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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Werkstattverweis bei AH Sulzbacher in Traun

Bild des Benutzers winfried

Werkstattverweis bei AH Sulzbacher in Traun

winfried
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Noch nicht bewertet
Am 24.4.12 wurde vom Autohaus Sulzbacher in Traun die Technische Überprüfung eines Micra K10 Baujahr 92 für den 2.5.12 um 6:00 vorgesehen, nachdem mir zugesichert wurde, daß die Abweichungen der Vorderachsbremse unerheblich sind, zumal stets die linke Achse höhere Werte bringt als rechts, aufgrund des einseitigen Gewichtes des Prüfers auf der Lenkradseite. Am 2.6.12 Um 6:04 kam ein Beschäftigter der Fa. und ich mußte glauben, daß das der Prüfer ist fährt auf den Bremsprüfstand ergab folgende Werte VA 2,1/1,6 ; HA 1,3/0,80 und HB 1,3/1,0 . Das ergibt eine rechnerische Verzögerung von 7,85 m/s2, also 50% über dem Sollwert. Das erreichen manche Neuwagen. Der "Prüfer" fährt in die Werkstatt auf einen Platz mit Hebebühne ohne Breitenverstellung und die Bodenplatten ragen weit über die Fahrzeugbreite. Er wollte das Fahrzeug an der Schwellerverkleidung hoch heben. Ich zeige ihm ein Blatt A4, wo auf einem Unterbodengrundriß die Anschlagpunkte für Hebenbühne, für Werkstattwagenheber und für Bordwagenheber eingezeichnet sind und Bilder für den Bordwagenheberanschlag. Er will es ignorieren, er habe das schon immer so gemacht und auch heute, während ich ihm entgegenete , aber an diesem Fahrzeug nicht ! Ich bin zum Werkstattleiter, der die Verwendung von Gummiklötzen anordnete. Das würde gar nicht gehen, so der "Prüfer". Daraufhin schob ich das Fahrzeug 10 cm zurück, damit der Gummiklotze am Vorderteil positioniert werde konnte und nun reichte es hinten nicht und er meinte das ließe sich nicht verlängern, während ich den Ausleger anhob und nach hinten verschob. [b]Daraufhin hat er mich der Werkstatt verwiesen, [/b] aber ich blieb. Der "Prüfer" meint das Auto fällt runter. So bemerkte ich , dann muß er eben eine andere Hebebühne benutzen und zeigte auf die zwei freien 2-Säulen-Hebebühnen mit den ausfahrbaren und schwenkbaren Auslegern. Es mußte rangiert werden bis man meinen Micra an diese Hebebühne bringen konnte und es waren schon 15 Minuten vergangen. Es wurdem die Scheibenwischer quietschend ohne Waschanlage eingeschaltet und das Licht kontrolliert, er findet den NSL-Schalter aber nicht, die sicherheitsrelevante Scheinwerfereinstellung wurde nicht kontrolliert . Nun versuchte der "Prüfer" die Haube zu öffnen und weiß nicht wie, ich erklärte und zeige es (alles am Fahrzeug ist Original und die Werkstatt hatte 8 Tage Zeit sich mit der Bedienungsanleitung Micra zu beschäftigen) , dann wußte man nicht wie die Haube abzustützen, obwohl auf der dunkelroten Haube innen nur ein großer weißer runder Fleck mit einem Ausschnitt zu sehen ist, ich hatte es extra idiotensicher gekennzeichnet, dauerte es bis er die Haube abstützen konnte. Dann hat der "Prüfer" seine sauberen Hände schützen wollen und zog sich ein Paar