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Tierschutzgesetz - Beschlagnahmte Tiere

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Tierschutzgesetz - Beschlagnahmte Tiere

apollofan
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Noch nicht bewertet
Hallo, und zwar habe ich eine Rechtliche Frage und hoffe das mir es einer vom Fach beantworten kann. Letztes Jahr (2012) wurde eine Familie die ich kenne die Tiere beschlagnahmt aus Gründen die ich hier nicht nenne möchte und auch wiederrechtlich war (ist ein laufendes Verfahren). Die Tiere der Familie wurden "Not veräußert". Die Familie hat Kontakt mit den Leuten wo ein Hund vom Tierheim (Beschlagnahmtes und Not veräußertes Tier) gekauft hat. Zurzeit befindet sich der Hund wieder beim alten Besitzer (Also die Familie) weil die anderen Leute längerfristing unterwegs sind. Die Familie ist mittklerweile umgezogen und hat [b]KEINEN [/b]Tierhalteverbot. Meine Fragte bezieht sich dahin gehend: Ist es rechtlich erlaubt das der Hund; der Beschlagnahmt wurde wieder beim alten Besitzer in Pflege ist da diese Familie kein Tierhalteverbot hat? Der Hund muss nähmlich als Pflege-Hund bei der Stadt angemeldet werden. Für eine schnelle und kompetente Anwort danke ich sehr! Liebe Grüße

Kommentare

Plannxl

Ich glaube, nicht nur ein Pflegehund muss angemeldet werden.
Wirr und auf den Hund gekommen.

kritischer Konsument

Der Stil und die Fehler erinnern an viele "Anfragen".

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