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Wohnbeihilfe abgelehnt

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Wohnbeihilfe abgelehnt

schmetterling
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Noch nicht bewertet
Ja unser Staat! Im April bekam ich ein Schreiben, dass meine Wohnbeihilfe ausläuft. Ich hab gleich alles neu eingereicht und abgewartet. Im Juni immer noch keine Reaktion. Antwort: Mein Akt wird bald bearbeitet. Irgendwann kam ein Schreiben, ich soll noch mal meine Einkommensbestätigung schicken. Gemacht, getan. Ende September, immer noch keine Antwort. Ich frage per Mail nach, wo mein Bescheid bleibt. Antwort: Den haben wir Ihnen bereits im Juli zugeschickt - Ihre Beihilfe wurde abgelehnt. 1. Ich hab nie einen Bescheid erhalten 2. Ich habe gerade mal 100 Euro mehr verdient, als letztes Jahr. Laut meinen Berechnungen würde ich immer noch 80 Euro bekommen. Langsam komm ich mir schon ziemlich ......... vor. Ist ja klar, lehnen wir mal vorsichtshalber ab. Sonst müssen wir ihr, ja alle Beiträge von April bis Jetzt nach zahlen. Das ich das Geld vielleicht dringend benötige, interessiert keinen. Ich bin selbständig und das erste halbe Jahr war nicht so rosig. Jetzt geht es Gott sei dank wieder aufwärts. Dennoch kämpfe ich im Moment ziemlich mit den Finanzen. Musste meine Miete schon auf Raten bezahlen. Hätte ich aber wie gewohnt, meine Beihilfe bekommen, würde sich alles locker ausgehen. Vielen Dank lieber Staat. Ich kann mir schon denken, wer die Beihilfe genehmigt bekommt. :dry:

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

du bist selbständig? in einem kommentar unter bruxist, noch nicht so lang her, warst gemeindeangestellte. schau nach.

warum gehst auf schmetterling los? gesetz ist gesetz, da sollte jeder bekommen, was ihm zusteht. nicht das, was du in deiner verbohrtheit meinst.
sicher, mit 59 werd ich auch noch rosig sein. dauert noch.

Bruxist

Wohnbei[b]hilfe[/b]ist, wie der Name schon sagt eine Hilfe für Menschen, die ihre Miete nicht oder nicht ganz zahlen können. Das aber kann der BF nach seinen Aussagen, also nutzt er den Sozialstaat nur aus für sich. Ich käme nie auf die Idee, andere Steuerzahler meine Miete zahlen zu lassen.
@Schmetterling
Woraus schließt Du, daß Du mehr Steuern zahlst als ich? Ich bin auch selbständig, hab aber im Gegensatz zu Dir keinen Anspruch auf Arbeitslose und meine Jahre sind durchaus "rosig".

sabifa

Beanspruchen und beantragen hat aber unterschiedliche Bedeutungen.

-Gast- (nicht überprüft)

sabifa,
steig runter von deiner palme. in anspruch nehmen heißt beantragen. und das darf jeder. obs ihm zusteht, dafür gibts gesetze.

daß es die neidgenossenschaft (na, wer wohl) da oben anders sieht, ist kein wunder. vor allem nicht nach murksens zarter andeutung.

schmetterling,
auf nichts verzichten, das einem zusteht. es bekommen genügend andere, denen es nicht zusteht.

sabifa

"Wohnbeihilfe kann jeder in Anspruch nehmen."

Wer sagt das denn? Es kann vielleicht jeder beantragen. In Anspruch nehmen sicher nicht. Das ist vollkommener Unsinn.

schmetterling

Mittlerweile hab ich nochmal einen Bescheid bekommen. Es wurde neu berechnet. Yuhu ich bekomme doch eine Nachzahlung, von Mai - jetzt!

@Bruxist
Wohnbeihilfe kann jeder in Anspruch nehmen. Nicht nur die ganz armen. Ich kann mir sehr wohl meine Wohnung leisten. Aber warum sollt ich alles Geld verschenken, was mir zusteht? Auch ich zahl Steuern, noch mehr als du. Darf mich selbst versichern und sonst noch was. Ich hätte sogar noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber auf das hab ich verzichtet, weil ich kein Lust mehr auf Kurse habe. Reg dich lieber beim AMS auf, das Steuergelder für unnötige Bewerbungskurse verwendet werden.

lisa

[b]murks schrieb:[/b]

Quote:

Davon ging ich eigentlich auch aus, aber Schmetterling versucht offensichtlich selbst ihr Geld zu verdienen und nicht von der Arbeitslosenstützung zu leben. Da gönn´ ich ihr gern die Paar Euro Wohnbeihilfe. Dass der Schritt in die Selbständigkeit ziemlich mühsam ist und es meistens lange dauert, bis man tatsächlich vernünftig verdient ist wohl jedem klar, der diesen Schritt selbst gemacht hat.
Wie gesagt, kommt auf jeden Fall billiger.

Es ist nicht relevant, ob du der Beschwerdeführerin die Wohnbauhilfe "gönnst" und ob der Weg in die Selbständigkeit einfach oder mühsam ist. Um Wohnbauhilfe in Anspruch zu nehmen, sind gewissen Voraussetzungen erforderlich. Werden diese Ansprüche nicht erfüllt, gibts keine Beihilfe.

Ärgerlich ist der "verlorengegangene" Bescheid natürlich schon - ich empfehle beim Amt nochmals nachzufragen, welche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wurden und was konkret notwendig wäre, um wieder Wohnbeihilfe beziehen zu können.

murks

Davon ging ich eigentlich auch aus, aber Schmetterling versucht offensichtlich selbst ihr Geld zu verdienen und nicht von der Arbeitslosenstützung zu leben. Da gönn´ ich ihr gern die Paar Euro Wohnbeihilfe. Dass der Schritt in die Selbständigkeit ziemlich mühsam ist und es meistens lange dauert, bis man tatsächlich vernünftig verdient ist wohl jedem klar, der diesen Schritt selbst gemacht hat.
Wie gesagt, kommt auf jeden Fall billiger.

Bruxist

Da die Wohnbeihilfe "auslief" bin ich davon ausgegangen, daß er sie schon vor der Selbständigkeit in Anspruch genommen hat.

murks

So wie ich die Beschwerde verstehe hat @schmetterling sich beruflich selbständig gemacht. Da ist der Anfang meistens nicht rosig und auch mit einem grossen Zeitaufwand verbunden.
Die Wohnbeihilfe kommt uns Steuerzahlern aber noch immer günstiger, als ein/e Arbeitslose/r mehr.
Leider werden in den letzten Jahren immer weniger amtliche Schriftstücke nicht mehr eingeschrieben zugeschickt. Sicher aus Kostengründen, aber es spart auch viel Geld, wenn man durch verschwundene Briefe einen Einspruchstermin versäumt.... :(

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