Besitzstörungsklagen bei Waschstraßen
Besitzstörungsklagen bei Waschstraßen
Man glaubt es kaum, aber doch geschehen. Aufpassen, wenn es darum geht, das KFZ kurz bei der Waschstraße am Parkplatz (größer als ein Fußballfeld) hin zu stellen, um zu telefonieren. Prompt, eine Besitzstörungsklage von 290 EUR gekommen, mit dem Verweis, man habe das Auto nicht gereinigt.
Betroffen ist folgender Betrieb:
IMO Waschstraße (Eigentümer: Artego Auto Wasch- u. ServicegmbH) in der
Breitenfurterstrasse 206 (direkt beim Bauhaus)
Diese Betriebe arbeiten stark mit Rechtsanwälten zusammen, um Ihre Kassen und die der Rechtsanwälte aufzubessern. Da man selbst beweisen muss, dass man die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, bleibt man meistens leider über, da man dort keinen Beleg bekommt... Daher bitte aufpassen. In diesem Sinne.
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Kommentare
Danke für den Tipp, habe ein ähnliches Erlebnis in Salzburg gehabt. Hatte bei einem Supermarktparkplatz gehalten, ging einkaufen und als ich zurückkam eine Anzeige hinter dem Scheibenwischer, ausgestellt von einer Privatfirma und mit dem Vermerk, kein Einspruch sei dagegen möglich. Einige wenige Parkplätze gehörten nicht zum Supermarkt und seien nur mit Parkuhr für eine Stunde zu benutzen – woher hätte ich, als Niederösterreicher, das wissen sollen. Ein Hinweisschild fand ich, zu spät und sehr versteckt.