Ich habe kürzlich 2x bei der Jet Tankstelle in Hartberg meine Autos in die Waschanlage gestellt.
Vor ca. 2 Monaten hat es mir bei meinem Benziner Renault Espace den hinteren Scheibenwischer abgerissen. Und zwar genau neben der Schraube.
Natürlich schrieb die Angestellte mit mir einen Schadensbericht.
Laut AGB sind jedoch Schäden außerhalb der Karosserie, außer durch grob fahrläßiger Handlung des Waschanlagenbetreibers, von der Haftung ausgeschlossen. Darunter fallen Scheibenwischer, Antennen, Spiegel, Zierleisten etc. Cabrios mit Stoffverdeck und KFZ, welche älter als 20 Jahre sind.
Also sollte man kein Auto darin waschen. :huh:
Mein Schaden betrug 66 Euro. :(
Nach wenigen Tagen bekam ich einen Brief von JET, worauf Sie mich auf die AGB aufmerksam machten und diesen Schaden NICHT übernehmen.
Natürlich ärgerte ich mich darüber und blieb auf meinem Schaden sitzen. PECH gehabt. :angry:
Vor wenigen Tagen, hatte ich ein bisschen Streß und holte meinen Diesel Espace von der Werkstätte und war gerade auf Probefahrt und wollte diesen auch noch schnell waschen. Die nächste Tankstelle war wieder die JET. Da dachte ich mir, naja 2x das gleiche Pech kan nicht sein. Denkste..
Dabei wurde der vordere, rechte Wischerarm total mittig im Gußstück abgerissen und durch die Wucht zerkrazte es mir auch noch die Motorhaube samt Delle. :blink:
Wieder das Gleiche mit der Chefin dieser Jet Tankstelle. Schadensmeldung und wenige Tage die gleiche Antwort. :angry:
Mein Schaden: 146 Euro für den Wischerarm + integrierte Waschdüse + Wischerblatt. Dazu kommen würde die Reparatur der Motorhaube samt Neulackierung. Ich vermute, das würde so gesamt auf die 500 Euro hinkommen.
Ich wäre zufrieden gewesen, wenn mir die JET den Wischerarm mit Wischerblatt beglichen hätten.
Aber leider NEIN.
Nun meldete ich das meinem Rechtschutz und fordere jetzt den ganzen Schaden samt den ersten Hergang.
Weiters, sollte ich mich in dieser Tankstelle aufhalten und mitbekommen, dass Jemand sein Auto waschen möchte, berichte ich dieser Person von meinem Vorfall und Rate ab, sein Auto dort zu waschen. Auch bei meinen Freunden und Bekannten werde ich dies bekanntgeben.
Ich sprach mit anderen Waschanlagenbetreibern, welche mich darauf aufmerksam machten, dass diese Bürstenwäsche mit den "Gummistreifen", welche die Jet verwendet, sich sehr leicht verhädern.
Außerdem läßt die Reinigungsleistung zu Wünschen übrig.
Ich bin gespannt was mein Rechtschutz zustande bringt.
Fraglich wäre, ob es verboten ist, wenn ich Flugblätter mit dem Hinweis, das Auto nicht bei der JET zu waschen, austeile! Nicht auf Parkplätzen, sondern bei anderen Tankstellen oder Waschplätzen!
Ich würde mich freuen, wenn sich andere Opfer mit ähnlichen Hergang melden würden und über Ihre Erfahrungen berichten würden!
Kommentare
Das steht aber alles schon in den Betriebsbedingungen die ausgehängt sind.
Ok, das mit den Flugblätter verstehe ich.
Aufzuwiegeln ist eher der falsche Ausdruck. Eher die Leute darüber informieren, dass Sie bei Schäden darauf sitzen bleiben und diese Waschanlage ein erhöhtes Risiko hat!
Ich rate Dir ab davon, andere Leute aufzuwiegeln und Flugblätter zu verteilen. Eine Klage wegen Geschäftsschädigung kann Dich viel teurer kommen als die Reparatur.
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