§312d Rueckgaberecht ausgeschlossen

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Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
Das mit der Frist ist immer recht schwierig zu sagen, aber da die "normale" Lieferung in der Regel in wenigen Stunden erledigt ist, würde ich als Frist max. 5 Werktage setzen (auch mit Datum festhalten).
Wenn du das auch per Brief sendest, solltest du auch die Postlaufzeit (2 Tage oder so) zusätzlich einplanen.
danke fuer die lange antwort EMRK!
naja nach meinem gefuehl laesst die firma das spiel grade ganz langsam auslaufen. in foren gibt es immer wieder beschwerden wegen nicht gelieferten diamanten. vorallem wird die lange reaktionszeit des supports ("4 wochen spaeter bekommt man vielleicht ein paar diamanten gutgeschrieben") bemaengelt.
Was fuer eine Nachfirst koennte ich hier anbieten - 2 Wochen?
Wahrscheinlich will die Firma auf §312d Abs 3 BGB abzielen:
Diese Regelung setzt allerdings die vollständige Erfüllung voraus, d.h. solange die gekaufte Währung nicht geliefert wurde besteht mE ein Rücktrittsrecht.
Zudem befindet sich meiner Meinung nach das Unternehmen immer noch im Lieferverzug, da die geschuldete Leistung (Währung) noch nicht erbracht wurde.
Setzt man dem Unternehmen eine entsprechende Nachfrist und verstreicht diese ergebnislos, dann ist gemäß §323 BGB ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (in der Regel schreibt man das schon im Schreiben der Nachfrist, dass man nach Verstreichen der Frist vom Vertrag zurücktritt).
Zu Beweiszwecken sollte man (zumindest wenn auf die Mail nicht reagiert wird) das Schreiben per Einschreiben+Rückschein o.ä. absenden.
Einen RA würde ich erst einschalten, wenn diese Versuche erfolglos geblieben sind.
Hier ist dann abzuwägen, wie gut die Chancen stehen das Geld (und die RA Kosten) zurückzubekommen.
Für die Abwägung könnte hilfreich sein:
-Ist die Firma insolvent bzw im Ausgleich?
-Gibt es in diversen Foren gehäuft Probleme und bekommen viele ihr Geld nicht zurück?
..
Wenn du dir sicher bist, dass das Unternehmen die Leistung nicht erbracht hat (Lieferverzug,..) und es in der Lage ist die Kosten zu bezahlen (schätze mal ca. 80€ RA + Mahnbescheid), dann würde ich zum RA gehen.
Wieder eine deutsche Rudel-Beschwerde? ;)
aber schau doch einmal in den diversen Blacklists, ob die Firma schon Spuren hinterlassen hat, vielleicht auf ombudsmann.at????
Jedenfalls ist ein RA teurer.
doch (ein) Sitz ist in Deutschland:
https://billing.gameforge.com/index.php?page=impressum
Nachdem diese Firma mit allergrößter Wahrscheinlichkeit weder in Österreich, noch in Deutschland über einen Sitz, bzw. ein Büro verfügen wird ist es am Ratsamsten die 25 Euro einfach zu vergessen...