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Erhöhtes Beförderungsentgelt (Deutschland)

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Erhöhtes Beförderungsentgelt (Deutschland)

Fuchs
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Guten Tag liebe Anwälte/Interessierte, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass meine Frage wohl eher zivilrechtlich einzuordnen ist. Am Samstag bin ich mit Freunden mit der Straßenbahn in die Stadt gefahren um essen zu gehen. Zwei fahrscheine habe ich mir von zu Hause mitgenommen, abgestempelt wurde der Erste bei der Hinfahrt, allerdings habe ich vergessen den anderen Fahrschein auf der Rückfahrt abzustempeln und wurde natürlich kontrolliert. Folge ist, dass ich in den nächsten Tagen meine Strafe von 40 € (erhöhtes Beförderungsentgelt) bezahlen muss. Allerdings bin ich erst 16 Jahre alt und somit noch nicht geschäftsfähig. Hierbei ist auch wichtig zu erwähnen, was das Landsgericht Bonn beschlossen hat: "Das Amtsgericht Bonn (4 C 486/08) hat festgestellt, dass ein minderjähriger “Schwarzfahrer” kein so genanntes “erhöhtes Beförderungsentgelt” zu zahlen hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass Minderjährige wenn überhaupt, nur rechtlich lediglich vorteilhafte Verträge schliessen dürfen – das in den AGB vorgesehene erhöhte Beförderungsentgelt ist aber nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, somit ist ein Vertragsschluss schon zu verneinen.Aber: Die Freude bei der entsprechenden Klientel sollte sich in Grenzen halten, das Amtsgericht macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass man einen Anspruch auf Grund einer so genannten ungerechtfertigten Bereicherung in Betracht ziehen würde – die Kläger hatten aber, trotz eines vorherigen richterlichen Hinweises, hierzu keine Ausführungen im Prozess gemacht. Somit ist im ergebnis zwar hier das erhöhte Beförderungsentgelt nicht angefallen, auch ist zu Recht der Vertragsschluss zu verneinen – keinesfalls ist dies somit aber ein Freibrief für Minderjährige Schwarzfahrer." Hieße das also, dass ich verklagt werden könnte aufgrund der ungerechtfertigten Bereicherung? Wenn Ja - welche Konsequenzen würde das nach sich ziehen? Ganz abgesehen davon finde ich die Strafauslegung absolut unangemessen. Ein Schüler, ohne Einkommen, muss genau so viel zahlen wie ein erwerbstätiger Erwachsener, der ein Monatseinkommen von x.000 im Monat hat. Verstößt dies nicht auch gegen das Grundgesetz und kann man gegen diese Strafauslegung vor das Verfassungsgericht gehen (überspitzt formuliert)?

Kommentare

wuestenrennmaus

Dann wissen Sie ja eigentlich eh alles - als intellektueller Jugendlicher aus Deutschland. Jetzt hätten Sie bloss noch den Fahrschein entwerten müssen und alles wäre perfekt! :)

kritischer Konsument

Du weinst am falschen Grab!
Ich muß mich nicht mit der deutschen Rechtsprechung auskennen und hier ist auch nicht der Platz, diese zu diskutieren. Diskutier dein "Problem" in D, z.B. bei www.iusline.de.
Da wird deiner geholfen!
Wenn du dich klagen lassen willst, zahlst du mehr als diese lächerlich geringe Schwarzfahrerstrafe. Da sollte man in D die Strafgebühren drastisch erhöhen.
DU hast also "eine Gesetzeslücke gefunden", die die Verbraucherzentrale angeblich schon beschreibt????? Du wirst immer unglaubwürdiger.

[b][size=4]Ein 16jähriger ist strafmündig![/size][/b]
Der "personifizierte Fahrausweis" für Schüler/innen hat nichts mit einer "dämlichen Rechtsprechung" zu tun, sondern ist Usus hier seit Jahrzehnten. In wie weit wir noch die generelle Schülerfreifahrt haben, weiß ich aktuell nicht, weil ich keine Kinder im Schulalter mehr habe.

[size=3]Wenn du noch so dlein und dumm bist, dann zahlt halt der Papi als Erziehungspflichtiger.[/size]

Fuchs

Deutscher Dummsinn, eines 16-jährigen intellektuellen Schülers ist dann wohl produktiver und konstruktiver als hochintellektuelles Gelaber eines Ösis.

Dein Post zeigt wieder deutlich, dass du ein Interessierter bist, der sich, leider Gottes, nicht mit der DEUTSCHEN Rechtsprechung auskennt! Als Schüler bekommt man nur ein sog. „Schülerticket“, wenn die Schule mehr als 2km vom Wohnort entfernt liegt (kann aber auch sein, dass ich mich irre). Fakt ist, dass dies bei mir nicht der Fall ist. Wäre auf jeden Fall eine dämliche Rechtsprechung in Wien, wenn jeder Schüler einen personifizierten Fahrausweis bekommen würde!

