ASFINAG Abzocke

ASFINAG Abzocke
Bis heute ist mir nicht klar, warum es der ASFINAG nicht möglich ist, Vignetten entsprechend dem Nutzungszeitraum zu verkaufen, Bislang gibt es nur die Möglichkeit eine 10-Tages-Vignette, eine 2-Monats-Vignette und eine Jahresvignette zu kaufen. Benötige ich beispielsweise ab Mai eine Vignette, weil ich einen neuen Wagen angemeldet habe, werde ich dazu gezwungen, eine der drei Varianten zu nutzen.
Alle Varianten haben Nachteile für die Konsumenten. Eine Jahresvignette zum Preis von 92,50 Euro zu kaufen, dafür aber nur eine Vignette mit der Gültigkeit von sieben Monaten (von Mai bis Dezember) zu erhalten, widerspricht jeder Logik. Die Vignette müsste – wenn ich den vollen Preis bezahle – ein Jahr gültig sein, demnach bis zum Mai des Folgejahres.
Die Alternative der 10-Tagesvignette fällt für die meisten Menschen aus, außer man ist Urlauber oder Durchreisender.
Die Variante der 2-Monats-Vignette führt dazu – was in meinem Fall passiert ist – dass man die Gültigkeit leichter vergisst und eine saftige Strafzahlung riskiert. Wenn man mein oben angeführtes Beispiel heranzieht, fehlt dann bis zum Jahresende noch immer 1 Monat, ich müsste also nochmals eine 2-Monats-Vignette für dieses eine Monat kaufen (und zahle ein Monat für nichts) oder mehrere 10-Tages-Vignetten.
In fast jedem Fall – außer beim Kauf einer Jahresvignette – verdient die ASFING und der Konsument verliert.
Was ist das System hinter dieser unlogischen Vorgehensweise?
Weiters finde ich es grenzwertig, dass – im Falle einer abgelaufenen Vignette – eine Aufforderung zur Zahlung von Ersatzmaut erst zwei bis drei Monate (!!!) später per Post zugestellt wird. Und das in digitalen Zeiten.
Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass das "Vergessen" der abgelaufenen Vignette keinesfalls zu früh bemerkt wird und sich die Strafzahlung – wegen Wiederholung des Delikts – erhöht.
In meinem Fall führte das dazu, dass ich innerhalb einer Woche im September 2020 dreimal in Folge bestraft wurde, weil ich die Ablauffrist der Vignette schlichtweg vergessen hatte – und die Strafen erst im November und Anfang Dezember erhielt.
Die dritte Zahlung war auch keine Aufforderung in der Höhe von 120 Euro zur Zahlung von Ersatzmaut, sondern sofort eine Strafverfügung in der Höhe von 550 Euro.
Als ich schriftlich um Reduzierung dieses hohen Betrages ersuchte und meinen Fall schilderte (und meinen Fehler natürlich einsah), wurde mein Ansuchen mit der Begründung abgewiesen, es gäbe in dieser Causa bereits "Vorstrafen" (no na, wenn ich bereits zweimal bezahlt habe), ich sei deshalb als nicht "einsichtig" zu werten und müsse daher in präventiver Weise bestraft werden.
Zu guter Letzt wurde die Sstrafe um nochmals 55 Euro erhöht – es handelt sich dabei um die Kosten für das Strafverfahren. Gesamt muss ich nun 605 Euro bezahlen.
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Kommentare
Von der Firma hab ich bisher nichts gehört..
Davon hab ich aber auch schon gehört.
Kenne ich leider auch.
Ist einem guten Freund auch passiert. Wir leben halt in einer Bananenrepublik.