Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Ehemaliger Vermieter verlangt noch Geld

Bild des Benutzers winex30

Ehemaliger Vermieter verlangt noch Geld

winex30
0
Noch nicht bewertet
Hallo, habe heute eine sehr unerfreuliche Nachricht meines ehemaligen Vermieters erhalten. Ich habe vor einigen Monaten meine Wohnung gekündigt bei Ihm (Untermiete in einer Gemeindewohnung) da ich ohne Job da stand und Ihm noch 2 Monatsmieten ausständig schon war aufgrunddessen. Nun fordert er die zwei Mieten von mir bis Ende des Jahres plus eine Miete für das Monat in dem ich eigentlich ausgezogen bin (am 3. bin ich aus der Wohnung raus und ab 5. war immer die Überweisung abgemacht). Da ich aber zur Zeit in Ausbildung bin und mir diese Summe nicht leisten kann wollte ich in Raten zahlen. (Was ihn eindeutig verärgert hat).Ich habe beim Einziehen einen Vertrag verlangt um mich abzusichern. Darin standen Sachen wie: Ich muss ihm erstatten, was ich kaputt mache und der gleichen. Er hat seit der Zeit in der ich ausgezogen bin eine neue Mieterin in der Wohnung (falls das relevant ist). Ich möchte nun wissen, ob er mich verklagen könnte falls ich ihm das nicht bezahlen kann? Ich habe Angst dann die Anwaltskosten auch noch zu tragen und ich habe zur Zeit keinen Anwalt oder Rechtsschutz. Freue mich über jede Hilfe. LG

Kommentare

Aufpasser

Grundsätzlich darf er in einer Gemeindewohnung nicht untervermieten. Aber wenn er schon so freundlich war, Sie in einer Notsituation aufzunehmen, sollten Sie aus moralischen Gründen Ihre Schuld begleichen. Wenn Sie erst am 3. ausgezogen sind, müsssen Sie auch für dieses Monat Miete zahlen.

winex30

bezahlen möchte ich ihm das ja auf jeden Fall, es geht nur darum das er die Gesamte Summe bis Ende des Jahres haben möchte und ich Angst habe dass das vor Gericht geht.
Hat er da Recht obwohl ich nur Untermieterin in ner Gemeinde (Wiener Wohnen) Wohnung war?

Iris20

Also war die geplante Überweisung am 5. bereits für das nächste Monat? Dann müssen sie das jedenfalls nicht bezahlen...Was die zwei ausstehenden Mieten betrifft sollten sie versuchen das Geld zusammen zu bekommen. Da ist ihr ehemaliger Vermieter im Recht.

winex30

hallo und danke für die rasche antwort!

ja habe im voraus bezahlt immer. Nein Kündigungsfrist gab es keine!

Iris20

Gab es eine Kündigungsfrist? Wurde die Miete immer im voraus bezahlt?

Seiten

Werbung