriftlichen Belehrung. Wird er nicht über sein Recht informiert, kann er auch noch später widerrufen.

Es wird geraten, bei einem unerwünschten Anruf, die Anrufer offensiv zur Rede zu stellen, meist wird dann gleich aufgelegt (ist mir vor einiger Zeit passiert, als ich abstritt, angeblichen an einem Gewinnspiel teilgenomme zu haben). Außerdem sollte man darauf bestehen, künftige Anrufe zu unterlassen und die Daten zu löschen.
Und Werbeanrufer dürfen auch nicht ihre Nummer unterdrücken.

Man will jetzt besseren Schutz vor Abmahn- und Telefonabzocke. Man beschließt gerade ein Gesetz gegen dubiose Gewinnspiele und überzogene Anwaltsforderungen. Zahlreiche Kanzleien leben inzwischen ausschließlich von Abmahnungen gegen private Internetnutzer.
Die Verbraucher sollen besser gschützt werden vor unseriösen Geschäftspraktiken.
Anwälte sollen künftig für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik höchstens rund 150€ berechnen dürfen, bisher waren das mehrere hundert.
Gewinnspielverträge kommen dann nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen per Fax oder Mail bestätigt werden.
Auch neue Regelungen für das Inkassowesen soll es geben - mit einer genauen Aufschlüsselung, worauf sich die Forderungen beziehen.

fanta-a

Die "deutschen" Beschwerden auch?

fanta-a

Das Schimpfen auf diese Piefkes war dann ausnahmslos von Ihnen!

kritischer Konsument

@murks
Du hast mein Posting nicht verstanden.
Es ging nicht um den BF, sondern ausschließlich um die von Usern hier gefakten Beschwerden, die angeblich aus D kommen sollen - und das waren eben immer minderbemittelte, naive Frauen oder Ausländer, damit man dann auf die Piefke, Alleinerzieherinnen, politische Gegner und Ausländer schimpfen kann!

Lizzo005

Typisch. Ich habe es gleich oben erklärt. Aber alles Sinnvolle wird gelöscht, die Schmutzigkeiten von kriKo bleiben stehen.

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