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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

§312d Rueckgaberecht ausgeschlossen

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§312d Rueckgaberecht ausgeschlossen

azze
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Noch nicht bewertet
hallo, ich aergere mich grade sehr (es geht weniger um den recht geringen Geld Betrag) von einer nicht grade kleinen Firma schamlos abgezockt zu werden. Ich bleibe kurz uns sachlich. Die Firma Gameforge bietet ein Free to Play Spiel "Runes of Magic an". Es ist moeglich die In-Game Waerhrung "Diamanten" ueber Gameforge zu beziehen. Ich habe mit einer Paysafe Karte (25 EUR - Betrag laut Paysafe.de an Gameforge bezahlt) "Diamanten" bestellt und keine erhalten. Eine Nachricht an die Payment-Support Abteilung blieb bis zum heutigen Zeitpunkt unbeantwortet. Nach 13 Tagen habe ich eine Mail an die offizielle Impressums E-Mail Adresse info@ geschrieben, den Vorgang beschreiben und wolllte (da weder ware noch reaktion) gemaess 440 BGB vom Kauf zuruecktreten. sprich einfach 25 EUR zurueck und nie mehr was mit denen zu tun haben. Naja nun erhalte ich folgende Antwort - die mich sehr traurig und wuetend macht: -- Hallo, ein Rücktrittsrecht besteht hier nach BGB §312d nicht. Wir müssen Ihre Forderung daher ablehnen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gameforge Team -- Kann mir jemand erklaeren warum das laut BGB §312d nicht geht? Ich habe mir §312d und finde darin nichts. Es geht mir ja ums Recht und nicht ums Geld (auch wenn ich nicht grade viel davon habe), lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Kommentare

EMRK
"azze" post=30887:

Was fuer eine Nachfirst koennte ich hier anbieten - 2 Wochen?

Das mit der Frist ist immer recht schwierig zu sagen, aber da die "normale" Lieferung in der Regel in wenigen Stunden erledigt ist, würde ich als Frist max. 5 Werktage setzen (auch mit Datum festhalten).

Wenn du das auch per Brief sendest, solltest du auch die Postlaufzeit (2 Tage oder so) zusätzlich einplanen.

azze

danke fuer die lange antwort EMRK!

naja nach meinem gefuehl laesst die firma das spiel grade ganz langsam auslaufen. in foren gibt es immer wieder beschwerden wegen nicht gelieferten diamanten. vorallem wird die lange reaktionszeit des supports ("4 wochen spaeter bekommt man vielleicht ein paar diamanten gutgeschrieben") bemaengelt.

Was fuer eine Nachfirst koennte ich hier anbieten - 2 Wochen?

EMRK

Wahrscheinlich will die Firma auf §312d Abs 3 BGB abzielen:

Quote:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Diese Regelung setzt allerdings die vollständige Erfüllung voraus, d.h. solange die gekaufte Währung nicht geliefert wurde besteht mE ein Rücktrittsrecht.

Zudem befindet sich meiner Meinung nach das Unternehmen immer noch im Lieferverzug, da die geschuldete Leistung (Währung) noch nicht erbracht wurde.
Setzt man dem Unternehmen eine entsprechende Nachfrist und verstreicht diese ergebnislos, dann ist gemäß §323 BGB ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (in der Regel schreibt man das schon im Schreiben der Nachfrist, dass man nach Verstreichen der Frist vom Vertrag zurücktritt).
Zu Beweiszwecken sollte man (zumindest wenn auf die Mail nicht reagiert wird) das Schreiben per Einschreiben+Rückschein o.ä. absenden.

Einen RA würde ich erst einschalten, wenn diese Versuche erfolglos geblieben sind.
Hier ist dann abzuwägen, wie gut die Chancen stehen das Geld (und die RA Kosten) zurückzubekommen.
Für die Abwägung könnte hilfreich sein:
-Ist die Firma insolvent bzw im Ausgleich?
-Gibt es in diversen Foren gehäuft Probleme und bekommen viele ihr Geld nicht zurück?
..

Wenn du dir sicher bist, dass das Unternehmen die Leistung nicht erbracht hat (Lieferverzug,..) und es in der Lage ist die Kosten zu bezahlen (schätze mal ca. 80€ RA + Mahnbescheid), dann würde ich zum RA gehen.

Konsumator

Wieder eine deutsche Rudel-Beschwerde? ;)

kritischer Konsument

aber schau doch einmal in den diversen Blacklists, ob die Firma schon Spuren hinterlassen hat, vielleicht auf ombudsmann.at????

kritischer Konsument

Jedenfalls ist ein RA teurer.

azze

doch (ein) Sitz ist in Deutschland:

https://billing.gameforge.com/index.php?page=impressum

murks

Nachdem diese Firma mit allergrößter Wahrscheinlichkeit weder in Österreich, noch in Deutschland über einen Sitz, bzw. ein Büro verfügen wird ist es am Ratsamsten die 25 Euro einfach zu vergessen...

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