verdreckte Handschuhe an, holt ein verdrecktes Meßgerät, öffnet mit den Dreckhandschuhen den Vorratsbehälter für Bremsöl und will mit einem Schraubenzieher das Sieb durchstechen, um es aushebeln zu können, aber blitzschnell war meine Hand dazwischen. Flüssigkeit aus dem ca. 7 mm hohen Flüssigkeitsstand absaugen konnte man nicht, weil man keine Pipette hat und am Entlüftungsventil abzulassen wurde abgelehnt, so entschied der Meister, daß das Bremsöl nicht geprüft wird und im Protokoll vermerkt wird, während ich erklärte, daß DOT 3 für K10 vorgeschrieben ist aber DOT 4 neu aufgefüllt ist, weil der HBZ gewechselt wurde - interessierte ihn nicht. Das Fahrzeug wurde angehoben und mit zusätzlichen 3 Kollegen wurde jedes Rad mit vereinten Kräften durchgewackelt und man kam zu dem Schluß, daß das Gummilager des linken Dreiecklenkers ausgeschlagen sei. Als ich bemerkte, daß dieses Lager gerade erst erneuert wurde, schwenkte man um, daß das Traggelenk Spiel habe ( an jedem neuen Fahrzeug kann ich um die Längsachse ein Spiel nachweisen, wenn die Achse ausgefedert am Kolben des Stoßdämpfers eines Federbeines hängt, ähnlich wie bei Luftpumpe, Kolben drin am Griff evtl. 1 mm Spiel, Kolben hinten Griff ganz raus, dann wackelt der Griff um ca. 10 cm, deshalb kann Sturz und Kugelbolzenspiel nur unter Radlast, also die Räder angehoben, nicht das Chassis, geprüft werden.). Dann zerrte er an den Bremsschläuchen, als wolle er sie abreißen und erklärte dabei das 2. Mal. daß ich eh kein Pickerl bekomme und da habe ich um 6:18 Uhr den Abbruch der Überprüfung angeordnet , ich wurde ignoriert, schließlich hat man heraus gefunden, daß eine Staubkappe an der Ankerplatte, die gemäß sichtbaren Abdruck vorhanden war , fehlte. Der Meister befohl dann den Abbruch, nachdem ich ignoriert wurde und ich bekam das Auto nur wieder, wenn ich 32,88 EURO bezahle. Auf dem Protokoll steht linkes Traggelenk starkes Spiel, linke Bremse ([color=#0000FF]die mit dem höchsten Wert)[/color] sei schwergängig, es fehle eine Staubschutzkappe und die Bremse sei ungleich. Aus meiner Sicht hat der "Prüfer" keine Berufsausbildung, ist gleich gar nicht ein Prüfer, er wollte den 20 Jahren alten K10 der Verschrottung ausliefern, deswegen waren sofort 3 Prüfer am Fahrzeug in Einsatz, ohne aber das nötige Wissen dazu zu haben. Ich wollte nur mein Geld zurück, weil ein Gerichtsverfahren keine gesellschaftlichen Wert hat, es erfährt niemand, daß man etwas daraus lernen kann. Aber die Genugtuung daran zu verdienen gönne ich der Firma Sulzbacher auch nicht. Da aber der Geschäftsführer meine Vorwürfe alle abgewiesen hat, mir alle Kundenrechte entzogen hat , mit seinen Rechtsanwälten drohte und nichtmal den Betrag mir retournierte, [b]erscheint es mir notwendig den Fall zur Diskussion zu stellen,[/b] denn wir alle sind den Machenschaften unqualifizierten Personals zunehmend ausgeliefert, denn ein Werkstattmeister hat mir bestätigt, daß die erfahrenen qualifizierten Alten entlassen werden und Ungelernte eingestellt werden. Mein Micra war wie Aas unter Geiern.

