KOMMENTARE IN KURZFORM
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Angebots- und Rechnungsprogramm für Handwerker
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Welche Ursachen haben Darmbeschwerden?
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Suche Wasserbett für kleines Budget
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Urnen auch im Internet?
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Software für Webinare zum einfachen Anwenden
Brauche Software, um Kompetenzmatrizen zu erstellen
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SEO Agentur für Geschäft?
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AKTUELLE MEINUNGEN
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Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
Internet Betrug

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Kommentare
Also doch irgend welche Foren.
Das ist auch die Meinung aller Konsumenten-/Verbraucherschützer.
Das sind nicht irgendwelche Foren, sondern Konsumentenberatungsseiten oder solche Organisationen, die aktiv gegen solche Abzocker u.a. Internetbetrüger vorgehen, in Österreich www.ombudsmann.at oder der VKI
Eine Antwort auf eine Rechnung/Mahnung kann keine Rechtsgrundlage für eine Forderung bilden, denn wenn ein Unternehmen eine Rechnung ausstellt, dann benötigt dieses dafür schon eine Rechtsgrundlage. Gibt es eine solche nicht (sonst müsste sie ja nicht nach Erhalt der Rechnung entstehen), so kann sich diese auch nicht durch eine Reaktion auf diese Rechnung entstehen. Ausgenommen natürlich, dass der Konsument die Forderung ausdrücklich anerkennt.
Nach der Rechtssprechung begründet in der Regel selbst die Bezahlung einer Rechnung noch nicht einmal ein Anerkenntnis. D.h. würde man eine Rechnung einzahlen ist dies nicht automatisch eine Grundlage für die Gebühren des nächsten Jahres.
Nur weil es eine HP nicht mehr gibt bedeutet das noch nicht zwangsläufig, dass die Firma bzw. Forderung nicht mehr existiert.
Wenn allerdings die HP nicht mehr existiert, dann stellt sich die Frage wofür man bezahlt. Das würde also ein Grund mehr sein, gegen den Vertrag vorzugehen.
Warum man darauf reagieren sollte?
Weil uU bestimmte Fristen laufen. Z.B. Widerrufsfristen,..
Deshalb sollte man umgehend reagieren, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Denn ein Widerruf gemäß Fernabsatzregelungen ist leichter zu begründen (bzw. braucht gar keine Begründung), als ein Vertragsanfechtung wegen Irrtum oder List.
Allerdings sei vor unkontrollierten Musterschreiben aus irgendwelchen Foren gewarnt, da hier oft unvorteilhafte oder falsche Formulierungen verwendet werden.
Wenn Sie antworten, schaffen Sie eine Rechtsgrundlage für die Forderung. In dem Beispielsfall kann gar nicht geantwortet werden, weil es die Website und die Firma nicht mehr gibt. Warum alles verkomplizieren?
Jedenfalls muß man bei jeder Forderung reagieren, sagen auch alle Konsumentenschützer. Dazu gibt es in allen Beratungsstellen und im Netz Schimmelbriefe.
Nur hier sind "einige" immer wieder der Meinung, man soll nichts tun.
Wow, ich dachte solche Seite wurden mittlerweile überarbeitet, aber offenbar funktioniert das immer noch.
Eine wohl recht ähnliche Seite (mit * und Preisinfo rechts oben) gab es wohl in der Entscheidung des LG Darmstadt:
[url=http://www.damm-legal.de/lg-darmstadt-abo-falle-versteckte-kosten-bei-ro...
Aus der Urteilsbegründung lässt sich wohl einiges an Argumentation ableiten.
Nochmals die wichtigsten Dinge bei so einer Mahnung (zur Übersicht auch schon genanntes ;) )
-Keine Angst vor Schreiben von Inkassobüros
-Aufpassen, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt (Frist!!), ev. professionelle Hilfe (Anwalt,..) zu Rate ziehen
-Wenn die Forderung zu unrecht besteht, dieser widersprechen. Somit dürfen diese nicht mehr ohne weiters bei Wirtschaftsauskunftsdiensten (Schufa & Co) eingetragen werden.
-Den Vertrag mit allen rechtlichen Möglichkeiten bekämpfen (Widerruf Fernabsatz, hilfsweise Dissens, Irrtum, List,..) - Eingeschrieben!!
Welche Dinge man beim letzten Punkt genau anführt kommt auf den genauen Vertrag an bzw. welche Infos man erhalten hat (z.B. im Aktivierungslink)
Soweit ich die Rechtssprechung überblicken kann, geht die Tendenz hier dazu, solche Verträge abzulehnen.
Allerdings muss man auch dazu sagen, dass es ein paar (wenige) Urteile gibt, die eine Zahlungspflicht bestätigt haben. Obwohl man sich bei so manchem dieser Urteile wundert, warum der (vermeintliche) Kunde, wesentliche rechtliche Aspekte, die gegen einen Vertrag sprechen, vor Gericht nicht vorgebracht hat.
Elwedritsche, ich muss Ihnen widersprechen. Die Fake-Beschwerden sind auch während der Zensur alle freigeschaltet worden und sind stehen geblieben. Zum "Eure Fakes" müssen Sie den Administrator fragen, der lässt sie zu, besonders die angeblich deutschen Beschwerden.
@Lizzo005
ich kann mich aber erinnern, daß Fakes sehr schnell wieder gelöscht worden sind, wenn sich herausgestellt hat, daß sie erlogen waren oder jemand zu Unrecht beschuldigt wurde.
So viel Unsinn wie jetzt gab es damals nicht. Eure Fakes sind doch leicht zu durchschauen.
Cpiklaus, Mahnungen eines Inkasso-Büros können Sie immer ignorieren. Auf "Songtexte-24.de" stehen keine Kosten, nur versteckt in den AGB. Heute wurde von einem Urteil des OGH berichtet, gegen diese Praxis. Die Selbstverantwortung eines Nutzers sollte aber dort beginnen, welche Daten man von sich an wen hergibt. Ein Herr "Neugeboren" bekäme von mir nichts.
Danke erstmal für eure Hilfe !
In erster Linie geht es mir darum wie man auf solche Mahnungen reagieren soll.
??? Beschwerde ???
Kinder oder sonstige Personen fallen auf diese Abofallen herein.
Vor Allem wenn ein Widerruf gesendet werden kann, der aber ignoriert oder vergessen wurde.
Danach hat man sich für 2 Jahre verpflichtet.
Ich bin mir sicher das ich keine 1. oder 2. Mahnung bekommen habe und desswegen [b]plötzlich[/b] die letzte Mahnung kam.
Bei "Songtexte-24.de " bekommt man dann von einem Internet-Inkassobüro eine Zahlunsaufforderung.
Deswegen war meine Frage wie man da vorgehen soll.
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