Die Verbraucherschutzzentrale in Deutschland sieht folgendes vor (für den hochintellektuellen Ösi: Eine Institution, die, neutral Probleme erfasst und beurteilt, daher auch der Name):

Wenn Kinder beim Schwarzfahren erwischt werden, gilt Folgendes: Die Verkehrsunternehmen haben gegen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts. Selbst wenn die Eltern generell damit einverstanden sind, dass ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, erstreckt sich dieses Einverständnis im Zweifel nicht aufs Schwarzfahren. Das bedeutet: Sie müssen nicht zahlen. Legen Sie Einspruch ein. Doch Vorsicht: Eltern dürfen ihre Kinder nicht zum Schwarzfahren anstiften, das kann strafrechtliche Konsequenzen haben! Wird ein Kind beim Schwarzfahren erwischt, darf es nicht gezwungen werden, die Bahn oder den Bus zu verlassen.

Ich habe keine Ahnung wie bei euch in Österreich die Jugendlichen ticken, aber hier in Deutschland scheint das Bildungssystem um einiges anspruchsvoller und besser zu sein, vielleicht sollte man sich daran mal ein Beispiel nehmen. Bitte ordnet dies nicht als Provokation, sondern lediglich als allgemeinen Rat ein! Jedenfalls bin ich ein aufgeklärter deutscher Staatsbürger, der sich nicht von irgendwelchen Institutionen irgendetwas vorgaukeln lässt!

kritischer Konsument

Es fängt damit an, daß du kein öffentliches Verkehrsmittel betreten darfst bzw nicht mitfahren darfst, ohne einen gültigen, entwerteten Fahrschein zu haben. Sonst ist es die Erschleichung von Leistungen, also Betrug.
Warum schleichst du dich hier ein, indem du vorgibst, Schüler zu sein? Sonst hättest du nämlich eine Schülerkarte. Wenn schon lügen, dann auch den Schreibstil anpassen.
Wenn du schon rumquatschen willst, dann machs in einem deutschen Forum, bei uns zahlt jeder seine Strafe und wenn eine Mutter für ihren 6jährigen vergißt zu stempeln genauso, wie wenn ein Schüler seine Karte vergißt.

Ich halte das für ein Fake aus dem bekannten destruktiven Rudel, das immer wieder angeblich deutschen Dummsinn postet.

Fuchs

Der Kontrolleuer hat sich unter Sonstiges notiert, dass ich meinen Fahrschein lediglich nicht entwertet habe, so faul kann diese Ausrede also nicht sein ;)

Allerdings ging es mir hier auch nicht um eine moralische Grundlage, wie: Wer schwarzfährt muss zahlen, weil es bei uns auch so ist und blabla ;)

Mir ging es vorwiegend darum, dass ich, nennen wir es eine Gesetzeslücke gefunden habe dem zu entgehen. Warum diese Möglichkeit also nicht nutzen, wenn es andere ebenso machen? Warum solle ich das erhöhte Beförderungsentgeld bezahlen, welches ohne rechtsgrund zustande gekommen ist? In Deutschland ist es nun mal so, dass laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch Minderjährige rechtlich lediglich positive Verträge abschließen dürfen. Ich sehe viel mehr auch die Verkehrs-Ag in der Schuld, als die Gesamtheit aller Jugendlichen Individueen, die schwarzfahren, oder "graufahren" (z.B. Fahrschein nicht entwertet).

Warum verschweigt die Bahn, das Jugendliche kein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß § 107 des BGB zahlen dürfen? Ist dies nicht sogar ein extremer Fall von "Erschleichen der Leistungen"? Ich will gar nicht wissen, wie viele Jugendliche in Deutschland bereits ohne rechtsgrund das erhöhte Beförderungentgeld bezhalt haben, nur weil sie nicht aufgeklärt wurden. Warum wurden sie nicht aufgeklärt? Weil die Bahn diese "Vorfälle", wo sich Minderjährige gegen diese Ungerechtigkeit zur Wehr gesetzt haben, als sogenannte Einzelfälle deklariert habe. Ich will gar nicht wissen wie viele Milliönchen da schon von ohne rechtsgrund eingezogen wurden, jedenfalls eine Menge!

Meine Frage war lediglich, wie ihr meine Chancen auf einen Widerspruch einschätzt, da es wie bereits erwähnt, gegen das BGB gemäß § 107 verstößt. Ob da nun auch noch mehr Spielraum für Verhandlungen ist, bzgl. der Erschleichung von Leistungen der Bahn, die wissentlich Jugendliche davon nicht in Kenntnis setzt bleibt abzuwarten ;)

wuestenrennmaus

Ein Schüler, ohne Einkommen, muss genau so viel zahlen wie ein erwerbstätiger Erwachsener, der ein Monatseinkommen von x.000 im Monat hat :)

Na wie wäre es mit Fahrschein entwerten? Das klingt nach den "101 Ausreden"!
Warum sollten alle anderen Fahrgeld bezahlen, wenn es so einfach geht?

kritischer Konsument

Superstil für einen angeblich 16jährigen. Andere in diesem Alter ticken anders!
Als Schüler hat man normalerweise eine Zeitkarte.

Sei froh, daß du nicht in Wien wohnst, hier kostet es 103 €!!!

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