Kommentare

Admin 1

danke

winfried

Hallo, hier ist jemand im falschen Forum gelandet. Hier geht es um Verbraucherschutz,
weil wir den in Österreich nicht haben. Es geht auch nicht um Erwachsenenerziehung,
was sie tun und lassen sollten. Es geht um Schutz vor rechtswidrigen Handlungen
im Kfz-Gewerbe, vorwiegend technische Probleme und die Rechtmäßigkeit von gelegten
Rechnungen für Pfuscharbeit oder unerbrachte Leistungen, aber nicht um Rechtsvereitelung. Das ist ein Rechtsersuchen im weitesten Sinne.

Da passt der Satz [b]„ein bisschen weniger Ich habe Recht wäre nicht schlecht“ [/b]
von Corvus überhaupt nicht ins Forum. Wollte Corvus meinen, man soll den Werkstätten
den Pfusch erlauben, auch wenn das Fahrzeug dabei Schaden nimmt ?

An unseren Fahrzeugen machen sich [b]nicht[/b] zugelassene Prüfer mit der
geforderten Qualifikation, wie sie die WKO veröffentlicht hat, zu schaffen,
sondern angelernte Schrauber, die keinerlei Kenntnisse über die Konstruktion
des zu prüfenden Fahrzeuges haben, außer in den kleinen Werkstätten (2Mann-Betriebe)
da macht auch der zugelassene Prüfer diese Arbeiten selbst. Der zugelassene Prüfer
soll irgendwo im Betrieb anwesend sein, laut Vorschrift, aber nicht am Fahrzeug.
Das ist das Übel.

Den angelernten Schraubern ist nicht mal bekannt wie man die Motorhaube öffnet und
abstützt und gleich gar nicht wie sachgemäß ein Hebezeug am Fahrzeug ansetzt und
wie aufgebockt werden darf. Das bestimmt der Konstrukteur, der Hersteller.

Während der Fahrzeugbesitzer über das Fahrzeug-Handbuch sich darüber informiert,
wie welcher Wagenheber angesetzt werden muß und darf, so erhalten die
Vertragswerkstätten Datenblätter über die betreuten Fahrzeugtypen . Alle anderen
Werkstätten, die Technische Überprüfungen durchführen, haben diese Datenblätter,
auch über das Aufbocken, überhaupt nicht.

Ein „angeblicher Prüfer“ könnte einen Nissan Micra nicht mal zum Radwechsel
mit dem Bordwagenheber fachgerecht , ohne Karosserieschaden herbeizuführen, anheben ,
weil er nicht mal diese Bedienungsanleitung zum Fahrzeug kennt .

Würde ich zuschauen, wie er etwas falsch macht und die Karosserie beschädigt und
ihn nicht darauf aufmerksam mache, würde ich mich sogar der Mitwisserschaft
und Teilhaftung schuldig machen, deshalb übergebe ich ein klar formuliertes
Arbeitsblatt mit den Anschlagpunkten für die Hebebühne auf einem Grundriß des
Unterbodens, Auszug aus den Nissan-Vorschriften, sowie ich die ersten Fehler sehe.
Die Qualifikation der Schrauber hat abnehmende Tendenz.

Die technische Überprüfung der Fahrzeuge nach 57a KFG hat zerstörungsfrei zu erfolgen
und ohne Demontagen.

Die Nissan-Fachwerkstatt Böhme in Haid versuchte die Motorhaube vorn am Kühlergrill
zu öffnen und auf meine Frage nach der Zündpunkteinstellung, die bei abgezogener
Unterdruckdose zu erfolgen hat, während der Verteiler keine Unterdruckdose hat,
wurde mir erklärt, dass die Zündverstellung in der Zündspule automatisch vorgenommen
werde und der Verteiler wird nur gerade eingesetzt und befestigt - da habe
ich sofort die Haube zugemacht und bin sofort runter vom Hof.

Keine einzige Nissan-Vertretung in OÖ konnte mir den Wert der Vorzündung im
Leerlauf beim K10 ohne Unterdruckdose angeben. !! Ist nur ein kleines Beispiel.

[b] Hier ein Auszug aus den Nissan-Vorschriften: [/b]
Zitat: „ [b]1.5 Aufbocken des Fahrzeuges.[/b]
Um keine Schäden an der Unterseite des Fahrzeuges anzurichten, dürfen ein Wagenheber
sowie die zum Aufbocken verwendeten Dreieckböcke (siehe Bild 4) nur an den dafür
bestimmten Stellen angesetzt werden................".
Dann wird mit 5 Bildern das beschrieben.

EMRK

[b]Corvus schrieb:[/b]

Quote:

Sie verlangen viel, winfried. Ein Prüfer sollte objektiv prüfen und dürfte sich überhaupt nichts vom Kunden sagen lassen. Bei Ihren eigenen Bremsproben möchte ich nicht gern in der Nähe sein. Die Polizei hoffentlich auch nicht, sonst hätten Sie sofort ein Verfahren. Ein bisschen weniger Ich habe Recht wäre nicht schlecht.

