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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Beleidigungen whatsapp, facebook etc.

Bild des Benutzers T-om

Beleidigungen whatsapp, facebook etc.

T-om
0
Noch nicht bewertet
Hallo, ich bin 15 jahre alt und habe jemanden ohne grund bei whatsapp beleidigt (Mit wörtern wie: missgeburt und kanacke). Seine nummer wurde bei einem Livestream gepostet und jetzt droht er mir mit einer anzeige. Mit welcher strafe kann ich rechnen wenn es zu einer anzeige etc. kommt Vielen Dank für ihre Antworten.

Kommentare

Plannxl

Wer schreibt diese gestellten Geschichten?

Wenn einer so dumm ist und einen Türken beschimpft, wird der bestimmt nicht klagen, sondern sein Messer schärfen. Welcher Normale schreibt etwas in Whatspp oder Facebook? Warum schreiben Deutsche nicht in einem deutschen Forum?

Und warum ist das schon wieder in Ausbildung?

murks

Ich denke in solchen Fällen hat Jeder eine zweite Chance verdient, zumal T-om erst 15 ist, da kann man von jugendlichen Leichtsinn ausgehen.

kritischer Konsument

Der Zustand unserer verdorbenen Gesellschaft spielgelt sich im Verhalten der Menschen im Internet wieder. Unter dem trügerischen Schutz der Anonymität wird grundlos herumgeschimpft und beleidigt - wie man es ja seit Jahren auf der Mucha erlebt.
Der BF schreibt selbst "ohne Grund".
Charakterschwache, zu kurz gekommene, Neider, an Höherem uninteressierte lassen so ihren Frust ab - auf Kosten anderer.
In letzter Zeit werden immer mehr dieser Hohlköpfe ermittelt und sie kommen vor Gericht.
Ich halte eine exemplarische Strafe für gerechtfertigt. Im realen Leben würde er sich nicht so verhalten (hoffe ich zumindest).Ein Verwarnter wird mit anderem neuen Nick weitermachen.

murks

Wenn es eine Entschuldigung (Ehrenerklärung) gibt, so kann das zuständige Jugendgericht auch eine bedingte Verwarnung aussprechen, wovon ich eher ausgehe.

EMRK
Quote:

ich habe nicht die nummer gepostet und ich habe die beleidigungen auch nicht öffentlich geschrieben sondern privat als Nachricht.

Wie wurde das dann öffentlich, bzw. wer hat die Nachricht veröffentlicht?
Grundvoraussetzung für die Strafbarkeit einer Beleidigung ist, dass diese öffentlich bzw. vor mehreren Leuten passiert.

Wenn du wirklich damit rechnest, dass er dich anzeigt, dann wäre es wahrscheinlich besser du besprichst die Situation mit deinen Eltern und ihr lässt euch von einem Anwalt beraten. Eventuell kann man durch Handlungen (Entschuldigung,..) vor der Anzeige hier viel an der Situation verbessern und ein Anwalt kann hierzu Tipps,.. geben bzw. prüfen ob die Handlung überhaupt strafrechtlich relevant ist.

Höchststrafe für eine Beleidigung gemäß §115 Strafgesetzbuch wären drei Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze. Wobei bei einem 15jährigen, der sich bisher nichts zu schulden kommen hat lassen, wohl eine wesentlich geringere Strafe in Betracht kommt. Zudem würde in so einer Situation die Strafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. D. h. wenn innerhalb der Bewährungszeit nichts passiert wird dir die Strafe erlassen.

T-om

ich habe nicht die nummer gepostet und ich habe die beleidigungen auch nicht öffentlich geschrieben sondern privat als Nachricht.

kritischer Konsument

Wenn man dir nachweist, daß du auch sonst so rüde mit Mitpostern in "sozialen" Netzwerken umgehst, können das schon 5 Monate Haft werden. Strafmündig bist du. Wenn du Glück hast Diversion mit vielleicht 60 Sozialstunden.
Vor dem Posten denken!

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