Aufsichtsbeschwerde wegen Mißstand in der Verwaltung
Sehr geehrter Herr Minister!
(gemeint: Wirtschaftsminister Mitterlehner Reinhold)
Da flattert plötzlich ein Computer-Massenbrief (mit "AMS" im Briefkopf) einem meiner Nachbarn in die Wohnung.
Das Schreiben kündigt an, dass seine "Arbeitslose" mit dem 1.xx.2010 (nächsten Monat) eingestellt wird.
Als Grund steht nur zu lesen: Laut Meldung sind Sie ab 1.xx.2010 selbständig erwerbstätig.
Was auch schon bei diemucha.at zurecht schwer kritisiert wurde, ist, dass auch hier die Lebens-
grundlage eines Menschen gestrichen wird ohne dass ein Bescheid ausgestellt wird, dem man widersprechen kann.
Kein Bescheid - keine Bekämpfung bzw. keine Berufung möglich. Hier ist m.E. ein Bescheid auch ohne ausdrückliches Verlangen auszustellen, weil sonst ein Erhebungsverfahren unterbleibt und es damit zu falschen "Streichungen" kommt, die existenzbedrohend sind.
Wenn einer zu schnell fährt oder falsch parkt, dann kriegt er schon eine schriftliche Entscheidung, die
er bekämpfen kann und die zB per Rsb zugestellt wird.
Und nicht bloß einen Computer-Fresszettel,der nicht
einmal eine Unterschrift trägt und der fahrlässigerweise nicht einmal eingeschrieben zugestellt wird, obwohl extrem wichtig: denn da wackelt die Existenz.
Nun ist es so, dass jeder AMS'ler weiss, dass eine "selbständige Erwerbstätigkeit" alleine nicht ausreicht, einen Arbeitslosen den Bezug einzustellen, weil da die AMS-Person noch zu prüfen hat, ob die Person damit mehr oder weniger als EUR 366,- im Monat verdient. Denn Anfangsverluste bei Selbständigkeit sind behörderweit wohlbekannt!
Wenn nämlich keine EUR 366,- mit der "selbständigen Tätigkeit" pro Monat verdient werden, darf der
AL-Bezug und damit die Existenz gar nicht gestrichen werden. Einfach brutal, Herr Minister: da wir der Geld-Entzug angekündigt, bevor diese Dinge (die zur Streichung berechtigen) vom AMS geprüft werden.
Da wundert es mich nicht, wenn Leute nach AMS- Streichungen auf den Strich gehen oder die nächste
Tankstelle überfallen, wie aus der Tagespresse schon zu entnehmen war.
Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Minister, auch diesen Mißstand zu beseitigen, indem über die
Streichung von AL-Geld (die Existenzgrundlage für viele) immer ein formell gültiger Bescheid ausgestellt wird und der bei einer Berufung, der Berufung grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung zubilligt.
Über den Anlassfall ist Herr Anton Kern, Innsbruck, (Ihr Landesgeschäftsführer des AMS Tirol) informiert,
doch es zeigt sich, dass dieser Mißstand bundesweit besteht und Ihre Intervention erfordert.
Kommentare
danke fürs outen, kampftroll.
wen interessiert dein sonedblog?
ob ein paragraph weg gehört, mag sein, da gäbs viele. aber solange er im gesetz steht, gilt er punkt.
wie paßt dein
"[i]Das AMS streicht den Leuten das AL-Geld bevor (!!!) 1.) die [b]unselbständige[/b] Tätigkeit aufgenommen wurde[/i]"
mit deiner beschwerde
"[i]Als Grund steht nur zu lesen: Laut Meldung sind Sie ab 1.xx.2010 [b]selbständig[/b] erwerbstätig[/i]."
zusammen? über die begriffe selbständig und UNselbständig sollt man sich schon vorher informieren, statt krötenhaft tavor bashing zu betreiben.
was soll heißen
"lange bevor damit die EUR 366,- p.m. erreicht worden sind"?
das ist weder selbstständig noch unselbständig, diese obergrenze gilt nur für [b]geringfügige[/b] beschäftigungen. statt ins sonedblog schau lieber in help.gv.at.
an "tavor":
ich hab schon gehofft, dass mir Dein Senf bzw. Dein Wortdurchfall, zumal er auch falsch ist, erspart bleibt. Ich weiß, Du willst überall mitposten, aber hier fehlt Dir die Basis vollständig.
Befass Dich mal mit www.soned.at, dann nehme ich Dich etwas ernster.
Der §24 gehört weg! Und der Wirtschaftsminister ist hier der Ober-Verantwortliche.
Das AMS streicht den Leuten das AL-Geld bevor (!!!) 1.) die unselbständige Tätigkeit aufgenommen wurde und 2.) lange bevor damit die EUR 366,- p.m. erreicht worden sind.
Aber Dir geht's wahrscheinlich um die Auszeichnung des "Best of noop's" oder "Best of trolls" Von mir hast Du sie schon!
kraut, rüben, kirschen und bananen...
der minister ist nicht zuständig für den ams.
mit dem betrag verwechselst du eine [b]unselbständige[/b] geringfügige beschäftigung und eine selbständige tätigkeit. sprich, eine solche mit [b]gewerbeschein[/b].
wenn du dir einen gewerbeschein besorgst, ergo eine selbständige tätigkeit aufnimmst, bist du verpflichtet, das dem ams sofort zu melden. hast du?
statt ständig den fehlenden bescheid zu bejammern, solltet ihr einmal in das gesetz sehen (vor allem dann, wenn man eine selbständige tätigkeit ausüben will, also auch selbständig handeln können soll). dort steht in § 24 alvg:
[i]Die bezugsberechtigte Person ist von der amtswegigen Einstellung oder Neubemessung unverzüglich durch Mitteilung an die zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse in Kenntnis zu setzen. Die bezugsberechtigte Person hat das Recht, binnen vier Wochen nach Zustellung der Mitteilung einen Bescheid über die Einstellung oder Neubemessung zu begehren.[/i]
klar und deutlich, odr.
denn nicht jeder braucht einen nachweislich zugestellten bescheid.