Was braucht das Sozialamt?

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Kommentare
[b]Der Witz des Monats![/b]
Warum haben Sie das dann nicht als Aufpasser geschrieben?
Auf Vorschlag der Familienministerin sollen also künftig Familien bei Ämtern und Behörden bevorzugt behandelt werden, d.h. man will Leute mit Kindern nicht lange warten lassen. Dies heißt unerklärlicherweise "Fast Lane" und da könnte ich zum Aufpasser werden.
Ich war noch nie mit Familie bei irgendeiner Behörde.
Und: was ist mit Berufstätigen(die sich womöglich einen halben freien Tag nehmen müssen), alten Menschen, Behinderten....eigentlich hat jeder einen Grund, nicht lange warten zu wollen oder müssen!
Das AMS muss das gesamte Familien-Einkommen zusammenrechnen. Karenzgeld ist ein Einkommen und kein Kindergeld. Wenn er mit ihr zusammenlebt, teilt er mit ihr ja "Tisch und Bett".
Auf keinen Fall, Arbeitslosengeld, bzw. Notstandshilfe steht dem Mann auf jeden Fall zu. Anders verhält es sich mit Sozialhilfe.
Er könnte höchstens - vorausgesetzt das Arbeitslosengeld beträgt weniger als die gesetzliche Mindestsicherung - die Spanne auf die gesetzliche Mindestsicherung verlieren, weil Diese vom Sozialamt ausbezahlt wird.
Weiß jemand, ob das stimmt?
Ein Mann lebt mit einer Frau und deren drei Kindern in derselben Wohnung. Er bezieht Arbeitslose, sie ist noch in Karenz. Nun muß er vor dem AMS nachweisen, daß er mit der Frau kein Verhältnis hat. Angeblich verliert er, wenn es seine Lebensgefährtin wird/ist die Arbeitslose, er soll "vom Kindergeld leben".
M.E. steht das aber doch den Kindern zu???
Hab ja gesagt, genau lesen, richtig zitieren heißt auch, nichts Wichtiges dazwischen weglassen.
Eben nicht "für jeden", sondern nur für deine pathologische Korinthenklauberei.
Mein Beitrag ist völlig verständlich geschrieben. Wenn du Nebensätze plötzlich zum Subjekt machst und dadurch wieder absichtlich etwas mißverstehst, ist das dein Problem. Aus dem Text geht eindeutig hervor, daß nicht mein Cousin ausgezogen ist.
Es gibt keine Mietverträge in einer WG von Freunden. Wozu, wenn keine Miete zu zahlen ist?
Nicht ausgeschlossen, daß das Sozialamt dieses Anliegen an Wiener Wohnen weiterleitet, obwohl ich weiß, daß es Notfall-Wohnungen gibt, die schnell vom Sozialamt vermittelt werden. Das Ersuchen um einen Grundbuchauszug kam jedenfalls vom Sozialamt.
Der Cousin ist zwar Sozialarbeiter und Psycho-sozialer Betreuer, aber es ist natürlich keine Betreute WG, sondern es leben einfach nur Freunde zusammen in einem Haus. Wieso sollen sein Freund oder die Frau mit den Kindern plötzlich in einer Betreuten WG wohnen, brauchen sie doch nicht. Hatten einfach nur Wohnungsbedarf.
Der irische Musiker braucht einfach nur, wenn er auf seinen Touren in Wien vorbeikommt, einen Schlafplatz. Also steck nicht schon wieder fremde Leute in deine psychopathischen Vorurteilschubladen.
Ich lese also den Text als Denknachhilfe und sehe:
Nun ist einer ausgezogen, weil ihm die Kinder auf die Nerven gingen und beantragte eine Sozialwohnung beim Sozialamt.
...hat sein Sohn natürlich ihn gefragt, ob er einen Grundbuchauszug hat.
Für jeden heißt das, der Sohn ist ausgezogen und soll dem Sozialamt nachweisen, ob das Haus ihm gehört. Ein Fremder bräuchte das nicht nachweisen, der hätte einen Mietvertrag. Den gibt es auch in einer WG.
Dann nennt man das betreute WG, weil diese Leute spezielle Betreuung brauchen. Dafür braucht man eine Ausbildung.
Sie lesen Ihre eigenen Texte nicht und regen sich dann immer auf, wenn jemand diese Texte zitiert.
Außerdem vergibt das Sozialamt keine Wohnung, darum habe ich auf Deutschland geschlossen, wo das vielleicht anders ist.
@Emma
Du kennst das doch, immer dasselbe!
Wenn plannxl bei seinen "Freunden" unterschlupft, dann ist das halt "Betreutes Wohnen". Er kennt es nicht anders. Das muß man verstehen und nachsichtig sein.
@Deutschneurotiker
Ich kann nichts dafür, wenn du nicht sinnerfassend lesen und einen einfachen Text nicht verstehen kannst.
Was soll ein deutscher Anwalt? Was soll überhaupt ein Anwalt? Es ist ein normales Siedlungshaus am Stadtrand von Wien, das die Eltern meines Onkels in den 1920er Jahren gebaut haben. Und der Cousin lebt in einer WG mit Freunden. Einen Mietvertrag kann es nur geben, wenn etwas gegen Geld vermietet wird.
Wieder ein Beweis, daß du nicht mitdenkst. Also kriegst Denk-Nachhilfe. Da das Haus dem Onkel gehört, hat sein Sohn natürlich ihn gefragt, ob er einen Grundbuchauszug hat.
Du hängst dich immer an so Nebensachen auf, die überhaupt nichts mit der Frage zu tun haben.
Warum soll eine mißhandelte Frau mit 2 Kindern gleich ein Fall für "Betreutes Wohnen" sein oder der Musiker oder der Freund samt Scheidungsgrund?
Dann wundert mich nichts mehr.
In Österreich hätte Ihr "Cousin" eine Genehmigung für den Betrieb einer betreuten Wohngemeinschaft gebraucht, alle dort Wohnenden hätten sicher einen Mietvertrag bekommen. Ich weiß nicht, wie das in Deuthschland so ist.
Bei uns vergibt das Sozialamt auch keine Wohnungen. Aber auch bei einem österreichischen Sozialamt würde jemand nachweisen müssen, wieso er bisher in einem Privathaus gewohnt hat, wenn ihm das nicht gehört und er keinen Mietvertrag vorzeigen kann.
Wieso muss Ihr "Onkel" Unterlagen heraussuchen? Ist er zum Sozialamt gegangen? Das ist alles ganz verworren, aber kein Sachthema. Am besten fragen Sie einen deutschen Anwalt.