Wie objektiv prüft jemand wirklich, der zugleich ein Verkaufsinteresse hat?
Zugegeben, es gibt seriöse Werkstätten, die wirklich nur Mängel aufzeigen, die welche sind. Aber es gibt auch das Gegenteil.

Und von einem Prüfer, der beurteilen will ob der Zustand eins Autos den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, sollte auch wissen, wie man dieses anhebt.

Corvus

Sie verlangen viel, winfried. Ein Prüfer sollte objektiv prüfen und dürfte sich überhaupt nichts vom Kunden sagen lassen. Bei Ihren eigenen Bremsproben möchte ich nicht gern in der Nähe sein. Die Polizei hoffentlich auch nicht, sonst hätten Sie sofort ein Verfahren. Ein bisschen weniger Ich habe Recht wäre nicht schlecht.

winfried

Da ich ja in einer anderen Werkstatt das Pickerl bekommen habe und der dortige Prüfstand realistischere Werte auswirft, hätte ich im nächste Jahr bezüglich Bremse kein Problem.
Auch hat man in dieser Werkstatt akzeptiert, daß es beim K10 bestimmte Punkte am Unterboden und nicht an der abgekanteten Punktschweißnaht gibt , wo eine Hebebühne angesetzt werden darf, denn an diesem Punkt fühlten sich 5 von 7 Prüfern auf den Schlips getreten, wenn man sie belehrt - so nicht, sondern da.
Dies spricht dafür wieder zu dem zu gehen, der mir den 3-fachen Bremsleitungswechsel aufgedrückt hat.

Überall erstmal testen, on man akzeptiert, daß nur DOT 3 Bremsöl gefordert wird, die Bremse vorn ungleich ist aufgrund des Prüferkörpergewicht und ob man die Anschlagpunkte für Hebebühne akzeptiert, das ist auch stressig. Bedingungen stellen kommt bei Prüfern nicht gut an.

Zumal ich meine eigenen Bremsproben auf einer unbelebten Strasse mache und grundsätzlich dabei das Lenkrad loslasse und der Wagen bricht nicht aus. Ich kann sogar während des Bremsvorganges mit zwei Fíngern nach rechts und links lenken, ohne daß eine Gegenkraft spürbar ist, aber der Wagen reagiert.

Nur die Prüfstände zeigen eben etwas ganz anderes an.

Je wirkungsvoller die Bremse umso geringer die gemessene Bremskraft (ein Irrsinn) an der Vorderachse, weil das am stärksten bremsende Rad als erstes schlupft.

Auch je höher das Körpergewicht des Prüfers, umso niedriger sind die angezeigten Bremskräfte, weil durch unterschiedlichen Radlasten das abgewandte Rad eher schlupft und die Messung abbricht.

Auch je älter der Prüfstand, umso niedriger sind die Bremswerte, weil die üblich schlupfenden Rollen in ihrer Rauhigkeit verschlissen sind, eher schlupfen lassen und die Messung des anderen Rades automatisch abschalten.

murks

Der Schmäh mit den Zementsackerln ist schon ziemlich alt, funktioniert aber.

Effektiver wäre es aber einfach eine andere Werkstatt auf zu suchen.

winfried

Ja, das stimmt, man kann sich auf kein Recht berufen. So hat mir die WKO mitgeteilt, daß man die Arbeitgeber vertritt und ich als Kunde keine Unterstützung finde. Aber es wurde mir auch die Internetseite www.57a.at mitgeteilt und da war mir klar, daß ich keine Chance habe.

So ist doch tatsächlich das Fehlen einer Staubkappe ein schwerwiegender Mangel.
Diese Kappe deckte eine Bohrung der Erstaufnahme in der Fertigung der Ankerplatte ab, hatte keine weitere Funktion für das Auto.

Weiter fand ich, daß die Zulassung zur Pickerl-Überprüfung einer Person mit einer bestimmten Qualifikation erteilt wird, die im Geschäft anwesend sein muß und damit ist klar warum es vorkoimmt, daß ungelernte als Prüfer auftreten, während der eigentliche Prüfer sich lediglich irgendwo im Werksgelände aufhalten muß.

