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MEDIA MARKT ST.PÖLTEN KEINE HANDY REPARATUR

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MEDIA MARKT ST.PÖLTEN KEINE HANDY REPARATUR

JGrie007
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Ich habe mein Sony Xperia Z am 18.05. zum MediaMarkt St.Pölten zur Reparatur gebracht, der Servicemitarbeiter erklärte mir, dass die Reparatur ca. 2 Wochen dauern würde. Nun heute 01.06. wollte ich mein repariertes Handy, ich hatte am Tag zuvor eine sms bekommen wo mir bekannt gegeben wurde dass mein Handy zur Abholung bereit wäre :P , abholen und so stand ich nun wieder beim Servicemitarbeiter und: " Ich bekomme 46,80 für den Kostenvoranschlag" Ich willigte ein und wollte nun mein Handy repariert retour doch dann sagte der Servicemann: " das Handy wurde nicht repariert und es wurde von einer nicht autorisierten Person geöffnet " Ich fragte was nun im dem KV steht wobei ich nicht einmal einen KV bekam. Er sagte: " Ich weiß auch nicht ".... ich " aha und was machen wir jetzt ? " er.. " Ich hol den Geschäftsführer " der konnte mir ebenfalls nicht weiter helfen da er dieses Problem auch noch nicht hatte und versicherte mir, sich am Montag um dieses Problem zu kümmern. .... mein Handy bleibt im MediaMarkt ( in irgend einem Fach ) liegen und ich weiß immer noch nicht was die Reparatur kostet was mit meinem Handy nun ist ob ich´s wegwerfen soll oder ob eventuell kulanter Weise ich einen Austausch bekomm. Immerhin fast 600.- für dieses Handy das ich im MediaMarkt St.Pölten vor ca. 1 Monat gekauft habe und keine wirkliche kompetente Aussage und auch keine Lösung. Ich werd warten und bin sehr enttäuscht ein Markt von dieser Größe und keine qualifizierten Ansprechpartner. PS eines war natürlich durch den Geschäftsführer toll: bis die Sache geklärt ist, musste ich den KV ( wo nichts drinnen steht... Preis Schaden usw.) noch nicht bezahlen !

Kommentare

EMRK
"speckdealer" post=34537:

Und was ist jetzt mit dem Handy tatsächlich passiert? Hast du/habt ihr es nun geöffnet und gegen die Garantiebestimmungen verstossen?

Wenn ja, ist die Fehleranalyse (Kostenvoranschlag) kostenpflichtig.

Gemäß §5 Abs 1 KSchG sind im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes Kostenvoranschläge nur entgeltpflichtig, wenn der Verbraucher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurde.

Allerdings gebe ich dir recht, dass bei einem Verstoß gegen die Garantiebedingungen und wenn der Kunde eine Garantiereparatur gefordert hat die Kosten - dann allerdings als Schadenersatz - u.U. vom Konsumenten zu tragen sind.
Bei einem Gewährleistungsfall müsste es m.E. einen Zusammenhang zwischen dem Öffnen und dem Defekt bestehen, damit der Händler von der Gewährleistungspflicht befreit wird und wie im Garantiefall u.U. Schadenersatz verlangen kann.

speckdealer

Und was ist jetzt mit dem Handy tatsächlich passiert? Hast du/habt ihr es nun geöffnet und gegen die Garantiebestimmungen verstossen?

Wenn ja, ist die Fehleranalyse (Kostenvoranschlag) kostenpflichtig.

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