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urheber rechts verletzung

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urheber rechts verletzung

reini130570
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hallo, ich war mit meiner freundin 2 jahre zusammen,sie hat alle meine geschäfte erledigt,sie hatte eine generalvollmacht von mir und ich habe für sie das gewerbe angemeldet und sie hat bei ebay sachen verkauft bis auf einmal ein brief vom anwalt kam. sie hat 2 strafen bekommen wegen urheberrechts verletzung. alles zusammen etwa 1600 euro vor 2 wochen hat sie sich von mir getrennt und ist zum nachbarn gezogen. sie hat mich belogen, betrogen, das konto leer geräumt usw. jetzt will sie die urheberrechtsverletzung nicht bezahlen. wer kann mir bitte helfen oder einen tip geben wie ich weiter verfahren kann besten dank für Ihre hilfe

Kommentare

EMRK

Bei der Stellvertretung, zu der auch die Vollmacht gehört, ist zunächst zwischen Innen- und Außenverhältnis zu unterscheiden.
Das Außenverhältnis regelt die Vertragsbeziehung zwischen dir (als Vollmachtsaussteller) und der anderen Vertragspartei (in dem Fall der Urheber).
Das Innenverhältnis hingegen bezieht sich auf die Vereinbarungen zwischen dir und deiner Freundin (als Stellvertreterin).

Das Problem ist nun, dass auch wenn deine Freundin durch die Urheberrechtsverletzung sehr wahrscheinlich die Vollmacht im Innenverhältnis überschritten hat, du im Außenverhältnis daran gebunden bist (eine Ausnahme hiervon wäre z.B., wenn die andere Vertragspartei von der Überschreitung Kenntnis hat)
Das bedeutet, dass du zunächst für die Urheberverletzung einzustehen hast und du dann den Schaden bei deiner Freundin geltend machen musst.

Aber nachdem es im Recht meist keine Regel ohne Ausnehme gibt, hier ein (kleiner) Hoffnungsschimmer für dich:
Eine wirksame Stellvertretung setzt allerdings auch voraus, dass bekannt gegeben wird, dass es sich um eine Stellvertretung handelt.
D.h. auch wenn sie eine Generalvollmacht hatte, könnte es unter Umständen sein, dass sie die Verträge nicht in deinem Namen abgeschlossen hat.
Wie die Situation bei dir genau aussieht, kann wahrscheinlich nur ein Anwalt nach Prüfung aller Unterlagen beurteilen.

Im übrigen würde ich dir in dieser Situation auf jeden Fall raten zu einem Anwalt zu gehen um den Schaden der ev. mit der Vollmacht angerichtet wurde so klein wie möglich zu halten bzw. die richtigen Schritte (eventuell Strafanzeige,..) zu setzen.

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