Der Vergleich mit dem Spielcasino ist tatsächlich zutreffend, wenn man die Mängelliste und deren Bewertung durchliest. Da findet sich keine einzige meßbare Größe, es kann also der "Prüfer" feststellen was er will und man sich das Pickerl in den Wind schreiben oder man heiratet in eine Prüferfamilie ein.

Das war auch der Grund, daß ich an die Bundesministerin geschrieben habe und mal sehen, ob sich dieser Willkürbetrieb reformieren läßt.

Mir wurde der Tipp gegeben, 2 bis 3 Sach Zement in den Fußraum des Beifahrersitzes während der Bremsprüfung zu platzieren, dann bäme ich bessere Bremswerte.

Diese Säcke werden aber vo den Werkstätten nicht zur Verfügung gestellt.

winfried

Ja, das stimmt, man kann sich auf kein Recht berufen. So hat mir die WKO mitgeteilt, daß man die Arbeitgeber vertritt und ich als Kunde keine Unterstützung finde. Aber es wurde mir auch die Internetseite www.57a.at mitgeteilt und da war mir klar, daß ich keine Chance habe.

So ist doch tatsächlich das Fehlen einer Staubkappe ein schwerwiegender Mangel.
Diese Kappe deckte eine Bohrung der Erstaufnahme in der Fertigung der Ankerplatte ab, hatte keine weitere Funktion für das Auto.

Weiter fand ich, daß die Zulassung zur Pickerl-Überprüfung einer Person mit einer bestimmten Qualifikation erteilt wird, die im Geschäft anwesend sein muß und damit ist klar warum es vorkoimmt, daß ungelernte als Prüfer auftreten, während der eigentliche Prüfer sich lediglich irgendwo im Werksgelände aufhalten muß.

Der Vergleich mit dem Spielcasino ist tatsächlich zutreffend, wenn man die Mängelliste und deren Bewertung durchliest. Da findet sich keine einzige meßbare Größe, es kann also der "Prüfer" feststellen was er will und man sich das Pickerl in den Wind schreiben oder man heiratet in eine Prüferfamilie ein.

Das war auch der Grund, daß ich an die Bundesministerin geschrieben habe und mal sehen, ob sich dieser Willkürbetrieb reformieren läßt.

Mir wurde der Tipp gegeben, 2 bis 3 Sach Zement in den Fußraum des Beifahrersitzes während der Bremsprüfung zu platzieren, dann bäme ich bessere Bremswerte.

Diese Säcke werden aber vo den Werkstätten nicht zur Verfügung gestellt.

murks
Quote:

[size=4][b]Dumm gelaufen[/b][/size]

ist schon richtig.

Allerdings wurde vor etwa 15 Jahren ein fabriksneuer Audi auf gebraucht und gefahren getürkt und zum ÖAMTC zum "Pickerl" gebracht, wo 4 gravierende Mängel festgestellt wurden.

Natürlich bringt dreinreden gar Nichts, doch ein "Pickerl" zu kriegen ist (besonders bei kleinen Werlstätten, die auf Umsatz und Gewinn angewiesen sind) eher als Glücksspiel anzusehen.

So einen Fall hatte ich vor 3 Jahren mit einem garagengepflegten 19 Jahre alten Mazda 323 mit ehrlichen 92.000 km incl. aller Services und absolut unfall- und auch rostfrei.

Zwei private Werkstätten fanden da so einige Mängel (wie z.B. Stossdämpfer, obwohl neu, Bremsen, obwohl neu, usw..., was für mehrere hundert Euro behoben werden könnte), beim ÖAMTC wurde bis auf bald zu wechselnde Scheibenwischerblätter KEIN weiterer Mangel festgestellt!

Irgendwie betrachte ich den Weg zum Pickerl als Besuch eines Spielcasinos, entweder man hat Glück, oder man löhnt unendlich...

...und da nützen die gesamten rechtlichen Vorgaben aber absolut Nichts...

Alouette

Dumm gelaufen.
War das eine Pickerl-Überprüfung? Warum dann nicht zum ÖAMTC? Dort sind Fachleute, die an Reparaturen nichts verdienen.
Wenn ich Werkstatt bin, würde ich den Kunden sofort hinausweisen. Dauernd dreinreden hat niemand gern, auch wenn es berechtigt wäre.

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