[b]Warnung für alle Kiesertraining Fans und Mitglieder:[/b] :evil:
[/ul]Vorausschicken möchte ich, dass ich seit 12 Jahren Kiesertraining mache und gerade ein neues Abo für 2 Jahre gelöst habe und das Training an sich ja etwas Gutes ist. Gewisse Umstände, die sich ergeben haben, haben mich bewogen, niemals mehr eine Mitgliedschaft pro Futura abzuschließen.
Auch meine Frau hat vor 11 Jahren mit Kiesertraining begonnen, da sie nach einer schweren Rückgratop. kaum mehr mobil war und Kieser ihr geholfen hat, ihren Zustand gravierend zu verbessern.
Vor Weihnachten 2013 wurde wieder eine Operation nötig und an Training nicht zu denken. Bei Kieser sagte man, das wäre gar kein Problem. Gegen eine Gebühr von € 30,00 könne man unterbrechen, so lange es nötig sei und das Abo würde dann normal weiterlaufen. Hinzugesagt werden muss, dass auch der Ausweis abgegeben werden musste und somit auch keine andere Person damit hätte trainieren können. Nach einer Rehabilitation Ende April 2014 zeigte es sich, dass an Kieser nicht mehr zu denken und aus medizinischer Sicht abzuraten wäre. Ein Attest musste gebracht werden genau wie Anfang Dezember 201, was jeweils wiederum [color=#0000ff]€ 10,00[/color] kostete. Wir dachten, damit sei alles erledigt und die Rückvergütung von ca. [color=#0000ff]€ 450,00[/color] würde rücküberwiesen werden.
Abgesehen, dass wir bis zum heutigen Tage kein Geld gesehen haben, wurde so getan, als ob meine Frau auch in der Zeit der Abmeldung, also 4 Monate, trainiert hätte und dieser Betrag in Höhe von ca.[color=#0000ff] € 120,00[/color] wurde einbehalten. Auch für die endgültige Abmeldung wurde noch ein Betrag von [color=#0000ff][b]€ 50,00[/b][/color] verrechnet. Das heißt ein Verlust von ca. [color=#ff0000][b][b]€ 170,00[/b][/b][b][/b][/color] :woohoo: wovon aber die Kosten der Unterbrechung abzuziehen sind.
[color=#ff0000]Ich betrachte dies als unlauter, Knebel Verträge und es stellt sich die Frage, ob dies nicht gegen div. österr. Gesetze verstößt.
[/color]
[b][color=#ff0000]Weiteres sehe ich Kieser inzwischen als sektenartiges Gebilde, wo als nach einer Art Konformität ablaufen muss; Anregungen und Beschwerden werden nicht akzeptiert; wenn man berechtigte Anliegen hat, ist niemand zu erreichen und die Geschäftsführung wochenlang absent[/color].
[/b] :sick: :woohoo: :evil:
[b][color=#880088]
Ich rate jedem dringendst, niemals einen Kieservertrag abzuschließen, obwohl das Training an sich gut und effizient ist.
Es geht einfach nur darum:
"Ich will dein Geld haben"
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Kommentare
Leider stehen auf der Kieser-Seite nirgends AGB. Ohne die kann aber keiner etwas dazu sagen.
Hallo zusammen!
Das mit den Fitnessstudios ist nichts neues. So ziemlich alle dieser Studios sind sehr gut zum trainieren, solange man nicht zwischendurch aussteigen will. Dann geht nur mehr ums Geld. Und zwar so..... es gibt nichts zurück.
Meine Tochter hatte mit den Lifestyle Ladies ein ähnliches Problem.
Mein Rat.... niemals mit einem Fitnesstudio einen Vertrag abschließen. Es gibt genug andere Möglichkeiten zum trainieren
lg von James Bond.
Ohne den Vertrag und die dazugehörigen AGB genau zu kennen ist eine Antwort sehr schwierig, aber vielleicht ein paar Hinweise und Anmerkungen:
Zunächst mal ist zu sagen, dass bei Krankheit, etc. kein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, da die Krankheit nur der Kunde selbst zu vertreten hat (gilt allerdings nicht wenn die Vertragsbestimmungen eine Kündigung vorsehen).
Allerdings hat der OGH in einem Urteil zu Fitnessstudioverträgen (9 Ob 69/11d) ausgesprochen, dass eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren in den dortigen Vertragsbedingungen unzulässig ist.
Theoretisch könnte ein Vertrag so ausgestattet sein, dass eine längere Laufzeit zulässig ist. Der hier geschilderte Fall scheint mir allerdings in den Bedingungen der OGH Entscheidung sehr ähnlich. Das könnte uU dazu führen, dass die Befristung auf 2 Jahre nicht zulässig war und somit die Kündigung schon wesentlich früher möglich war bzw. ist.
Ob die Punkte zutreffen und somit ein Teil der Gebühren zurückgefordert werden kann sollte deshalb mit einem dafür qualifizierten Anwalt oder der Konsumentenberatung der AK bzw. dem VKI, der im übrigen das zitierte Urteil erstritten hat, abgeklärt werden.