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Paybox-Klauseln rechtswidrig

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Paybox-Klauseln rechtswidrig

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Paybox-Klauseln rechtswidrig: „Ja” für Zahlung nicht ausreichend Zwei Klauseln in den AGB von Paybox widersprechen dem Zahlungsdienstegesetz. Das HG Wien bestätigt nun: Diese Klauseln dürfen gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden. Volltext auf www.verbraucherrecht.at Damit ist wieder ein Schlag gegen die Unsitte gelungen, Kunden finanzielle Sachen per Handy abwickeln zu lassen. man müßte nur eben auch die Kunden dazu bringen, wenigstens annähernd zu verstehen, daß ein über ein frei abhörbares Mobilnetz funktionierendes Telefon kein Mittel ist, um etwas anderes als unwichtige Kommunikationen darüber abzuwickeln.

Kommentare

Plannxl

Ist das jetzt der Tavor, über den Elwedritsche dauernd schimpft?

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